STIKO-Impfkalender 2026: Das ändert sich für Betriebe
30.01.2026 - 03:04:12Die Ständige Impfkommission hat ihre neuen Leitlinien veröffentlicht – mit direkten Folgen für den Gesundheitsschutz in Unternehmen.
Das Robert Koch-Institut (RKI) hat den aktualisierten Impfkalender für 2026 veröffentlicht. Die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) fassen alle Änderungen aus dem Vorjahr zusammen und sind die neue Richtschnur für den betrieblichen Infektionsschutz. Für Arbeitsmediziner und Personalverantwortliche bedeutet das: bestehende Gefährdungsbeurteilungen und Impfprogramme müssen jetzt auf den Prüfstand.
Diese Neuerungen sind für Arbeitgeber relevant
Der Kalender enthält mehrere wesentliche Anpassungen, die auch für die erwachsene, berufstätige Bevölkerung wichtig sind.
Eine strategische Neuausrichtung gibt es bei der Meningokokken-Impfung. Statt der bisherigen Impfung gegen Serogruppe C im Säuglingsalter empfiehlt die STIKO nun eine einmalige Vierfach-Impfung für Jugendliche zwischen 12 und 14 Jahren. Ziel ist ein breiterer Schutz in einer Altersgruppe mit erhöhtem Risiko.
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Besonders bemerkenswert ist die Ausweitung der Empfehlung für die Gürtelrose-Impfung. Der adjuvantierten Herpes-Zoster-Totimpfstoff wird nun allen Menschen ab 18 Jahren mit gesundheitlicher Gefährdung nahegelegt – etwa bei Immunschwäche oder schweren Grunderkrankungen. Bisher lag die Altersgrenze bei 50 Jahren. Für Betriebe schließt diese Änderung eine größere Gruppe von Beschäftigten mit Vorerkrankungen ein, deren Arbeitsfähigkeit durch eine Gürtelrose stark beeinträchtigt werden könnte.
Konkreter Handlungsbedarf in der Arbeitsmedizin
Für Betriebsärzte sind die Abschnitte zu beruflich bedingten Risiken von höchster Relevanz. Der Kalender fasst Aktualisierungen für Impfungen gegen Mpox, Chikungunya, Influenza und Haemophilus influenzae Typ b zusammen.
Die jährliche Grippe-Impfung bleibt ein zentraler Baustein – besonders im Gesundheitswesen und in Berufen mit viel Personenkontakt. Angesichts möglicher Engpässe wird die frühzeitige Bedarfsplanung für Unternehmen immer wichtiger. Muss jetzt etwa Personal, das in Endemiegebiete für Chikungunya reist, neu bewertet werden?
So sollten Unternehmen jetzt vorgehen
Mit der Veröffentlichung beginnt die Phase der Umsetzung. Der erste Schritt ist die Aktualisierung der arbeitsmedizinischen Vorsorge auf Basis der neuen STIKO-Leitlinien. Bestehende Gefährdungsbeurteilungen müssen überprüft werden: Für welche Mitarbeitergruppen ergeben sich neue Impfindikationen?
Die Kommunikation ist entscheidend. Unternehmen sollten ihre Belegschaft proaktiv über Neuerungen und betriebliche Impfangebote informieren. Das fördert Transparenz und Akzeptanz. Betriebsimpfaktionen, besonders für die saisonale Grippe, bleiben ein effektives Mittel, um die Quote zu steigern. Die neuen Empfehlungen sind ein idealer Anlass, den Impfstatus der gesamten Belegschaft systematisch zu prüfen.
Die konsequente Umsetzung dieser medizinischen Leitlinien ist mehr als Gesundheitsfürsorge – sie ist ein integraler Bestandteil des betrieblichen Risikomanagements. Gut geschützte Mitarbeiter bedeuten weniger Ausfälle und höhere Produktivität. In den kommenden Monaten wird es darauf ankommen, die Empfehlungen in die Praxis zu übersetzen und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz weiter zu stärken.
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