Tarifverträge 2025-2027: Freie Journalisten in Deutschland erhalten mehr Geld
27.04.2026 - 00:15:22 | boerse-global.de
Grundlage sind mehrere Tarifverträge, die Verlegerverbände und Gewerkschaften im Jahr 2025 ausgehandelt haben. Die Branche befindet sich nun in der Umsetzungsphase dieser Vereinbarungen, die bis 2027 reichen.
Gestaffelte Erhöhungen für Tageszeitungs-Freie
Ein zentraler Baustein ist der 36-Monats-Vertrag zwischen dem Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und den Gewerkschaften vom 18. Juli 2025. Er kombiniert Festbetragserhöhungen mit prozentualen Anpassungen – speziell für arbeitnehmerähnliche Freie, die sogenannten „12a"-Journalisten.
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Nach ersten Fixbeträgen von 100 Euro (März 2025) und 90 Euro (Mai 2025) trat am 1. Februar 2026 eine lineare Erhöhung um 3,0 Prozent für alle Honorartabellen in Kraft. Eine weitere Festbetragssteigerung um 110 Euro folgt am 1. Februar 2027.
Seit dem 1. Januar 2026 wird das Urlaubsgeld für neue freie Mitarbeiter auf Basis des Tarifgehalts berechnet, nicht mehr nach tatsächlichem Einkommen. Das soll die Kosten für Verlage kalkulierbarer machen, ohne die Mindestvergütung zu senken.
Zeitschriften und Öffentlich-Rechtliche ziehen nach
Der Zeitschriftensektor (MVFP) schloss am 12. Juni 2025 einen Gehaltstarifvertrag, rückwirkend zum 1. Oktober 2024. Die monatliche Brutto-Basis für die erste Gehaltsgruppe stieg auf 3.904 Euro (Juli 2025) und klettert auf 4.013 Euro (Juli 2026) sowie 4.085 Euro (Juli 2027).
Auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk passte an: Die Deutsche Welle (DW) vereinbarte am 27. Januar 2025 ein Paket mit insgesamt rund 6,0 Prozent mehr Honoraren und Gehältern. 4,71 Prozent kamen am 1. Juni 2025, weitere 1,23 Prozent folgen am 1. Juli 2026. Die DW stärkte zudem den Kündigungsschutz für arbeitnehmerähnliche Freie – ein langjähriger Schwachpunkt bei Umstrukturierungen.
Künstliche Intelligenz: Neue Regeln fürs Urheberrecht
Ein zentrales Thema der aktuellen Tarifrunde ist der Umgang mit Künstlicher Intelligenz im Redaktionsalltag. BDZV und Gewerkschaften haben sich auf fortlaufende Gespräche verständigt, um die Urheberrechtsklauseln (Paragraf 17 des Manteltarifvertrags) an KI-generierte Inhalte anzupassen.
Ziel ist es, die Branchenpraxis mit den Rechtekatalogen der VG Wort in Einklang zu bringen. Freie sollen fair vergütet werden, wenn ihre Werke für KI-training genutzt werden oder KI-Tools in der Produktion zum Einsatz kommen.
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Trotz dieser Fortschritte übt der Verband Freischreiber e.V. Kritik an den Gemeinsamen Vergütungsregeln (GVR). Das traditionelle Modell – Abrechnung nach Druckzeilen oder Auflage (zwischen 47 Cent und 1,65 Euro pro Zeile bei Tageszeitungen) – bilde weder den tatsächlichen Rechercheaufwand noch den wirtschaftlichen Wert der Inhalte auf mehreren Plattformen ab. Die „Buy-out"-Kultur, bei der ein einmaliges Honorar umfangreiche digitale Nutzungsrechte abdeckt, belaste die wirtschaftliche Basis des professionellen freien Journalismus.
Rechtlicher Rahmen und Ausblick
Rechtliche Grundlage bleibt Paragraf 32 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG), der Autoren eine „angemessene Vergütung" zusichert. Fehlt eine Branchenvereinbarung, dienen die Gemeinsamen Vergütungsregeln als Maßstab für die Mindestvergütung. Historische Urteile – etwa zur Westdeutschen Zeitung – haben bestätigt, dass erhebliche Diskrepanzen zwischen Aufwand und Honorar Nachzahlungsansprüche begründen können.
Der aktuelle Tarifzyklus 2025-2027 versucht, die hohe Inflation abzufedern und gleichzeitig „Zeit statt Geld"-Optionen zu etablieren. Diese erlauben es Freien, finanzielle Ansprüche in zusätzliche Freizeit umzuwandeln – eine Forderung aus den Warnstreiks 2025 in Verlagszentren wie Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg.
Der Fokus für den Rest des Jahres 2026 liegt auf der technischen Umsetzung der Februar-Erhöhungen und der Finalisierung des KI-Urheberrechtsrahmens. Der nächste Meilenstein: die Festbetragserhöhung im Februar 2027 für den Zeitungssektor. Parallel laufen Verhandlungen für Nachrichtenagenturen – die dpa sieht sich mit Forderungen nach Festbetragserhöhungen für Geringverdiener konfrontiert. Die Debatte dürfte sich von der Inflationskompensation hin zur langfristigen wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Freelancer-Modells in einer zunehmend automatisierten Medienwelt verschieben.
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