Stille, Arbeitgeber

Stille Überlastung: Arbeitgeber unter Druck

14.02.2026 - 22:00:11 | boerse-global.de

Studie belegt: 30 Prozent der Beschäftigten leiden unter stiller Überlastung. Behörden verschärfen 2026 Kontrollen zur psychischen Gefährdungsbeurteilung.

Fast ein Drittel der deutschen Arbeitnehmer arbeitet am Rande der Erschöpfung. Eine aktuelle Studie der Pronova BKK zeigt das Ausmaß eines Phänomens, das Experten „Quiet Cracking“ nennen – eine schleichende Form des Burnouts, bei der Menschen äußerlich weiter funktionieren, innerlich aber bereits ausgebrannt sind. Parallel verschärfen die Behörden ihre Kontrollen: 2026 wird zum Wendepunkt für die psychische Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz.

Zahlen, die aufhorchen lassen

Die Studie „Arbeiten 2025“ basiert auf Befragungen von über 1.200 Beschäftigten und liefert beunruhigende Erkenntnisse. Fast 30 Prozent der Berufstätigen erleben diese stille Überlastung. Bei jüngeren Generationen ist die Quote noch dramatischer: 40 Prozent der unter 30-Jährigen sind betroffen. Das ist deutlich mehr als der Anteil derer, die von „innerer Kündigung“ berichten (24 Prozent).

Die Gründe für die Unzufriedenheit liegen auf der Hand:
* 42 Prozent nennen zu hohen Stress als Hauptursache
* 40 Prozent beklagen fehlende Wertschätzung
* 29 Prozent leiden unter Überstunden und ständiger Erreichbarkeit

Das tückische an der stillen Überlastung

„Quiet Cracking“ ist besonders gefährlich, weil es lange Zeit unsichtbar bleibt. Betroffene sprechen nicht offen über ihre Überforderung – aus Angst vor negativen Konsequenzen. Wirtschaftspsychologen warnen: Wenn präventive Maßnahmen endlich greifen, ist es oft zu spät. Die Angst blockiert die Kommunikation.

Das Problem? Es entsteht ein kollektiver Zustand der Erschöpfung, der weit über den Einzelnen hinausgeht. Die Volkswirtschaft zahlt einen hohen Preis in Form von Produktionsausfällen und psychischen Erkrankungen – Fachleute schätzen die Kosten auf mehrere Milliarden Euro jährlich.

Behörden fahren auf: Kontrollen nehmen zu

Obwohl Unternehmen verpflichtet sind, eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung durchzuführen – seit 2013 im Arbeitsschutzgesetz verankert – hat sich bisher wenig getan. Das ändert sich jetzt.

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Die Arbeitsschutzbehörden prüfen künftig genauer — viele Betriebe sind schlecht vorbereitet. Mit kostenlosen, rechtssicheren Vorlagen und Checklisten zur Gefährdungsbeurteilung können Sie psychische Belastungen dokumentieren, Prüfungen bestehen und Bußgelder vermeiden. GBU-Vorlagen & Checklisten kostenlos herunterladen

Im Jahr 2026 intensivieren die Arbeitsschutzbehörden der Länder ihre Prüfungen deutlich. Sie handeln unter der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) nach einheitlichen Standards. Unternehmen, die die Pflicht vernachlässigen, riskieren empfindliche Bußgelder.

Zusätzlich schärft die überarbeitete DGUV Vorschrift 2 die Anforderungen nach. Eine wichtige Neuerung: Arbeits- und Organisationspsychologen dürfen nun als Fachkundige tätig werden. Das ermöglicht eine deutlich kompetentere Herangehensweise an die psychische Gefährdungsbeurteilung.

Die Lücke zwischen Gesetz und Wirklichkeit

Hier liegt das eigentliche Problem: Nur 28 Prozent der Beschäftigten sagen, dass ihr Betrieb eine psychische Gefährdungsbeurteilung durchführt. Das ist erschreckend niedrig – bei einer Pflicht, die seit über einem Jahrzehnt besteht.

Das Defizit ist besonders ausgeprägt in kleineren Unternehmen. Während größere Betriebe zumindest etwas tun, sieht es in Betrieben mit unter 50 Mitarbeitern verheerend aus: 79 Prozent führen keine solchen Beurteilungen durch. Das Paradoxe: Gerade dort, wo enge persönliche Bindungen bestehen, fehlt die systematische Auseinandersetzung mit Stressfaktoren wie Arbeitsintensität, unklaren Aufträgen oder sozialen Konflikten.

Wettbewerbsvorteil statt bürokratische Last

Der Druck von oben kann ein Katalysator sein. Tatsächlich bietet der verschärfte Kontrolldruck den Unternehmen eine Chance: Die psychische Gesundheit der Belegschaft ist längst kein „Soft-Faktor“ mehr, sondern ein entscheidender Wettbewerbsvorteil im Kampf um Fachkräfte.

Die „Initiative Neue Qualität der Arbeit“ (INQA) vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales unterstützt Unternehmen mit praktischen Hilfsmitteln. Wer jetzt handelt, stärkt die Resilienz seiner Organisation, fördert die Motivation der Mitarbeiter und sichert langfristig die Wettbewerbsfähigkeit.

Der Weckruf ist erfolgt. Jetzt müssen Taten folgen.

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