Tarifbindung, Druck

Tarifbindung unter Druck: Gutachten fordert Gesetzesreform

09.02.2026 - 03:09:13

Ein Gutachten fordert ein Verbot der OT-Mitgliedschaft, um Tarifflucht zu stoppen. Gleichzeitig schreibt das Bundesarbeitsgericht mehr Transparenz bei Stellenausschreibungen vor.

Ein Rechtsgutachten stellt die Praxis der OT-Mitgliedschaft infrage und fordert den Gesetzgeber zum Handeln auf. Parallel präzisiert das Bundesarbeitsgericht die Regeln für Stellenausschreibungen.

Die Tarifautonomie in Deutschland steht auf dem Prüfstand. Ein aktuelles Rechtsgutachten im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung hält die gängige Praxis der sogenannten OT-Mitgliedschaft für juristisch nicht haltbar. Diese ermöglicht es Unternehmen, einem Arbeitgeberverband anzugehören, ohne an dessen Tarifverträge gebunden zu sein. Zeitgleich verschärft das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Transparenzpflichten für Arbeitgeber bei der internen Stellenbesetzung.

Rechtsgutachten: „OT-Mitgliedschaft“ gefährdet Tarifsystem

Das am 6. Februar veröffentlichte Gutachten von Prof. Dr. Olaf Deinert von der Universität Göttingen übt scharfe Kritik. Es bewertet die vom BAG gebilligte OT-Praxis als gesetzeswidrig. Die Richter stützten sich bisher auf die Satzungsautonomie der Verbände. Das Gutachten argumentiert dagegen: Das Tarifvertragsgesetz sehe die Mitgliedschaft in einem Verband ausdrücklich als Grund für die Tarifbindung vor. Eine Trennung von Mitgliedschaft und Bindung untergrabe dieses Prinzip.

„Ohne gesetzliche Korrektur droht eine weitere Aushöhlung“, warnt die Analyse. Die Experten fordern den Gesetzgeber auf, klarzustellen, dass eine Verbandsmitgliedschaft stets auch die Tarifbindung bedeutet. Ziel ist es, die Tarifflucht zu stoppen und die Sozialpartnerschaft zu stärken. Ein alarmierendes Zeichen: Mittlerweile werden sogar Arbeitgeberverbände von Chefs geführt, deren eigene Firmen nicht tarifgebunden sind.

BAG-Urteil: Mehr Transparenz bei Stellenausschreibungen

Während die Grundsatzdebatte tobt, sorgt das BAG mit einer Detailentscheidung für mehr Klarheit im Betriebsalltag. In einem aktuellen Beschluss präzisieren die Erfurter Richter die Anforderungen an innerbetriebliche Stellenausschreibungen.

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Die neue BAG-Praxis verlangt mehr Transparenz – und damit auch akkurate Angaben zur Arbeitszeit. Ab 2025 wird die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung für viele Arbeitgeber relevant: Wer die Vorgaben nicht gesetzeskonform umsetzt, riskiert Nachforderungen oder Beanstandungen bei Prüfungen. Das kostenlose E‑Book bietet praxisnahe Hilfen: Muster für Stundenzettel, Vorlagen zur Pausen- und Ruhezeitregelung sowie eine umsetzbare Checkliste für die rechtssichere Einführung. Kostenloses E‑Book zur Arbeitszeiterfassung sichern

Künftig muss eine Ausschreibung nicht nur die geforderten Qualifikationen nennen. Sie muss auch eine kurze Aufgabenbeschreibung und – als wesentliche Neuerung – das geplante Arbeitszeitvolumen der Stelle enthalten. Diese Transparenz stärkt die Rechte von Betriebsrat und Belegschaft. Potenzielle interne Bewerber erhalten so ein klares Bild von der Position. Fehlt diese Information, kann der Betriebsrat seine Zustimmung zur Besetzung verweigern.

Ausblick: Politik und Betriebe in der Pflicht

Die neue Kritik an der OT-Mitgliedschaft erhöht den Druck auf die Bundespolitik. Wird die Koalition das Tarifvertragsrecht reformieren, um die Lücke zu schließen? Eine solche Gesetzesänderung wäre ein großer Erfolg für die Gewerkschaften.

Unabhängig davon müssen Unternehmen jetzt handeln. Die Vorgaben des BAG zu Stellenausschreibungen sind verbindlich. Die Angabe des Arbeitszeitvolumens wird zur Pflicht. Vor den anstehenden Betriebsratswahlen 2026 werden die Arbeitnehmervertretungen die Einhaltung genau prüfen. Die Botschaft ist klar: Das Arbeitsrecht bleibt auch 2026 ein dynamisches Feld voller Herausforderungen.

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