Straelen spaltet Grundsteuer: Wohnen billiger, Gewerbe teurer
27.04.2026 - 16:14:40 | boerse-global.deStatt eines einheitlichen Hebesatzes unterscheidet die „Blumenstadt“ am Niederrhein zwischen Wohn- und Gewerbeimmobilien. Das Ziel: private Eigentümer entlasten.
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Differenzierte Hebesätze als soziales Steuerungsinstrument
Der Stadtrat legte für Wohngrundstücke einen Hebesatz von 447 Prozent fest. Gewerblich genutzte Flächen werden dagegen mit 755 Prozent belastet. Die Differenzierung soll die finanziellen Mehrbelastungen für private Haushalte abfedern, die das Bundesmodell der Grundsteuerreform mit sich bringt.
Stadtkämmerer Uwe Marksteiner betonte, die Stadt halte durch das Splitting die Gesamtaufkommensneutralität. Für das laufende Jahr kalkuliert Straelen mit Grundsteuererträgen von rund 3,6 Millionen Euro – annähernd das Niveau des Vorjahres.
Das Modell dient als Lenkungsinstrument. Da die Reform tendenziell zu einer Belastungsverschiebung zulasten des Wohnens führt, habe der Rat bewusst gegengesteuert, so Marksteiner. Damit bildet Straelen eine Ausnahme im Kreis Kleve. Andere Kommunen scheuten die rechtlichen Risiken eines gespaltenen Hebesatzes.
NRW-weiter Trend: Steuersätze steigen
Die aktuellen Zahlen des Landesbetriebs IT.NRW zeigen ein anderes Bild: Mehr als 40 Prozent der NRW-Kommunen haben ihre Hebesätze für die Grundsteuer B innerhalb der letzten zwölf Monate angehoben. Das widerspricht oft dem ursprünglichen Versprechen der Aufkommensneutralität.
Landesweit liegt weiterhin eine hohe Zahl an Widersprüchen gegen die neuen Grundsteuerwertbescheide vor. In Straelen scheint die Akzeptanz des Modells dagegen mit der Entlastung der Wohnimmobilien verknüpft zu sein.
Trotz der differenzierten Steuerpolitik bleibt die finanzielle Gesamtsituation angespannt. Der Gesamthaushalt kalkuliert mit Erträgen von rund 61,6 Millionen Euro – eine Steigerung von 3,4 Millionen Euro zum Vorjahr. Diese Mehrerträge werden jedoch durch steigende Aufwendungen bei Personal- und Umlagezahlungen weitgehend aufgezehrt.
Gerichtsurteile sorgen für Rechtsunsicherheit
Das Modell der differenzierten Hebesätze steht rechtlich auf dem Prüfstand. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf urteilte im März: Zwar sei die Differenzierung zur Privilegierung des Wohnens grundsätzlich zulässig. Doch bei gemischt genutzten Grundstücken sei eine präzise Abgrenzung nötig. Zu massive Belastungsunterschiede könnten den Gleichheitssatz verletzen.
Bereits Ende vergangenen Jahres hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen die Satzungen von vier Städten im Ruhrgebiet beanstandet. Die Folge: Kommunen wie Duisburg kehrten zu einheitlichen Hebesätzen zurück, um langwierige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
Der Städtetag NRW und mehrere Kämmerer äußerten zuletzt im April erneut Bedenken. Sie warnen, dass die Verantwortung für die rechtssichere Umsetzung einseitig auf die kommunale Ebene verlagert werde.
In Straelen verfolgt man die juristische Debatte aufmerksam. Der Haupt- und Finanzausschuss befasste sich intensiv mit den Auswirkungen der Urteile auf die lokale Satzung. Bislang hält die Stadtverwaltung an ihrem Kurs fest.
Kreisumlagen belasten den Haushalt
Die Herausforderung für Straelen liegt nicht nur in der Grundsteuerreform selbst. Die Kreisumlage an den Kreis Kleve steigt auf rund 13,5 Millionen Euro – ein Plus von 1,3 Millionen Euro zum Vorjahr. Hinzu kommt eine Jugendamtsumlage von rund 11,3 Millionen Euro.
Trotz dieser Belastungen wirtschafte die Stadt solide, betonte Kämmerer Marksteiner. Im Budget sind bedeutende Zukunftsinvestitionen vorgesehen. Allein für die Erweiterung und Sanierung der Grundschule Straelen sowie den Neubau eines Jahrgangsstufenhauses sind Investitionen von 8 Millionen Euro eingeplant. Rund 7,5 Millionen Euro davon werden durch Fördergelder gedeckt.
Das strukturelle Defizit bleibt jedoch ein Thema der mittelfristigen Finanzplanung. Prognosen deuten darauf hin, dass die Fehlbeträge bis Ende des Jahrzehnts auf mehrere Millionen Euro anwachsen könnten. Ende April wandten sich daher mehr als 50 Kommunen in einem Brandbrief an die Bundesregierung. Sie fordern eine Entlastung in Milliardenhöhe.
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Was bedeutet das für Eigentümer?
Für die Eigentümer in Straelen bedeutet der Kurs zunächst Planungssicherheit. Die Stadtverwaltung signalisierte, die Hebesätze vorerst stabil zu halten, um die Auswirkungen der Reform in der Praxis zu beobachten.
Ob das differenzierte Modell dauerhaft Bestand hat, hängt maßgeblich von der weiteren Rechtsprechung ab. Sollten höhere Instanzen die Urteile aus Gelsenkirchen und Düsseldorf bestätigen, könnte auch Straelen gezwungen sein, seine Satzung anzupassen.
Bis dahin bleibt die Stadt ein wichtiges Beispiel für kommunale Selbstverwaltung, die durch steuerliche Differenzierung soziale Akzente setzt. Experten beobachten den „Straelener Weg“ genau. Er könnte als Blaupause für andere ländlich geprägte Kommunen dienen, die ihre Attraktivität als Wohnstandort bewahren wollen. Die kommenden Monate werden zeigen, ob die strategische Entlastung des Wohnraums den juristischen Anforderungen standhält.
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