Stromsteuer-Dauererlass, EU-Minimum

Stromsteuer-Dauererlass: Industrie zahlt EU-Minimum

03.01.2026 - 07:02:13

Die Stromsteuer für das produzierende Gewerbe ist dauerhaft auf das EU-Minimum gesenkt worden. Rund 600.000 Unternehmen erhalten so langfristige Planungssicherheit und Entlastung.

Ab sofort gilt für 600.000 Betriebe dauerhaft der niedrigste mögliche Stromsteuersatz. Mit dem Jahreswechsel ist die dauerhafte Absenkung der Stromsteuer für das produzierende Gewerbe in Kraft getreten. Sie soll dem Industriestandort Deutschland langfristige Planungssicherheit geben.

Seit dem 1. Januar 2026 ist der Steuersatz für berechtigte Unternehmen gesetzlich auf das EU-Minimum von 0,50 Euro pro Megawattstunde festgeschrieben. Damit endet die Zeit befristeter Hilfen. Der Bundestag hatte die dauerhafte Regelung Ende 2025 beschlossen. Sie löst das temporäre „Strompreispaket“ aus den Jahren 2024 und 2025 ab.

Vom Notprogramm zum Dauerrecht

Die Bundesregierung senkte die Steuer ursprünglich als Kriseninstrument. Der Satz fiel von 2,05 Cent auf 0,05 Cent pro Kilowattstunde. Ohne die jetzt in Kraft getretene Gesetzesänderung wäre er zum Jahreswechsel auf 20,50 Euro pro MWh zurückgesprungen. Das hätte für energieintensive Betriebe eine vierzigfache Steuerlast bedeutet.

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„Die Dauerhaftigkeit ist das entscheidende Signal“, kommentiert ein Branchenanalyst. Die Maßnahme sei nicht länger an das kurzfristige Krisenmanagement gekoppelt, sondern werde Teil des regulären Steuerrechts. Für die betroffenen Unternehmen entfällt die Unsicherheit jährlicher Haushaltsverhandlungen.

Wer profitiert vom Steuererlass?

Rund 600.000 Betriebe sollen von der dauerhaften Entlastung profitieren. Der Anwendungsbereich ist breit gefasst und umfasst das gesamte produzierende Gewerbe. Dazu zählen Schwerindustrie, mittelständische Manufacturer und Handwerksbetriebe mit hohem Energieverbrauch. Auch die Land- und Forstwirtschaft ist eingeschlossen.

Die Entlastung erfolgt teils direkt über den reduzierten Steuersatz an der Quelle, teils über ein vereinfachtes Erstattungsverfahren. Der bürokratische Aufwand für Unternehmen und Zollverwaltung soll so spürbar sinken. Der bisherige „Spitzenausgleich“ wurde durch diesen flächendeckenden Steuerschnitt vollständig ersetzt.

Weitere Energie-Entlastungen zum Jahresstart

Die Stromsteuer ist nicht die einzige Erleichterung, die mit dem neuen Jahr wirksam wurde. Als Teil eines umfassenderen Entlastungspakets hat die Bundesregierung zwei weitere Maßnahmen umgesetzt.

Abschaffung der Gasspeicherumlage
Die während der Energiekrise eingeführte Umlage zum Füllen der Gasspeicher wurde zum 1. Januar abgeschafft. Sie belastet Verbraucher und Unternehmen nicht länger.

Netzentgelt-Stützung
Um einen starken Anstieg der Übertragungsnetzentgelte abzufedern, sieht der Bundeshaushalt 2026 eine Subvention von 6,5 Milliarden Euro für die Übertragungsnetzbetreiber vor. Diese Kosten machen einen erheblichen Teil des Industriestrompreises aus. Die Stützung soll Volatilitäten dämpfen, die durch den Ausbau der Erneuerbaren entstehen.

Reaktionen: Lob für Planungssicherheit, Kritik am Gießkannenprinzip

Die Reaktionen der Wirtschaftsverbände fallen überwiegend positiv aus. Besonders der Mittelstand begrüßt die langfristige Investitionssicherheit. Experten betonen, dass die Kalkulationssicherheit bei niedrigen Betriebskosten entscheidend für Dekarbonisierungsinvestitionen sei. Unternehmen könnten die Amortisation von Elektrotechnologien wie Wärmepumpen oder Elektroöfen nun präziser kalkulieren.

Kritik kommt hingegen von Branchen, die nicht unter die Definition des produzierenden Gewerbes fallen. Für Dienstleister und Rechenzentren gilt weiterhin der Standardsatz von 20,50 Euro pro MWh. Sie monieren ein ungerechtes Zwei-Klassen-System.

Was bedeutet das für die Zukunft?

Das Bundesfinanzministerium kündigte an, die Maßnahme zu überwachen, um die Einhaltung der EU-Beihilferegeln sicherzustellen. Da der Satz am EU-Minimum orientiert ist, gelten die rechtlichen Risiken jedoch als gering. Die entgangenen Steuereinnahmen sind bereits im Haushalt 2026 einkalkuliert. Die Regierung rechnet damit, dass wirtschaftliche Stabilität und erhaltene Industriearbeitsplätze die Mindereinnahmen kompensieren.

Für die deutsche Industrie beginnt 2026 mit einem verifizierten Wettbewerbsvorteil gegenüber der Zeit vor 2024. Die dauerhafte Steuerermäßigung markiert eine bedeutende strukturelle Weichenstellung in der deutschen Energiepolitik.

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