Stromsteuer-Novelle bringt Industrie Milliarden-Entlastung
04.02.2026 - 03:01:12Die umfassende Reform des Strom- und Energiesteuerrechts entlastet Deutschlands Industrie dauerhaft um Milliarden und schafft Klarheit für die Energiewende. Seit Anfang Januar wirkt die Dritte Novelle, die Wettbewerbsfähigkeit stärken und Investitionen in grüne Technologien beschleunigen soll.
Dauerhafte Steuererleichterung für Industrie und Landwirtschaft
Herzstück der Reform ist die dauerhafte Absenkung der Stromsteuer für das produzierende Gewerbe sowie für Land- und Forstwirtschaft. Der Steuersatz wird auf das europäische Minimum von 0,05 Cent pro Kilowattstunde festgeschrieben – das sind 50 Euro pro Megawattstunde. Aus einer bisher befristeten Entlastung wird so ein Dauerzustand.
Von dieser Maßnahme profitieren nach Schätzungen über 600.000 Unternehmen. Besonders energieintensive Branchen wie Chemie, Metallverarbeitung, Automobilbau und Maschinenbau spüren die Entlastung. Doch auch Bäckereien, Metzgereien oder Bauunternehmen gehören zu den Begünstigten.
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Die Bundesregierung rechnet mit einer jährlichen Entlastung von rund drei Milliarden Euro. Die Planungssicherheit soll Investitionen stimulieren und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie stärken. Die alte Regelung wäre ausgelaufen – ein abruptes Ende hätte die Energiekosten für den industriellen Kern des Landes deutlich erhöht.
Turbo für E-Mobilität und Energiespeicher
Die Novelle beseitigt zudem langjährige Rechtsunsicherheiten in zwei Schlüsselbereichen der Energiewende: der Elektromobilität und der Energiespeicherung.
Für öffentliche Ladeinfrastruktur bringt der neue § 5a Stromsteuergesetz entscheidende Vereinfachungen. Künftig ist in den meisten Fällen klar der Ladepunktbetreiber der alleinige Steuerschuldner. Komplizierte Einzelfallprüfungen der Beziehungen verschiedener Dienstleister entfallen. Das reduziert Bürokratie und erleichtert die Kombination von Ladesäulen mit erneuerbaren Energien wie Photovoltaik.
Pionierarbeit leistet das Gesetz auch beim bidirektionalen Laden. Dabei speist das Elektroauto Strom zurück ins Haus oder Unternehmen (Vehicle-to-Home/Business). Die neuen Regeln verhindern, dass Fahrzeughalter versehentlich als Energieversorger gelten – was erhebliche Steuerlast und Verwaltungsaufwand bedeuten würde.
Für Energiespeicher führt die Novelle erstmals eine technologieoffene Definition ein und stellt klar: Das Speichern von Strom ist kein Letztverbrauch. Damit ist das Problem der Doppelbesteuerung endgültig vom Tisch. Bislang konnte Strom sowohl beim Einspeichern als auch beim Ausspeichern aus einem Batteriesystem besteuert werden – ein Haupthindernis für den Ausbau dieser flexiblen Schlüsseltechnologie.
Bürokratieabbau für dezentrale Erzeuger
Weitere Modernisierungen betreffen dezentrale Stromerzeuger. Abgeschafft wird der komplexe Begriff der „Anlagenverklammerung“. Diese Regel erforderte oft, mehrere separate Erzeugungseinheiten für Steuerzwecke zusammenzufassen. Das neue Rahmenwerk vereinfacht die Regelungen für Steuerbefreiungen deutlich. Entscheidend ist nun allein der Standort der einzelnen Anlage.
Das bringt Erleichterung für Betreiber dezentraler Energieanlagen wie Wind- und Solarparks. Auch die Definition von Strom aus „erneuerbaren Quellen“ wird präzisiert. Für bestimmte Steuerbefreiungen listet die Novelle nun explizit förderfähige Quellen wie Wind, Sonne, Wasser und Geothermie auf. Eine pauschale Bezugnahme, die auch Biomasse einschloss, wurde gestrichen. Kleine, hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) können weiterhin von Steuerbefreiungen profitieren.
Wettbewerbsfähigkeit im Fokus
Die Dritte Novelle zum Strom- und Energiesteuergesetz gilt als eine der bedeutendsten Modernisierungen des Rechtsrahmens seit über einem Jahrzehnt. Getrieben wurde sie von der Notwendigkeit, das Gesetz an EU-Vorgaben und die tiefgreifenden technologischen Veränderungen im Energiesektor anzupassen.
Während Wirtschaftsverbände die dauerhafte Steuerentlastung und erhöhte Rechtssicherheit begrüßen, kritisieren einige politische Stimmen, dass die Steuerermäßigung nicht auf private Haushalte und nicht-produzierende Unternehmen ausgeweitet wurde.
Mit dem in Kraft getretenen Gesetz stehen Unternehmen und ihre Steuerberater vor der Aufgabe, ihre Prozesse an die neuen Vorschriften anzupassen. Das Zoll, das die Energie- und Stromsteuern verwaltet, hat bereits mit der Veröffentlichung von Anwendungshinweisen begonnen. Ob die Reform ihre Ziele – mehr Investitionen in grüne Technologien und eine gestärkte industrielle Basis – tatsächlich erreicht, wird sich in den kommenden Jahren zeigen.
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