StVO-Reform, Datenschutz-Check

StVO-Reform 2026: Datenschutz-Check für Verkehrskameras wird Pflicht

27.02.2026 - 04:09:34 | boerse-global.de

Eine umfassende StVO-Reform in Österreich führt strenge Datenschutzregeln für Verkehrskameras ein, verschärft die Vorschriften für E-Scooter und stuft schnelle E-Mopeds als Kraftfahrzeuge ein.

StVO-Reform 2026: Datenschutz-Check für Verkehrskameras wird Pflicht - Foto: über boerse-global.de
StVO-Reform 2026: Datenschutz-Check für Verkehrskameras wird Pflicht - Foto: über boerse-global.de

Die österreichische Regierung stellt den Einsatz von Verkehrskameras unter strenge Datenschutzauflagen. Eine umfassende StVO-Novelle bringt zudem schärfere Regeln für E-Scooter und stuft schnelle E-Mopeds als Kraftfahrzeuge ein.

Ab 1. Mai 2026 müssen Städte und Gemeinden eine verpflichtende Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) durchführen, bevor sie Kameras zur Verkehrssteuerung einsetzen dürfen. Das ist das Kernstück der 36. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO), die die Regierung diese Woche in den Nationalrat eingebracht hat. Die Behörden müssen damit im Vorfeld die Risiken für Bürgerrechte bewerten und die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme nachweisen.

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Kameras nur für Kennzeichen, nicht für Überwachung

Die neuen Regeln sind eine direkte Reaktion auf Kritik von Datenschützern. Der Gesetzestext schreibt nun konkret vor: Die Kameras dürfen keine Videoaufnahmen machen, sondern nur bodennahe Fotos von Kennzeichen zur Verfolgung von Zufahrtsverstößen. Eine Weitergabe der Daten für sicherheitspolizeiliche Zwecke ist ausgeschlossen.

Auch die Speicherdauer ist streng limitiert. Liegt kein Verstoß vor, werden die Aufnahmen sofort gelöscht. Bei einem Delikt erfolgt die Löschung spätestens ein Jahr nach Abschluss des Verfahrens. „Wir schaffen einen modernen Rechtsrahmen, der eine Balance zwischen technologischen Möglichkeiten und dem Schutz der Grundrechte findet“, erklärt Mobilitätsminister Peter Hanke (SPÖ).

Helm- und Blinkerpflicht für E-Scooter

Ein zweiter großer Brocken der Reform betrifft die Mikromobilität. Ab dem 1. Mai gelten verschärfte Sicherheitsvorschriften für E-Scooter und E-Bikes.
* Für E-Scooter-Fahrer unter 16 Jahren und E-Bike-Nutzer unter 14 Jahren wird eine Helmpflicht eingeführt.
* Alle E-Scooter müssen künftig mit Blinkern und einer Klingel ausgestattet sein.
* Die Promillegrenze für E-Scooter-Fahrer wird von 0,8 auf 0,5 gesenkt und damit an die Regel für Autofahrer angeglichen.

Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die hohe Unfallzahl mit den elektrischen Tretrollern zu reduzieren. Besonders junge Menschen sind häufig in schwere Unfälle verwickelt.

E-Mopeds verlieren ihren Sonderstatus

Die wohl einschneidendste Änderung betrifft sogenannte E-Mopeds – schnelle Elektroroller, die bisher rechtlich als Fahrräder galten. Ab dem 1. Oktober 2026 werden sie als Kraftfahrzeuge eingestuft.

Das hat weitreichende Konsequenzen:
* Sie dürfen nicht mehr auf Radwegen fahren.
* Es gelten Zulassungs-, Versicherungs- und Führerscheinpflicht.
* Fahrer müssen einen Sturzhelm tragen.

Für Branchen wie die Essenszustellung, die stark auf solche Fahrzeuge setzen, bedeutet das eine massive Umstellung. Die Regierung kündigte an, Begleitmaßnahmen für die betroffenen Unternehmen auszuarbeiten. Ziel ist es, Radwege sicherer zu machen, indem die schnellen Fahrzeuge auf die Straße verlagert werden.

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Intelligente Verkehrssysteme kommen

Parallel zur StVO-Novelle hat die Regierung auch ein Gesetz für Intelligente Verkehrssysteme (IVS-Gesetz) vorgelegt. Künftig sollen Navigationsdienste wie Google Maps verpflichtet werden, behördliche Sperren für Transitverkehr anzuzeigen. Damit soll verhindert werden, dass LKW- und Autoverkehr durch Wohngebiete umgeleitet wird.

Die Reformpakete durchlaufen nun das parlamentarische Verfahren. Die Regierungskoalition zeigt sich zuversichtlich, dass die ersten Teile – Datenschutzregeln für Kameras und die neuen E-Scooter-Vorschriften – wie geplant am 1. Mai in Kraft treten können.

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