Steuerreform, Tierbewertung

Steuerreform: Neue Tierbewertung trifft Deutschlands Bauern

04.01.2026 - 07:42:12

Ab sofort gelten für Tausende Landwirte neue Regeln zur Bewertung ihres Tierbestands. Das Bundesfinanzministerium hat die ersten umfassenden Vorgaben seit 25 Jahren erlassen – mit direkten Folgen für die Bilanzierung und Steuerlast der Betriebe.

Mit dem Jahreswechsel 2025/2026 beginnt für die deutsche Landwirtschaft eine neue steuerliche Ära. Ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom Dezember 2025 legt nun verbindlich fest, wie Vieh in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben zu bewerten ist. Die aktualisierten „Richtwerte“ ersetzen veraltete Standards aus dem Jahr 2001 und gelten für alle Betriebe, unabhängig von ihrer Rechtsform.

Der Kern der Reform: Die pauschalen Bewertungszahlen für verschiedene Tierkategorien wurden an die heutigen wirtschaftlichen Realitäten angepasst. Für viele Landwirte bedeutet das, dass bisherige Buchwerte nicht mehr einfach fortgeschrieben werden dürfen. Stattdessen müssen sie ihre Bestände neu bewerten – und streng zwischen Anlage- und Umlaufvermögen unterscheiden.

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Umstellungsgewinn: Steuerstundung als Atempause

Eine der größten finanziellen Herausforderungen ist der sogenannte „Umstellungsgewinn“. Da die neuen Richtwerte oft höher liegen als die alten Buchwerte, entsteht bei der Neubewertung rein rechnerisch ein sofortiger Gewinn. Dieser wäre eigentlich sofort steuerpflichtig.

Doch das Finanzministerium gewährt eine Übergangslösung. Betriebe dürfen für 90 Prozent dieses Gewinns eine steuermindernde Rücklage bilden. Diese muss allerdings in den folgenden Jahren wieder aufgelöst werden – mindestens ein Neuntel pro Jahr. So wird die Steuerlast über bis zu zehn Jahre gestreckt und eine akute Liquiditätskrise verhindert. Experten warnen: Es handelt sich um eine Stundung, nicht um einen Erlass.

Strengere Trennung: Milchkuh ist nicht Mastbulle

Die neuen Vorgaben schreiben eine klare Trennung vor, die sich auf Abschreibung und Bewertung auswirkt.

Anlagevermögen sind Tiere, die dauerhaft dem Betrieb dienen, wie Milchkühe oder Zuchtsauen. Sie werden mit ihren Herstellungskosten aktiviert, die nun auch einen angemessenen Anteil der Gemeinkosten umfassen müssen. Entscheidend ist der Zeitpunkt der „Fertigstellung“: Eine Milchkuh gilt erst mit ihrer ersten Kalbung als fertig gestellt und geht dann mit Abschreibungen in die Bilanz ein.

Umlaufvermögen sind Tiere, die zum Verkauf oder zur Mast gehalten werden, wie Mastschweine oder Broiler. Sie sind zum Beschaffungspreis oder niedrigeren Teilwert zu bewerten. Erleichternd bleibt die Gruppenbewertung möglich, bei der gleichartige Tiere zu einem Durchschnittspreis erfasst werden.

Überfällige Anpassung mit administrativen Hürden

Für Steuerexperten und Bauernverbände war die Modernisierung längst überfällig. Die alten Richtwerte von 2001 spiegelten die heutigen Kosten für Futter, Energie und Tierarzt kaum noch wider.

Doch die Anpassung hat ihren Preis: Sie erhöht den bürokratischen Aufwand in der laufenden Steuererklärung 2026. Betriebe müssen ihre Bestandslisten prüfen, Tiere korrekt klassifizieren und den Umstellungsgewinn berechnen. Steuerberater mit landwirtschaftlicher Expertise sind gefragt.

Strategisches Ziel des Ministeriums ist es, versteckte stille Reserven aufzudecken und die Bewertung näher an die tatsächlichen Produktionskosten heranzuführen. Die großzügige Auflösungsfrist für die Rücklage zeigt aber auch den Willen, die Betriebe in der Übergangsphase nicht zu überfordern.

Was Landwirte jetzt tun müssen

Die Zeit zum Handeln ist jetzt. Betriebe sollten umgehend prüfen, wie sich die Neubewertung auf ihre voraussichtliche Steuerlast 2026 auswirkt. Die Bildung der 90-Prozent-Rücklage wird ein zentrales Thema der Jahresabschlussplanung sein.

Für das erste Quartal 2026 steht die praktische Umsetzung im Vordergrund: Inventuren müssen den neuen Kriterien standhalten, die Tierkategorisierung sollte auditfest sein. Weitere Änderungen an den Bewertungsparametern sind vorerst nicht zu erwarten. Für die Landwirtschaft beginnt eine Phase mit strengeren, aber stabileren steuerlichen Rahmenbedingungen.

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