Steuerreform 2026: Olympia-Prämien steuerfrei, E-Sports gemeinnützig
27.12.2025 - 11:30:12Die Bundesregierung hat kurz vor Jahresende eine doppelte Steuererleichterung für den Sport beschlossen. Ab Januar 2026 werden Olympia-Prämien steuerfrei und E-Sport-Vereine können Gemeinnützigkeit beantragen. Das Jahressteuergesetz 2025 bringt damit lang geforderte Verbesserungen für Athleten und digitale Wettkämpfer.
Für Deutschlands Top-Athleten bedeutet die Neuregelung das Ende eines finanziellen Ärgernisses. Bislang mussten sie die Prämien der Deutschen Sporthilfe für Olympia-Medaillen als zu versteuerndes Einkommen behandeln. Künftig bleiben diese Bonuszahlungen steuerfrei.
Die Befreiung gilt speziell für die offiziellen Prämien der Stiftung Deutsche Sporthilfe. Sie tritt pünktlich zu den Winterspielen in Mailand-Cortina 2026 in Kraft. Damit kommt die „Belohnung für ein Leben im Training“ künftig ohne Abzüge bei den Sportlern an.
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Vertreter von Athleten Deutschland hatten jahrelang für diese Änderung gekämpft. Die Steuer auf diese Prämien sei eine „Bestrafung des Erfolgs“ für Athleten, die das Land repräsentieren. Das neue Gesetz würdigt nun den besonderen Charakter dieser Zahlungen.
E-Sports erreicht endlich Gemeinnützigkeit
Die wohl bedeutendste strukturelle Änderung betrifft den Status von E-Sports in Deutschland. Nach über sieben Jahren politischer Debatte wird E-Sport nun offiziell als gemeinnützige Tätigkeit im Sinne der Abgabenordnung anerkannt.
Ab dem 1. Januar 2026 können E-Sport-Vereine Gemeinnützigkeit beantragen – auf derselben rechtlichen Grundlage wie traditionelle Sportvereine. Dieser Status bringt wesentliche steuerliche Vorteile: Befreiung von Körperschaft- und Gewerbesteuer sowie das Recht, steuerlich absetzbare Spendenquittungen auszustellen.
Die Neuregelung stellt E-Sport ausdrücklich auf eine Stufe mit Schach. Die Förderung des E-Sports wird damit als Förderung der Allgemeinheit anerkannt. Der E-Sport-Bund Deutschland (ESBD) spricht von einem historischen Meilenstein, der hunderten Amateurvereinen Rechtssicherheit gibt.
Allerdings gelten spezielle Schutzvorkehrungen: Die Anerkennung ist an hohe Jugendstandards geknüpft. Vereine, die sich auf Spiele mit Altersfreigabe 18+ oder realistischer Gewaltdarstellung konzentrieren, könnten ausgeschlossen werden.
Entlastung für Ehrenamt und Pendler
Neben den sportpolitischen Neuerungen enthält das Jahressteuergesetz 2025 weitere Entlastungen für Millionen Steuerzahler.
Stärkung des Ehrenamts
Die steuerfreien Pauschalen für ehrenamtlich Tätige werden erhöht. Die Übungsleiterpauschale steigt auf 3.300 Euro jährlich, die Ehrenamtspauschale auf 960 Euro. Diese Anpassungen sollen die Inflationseffekte für Engagierte in Vereinen und sozialen Projekten abfedern.
Höhere Pendlerpauschale
Zur Entlastung von Berufspendlern wird die Entfernungspauschale vereinheitlicht. Ab 2026 können Pendler 38 Cent für jeden Kilometer ihres einfachen Arbeitswegs ab dem ersten Kilometer geltend machen. Bisher galt dieser höhere Satz erst ab dem 21. Kilometer.
Eine Analyse von Gegen Hartz zeigt: Diese Änderung kommt besonders Langstreckenpendlern und Rentnern mit Nebenjobs zugute, die hohe Fahrtkosten tragen müssen.
Erleichterung in den betroffenen Branchen
Die Verabschiedung des Gesetzes löst in den betroffenen Sektoren Erleichterung aus. Für die Deutsche Sporthilfe ist die Steuerbefreiung ein wichtiges Signal der Wertschätzung für Athleten, die oft ihre Karriere für Olympia-Erfolge zurückstellen.
Im digitalen Sport ist die Reaktion ebenfalls positiv, aber vorsichtig bezüglich der Umsetzung. Rechtsexperten weisen darauf hin: Während das Bundesgesetz den Rahmen setzt, bleiben die lokalen Finanzämter für die Prüfung der Vereinssatzungen zuständig.
Die Unterscheidung bei „Gewaltspielen“ bleibt ein komplexes Feld, das wahrscheinlich weiteren Verwaltungsrichtlinien bedarf. Der Hamburger Sportbund betont in einer Stellungnahme die spürbare Bürokratieentlastung für Vereine durch das Gesetzespaket.
Ausblick: Umsetzung ab Januar 2026
Nach dem Bundesratsbeschluss vom 19. Dezember wird das Gesetz nun vom Bundespräsidenten unterzeichnet und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die meisten Regelungen, einschließlich der sportbezogenen Steuerbefreiungen, treten am 1. Januar 2026 in Kraft.
Für E-Sport-Vereine beginnt ein Jahr der Umstellung. Viele werden ihre Satzungen an die neuen gemeinnützigkeitsrechtlichen Anforderungen anpassen. Olympia-Hoffnungen, die auf die Winterspiele 2026 hinarbeiten, können ihre Finanzen nun mit der Gewissheit planen, dass mögliche Medaillenprämien vollständig ausgezahlt werden.
Das Gesetzespaket schließt ein Kapitel langjähriger Forderungen in der deutschen Sportpolitik. Es modernisiert das Steuerrecht, um sowohl der Realität des Spitzensports als auch der digitalen Entwicklung der Vereinskultur Rechnung zu tragen.
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