Stromsteuer-Reform bringt Industrie dauerhafte Entlastung
08.01.2026 - 09:13:12Die deutsche Industrie profitiert seit Jahresbeginn von einer dauerhaft niedrigeren Stromsteuer. Das geänderte Stromsteuergesetz ersetzt temporäre Krisenhilfen durch eine strukturelle Entlastung – flankiert von Milliardensubventionen für Netzentgelte.
Dauerhafte Absenkung auf EU-Minimum
Kern der Neuregelung ist die unbefristete Absenkung der Stromsteuer für das produzierende Gewerbe auf den EU-Mindestsatz von 0,05 Cent pro Kilowattstunde. Rund 600.000 Betriebe haben nun Planungssicherheit, nachdem die Reduzierung zuvor nur für 2024 und 2025 befristet war. Der Regelsatz bleibt bei 2,05 Cent.
„Diese strukturelle Änderung soll die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie stärken“, erklärte die Bundesregierung bereits im Dezember. Die Entlastung gilt für Verbräuche über 12.500 kWh und ersetzt teilweise den komplexen Spitzenausgleich. Doch was bedeutet das konkret für die Betriebe?
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Netzentgelte subventioniert, Gasumlage abgeschafft
Neben der Steuer senkt ein 6,5-Milliarden-Euro-Paket aus dem Klima- und Transformationsfonds die Übertragungsnetzentgelte. Diese Subvention kommt allen Verbrauchern zugute – auch Handwerk und Dienstleistern, die nicht von der Steuerermäßigung profitieren.
Gleichzeitig entfiel zum 1. Januar die Gasspeicherumlage. Diese während der Energiekrise eingeführte Umlage war zur Füllung der Gasspeicher gedacht. Ihr Wegfall entlastet insbesondere Betriebe, die Gas für Prozesswärme und Stromerzeugung nutzen.
Bürokratie bleibt Herausforderung
Die Entlastung erfolgt nicht automatisch. Unternehmen müssen die reduzierte Steuer beim zuständigen Hauptzollamt beantragen – ob als Versorger oder Eigenerzeuger ändert die Meldeverpflichtungen. Das Bürokratieabbau-Gesetz hat zwar einige Prozesse vereinfacht, doch der Nachweis der Zugehörigkeit zum produzierenden Gewerbe bleibt Pflicht.
Steuerberater raten zu schnellem Handeln: „Die dauerhafte Gültigkeit der Regeln hebt die Antragspflicht nicht auf“, warnt ein Experte. Die meisten Betriebe realisieren die Entlastung über Erstattungsanträge oder besondere Bezugsgenehmigungen.
Wettbewerbsfähigkeit im Fokus
Das gesamte Entlastungspaket für 2026 hat ein Volumen von etwa zehn Milliarden Euro. Analysten sehen Deutschland bei der Stromsteuer nun auf Augenhöhe mit Wettbewerbern wie Frankreich. Entscheidend für den Gesamtpreis bleiben jedoch Beschaffungskosten und restliche Netzentgelte.
Kritik kommt vom Handwerk: Energieintensive Betriebe außerhalb der strengen Definition des produzierenden Gewerbes könnten weiterhin benachteiligt sein. Die Bundesregierung setzt mit der dauerhaften Absenkung hingegen ein Signal für langfristige Industriepolitik.
Für das erste Quartal 2026 wird die Geschwindigkeit der Bearbeitung durch die Zollbehörden entscheidend sein. Unternehmen sollten ihre Energiekosten und Steuererklärungen umgehend prüfen – nur so nutzen sie das volle Entlastungspotenzial.
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