Steuerreform, Sportvereine

Steuerreform 2025: Sportvereine erhalten steuerliche Entlastung

23.12.2025 - 07:44:12

Das neue Steueränderungsgesetz bringt ab 2026 höhere Einnahmegrenzen für Vereine, gestiegene Pauschalen für Ehrenamtliche und erstmals Gemeinnützigkeit für E-Sport.

Deutsche Sportvereine erhalten pünktlich zum Jahreswechsel ein umfangreiches Steuergeschenk. Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag das Steueränderungsgesetz 2025 gebilligt, das ab dem 1. Januar 2026 greift. Die Reform bringt höhere Freigrenzen, mehr Geld für Ehrenamtliche und erstmals klare Regeln für E-Sport-Vereine.

Vereine atmen auf: Höhere Grenze für Zweckbetriebe

Das Herzstück der Reform für den Sport ist die Anhebung der Einnahmegrenze für steuerbegünstigte Zweckbetriebe. Künftig gilt: Erzielt ein Verein mit sportlichen Veranstaltungen wie Turnieren oder Wettkämpfen nicht mehr als 50.000 Euro im Jahr, fällt diese Tätigkeit pauschal unter den begünstigten Status. Bisher lag diese Grenze bei 45.000 Euro.

Für Vereinskassierer bedeutet das weniger Bürokratie und geringeres Steuerrisiko. Wird die Grenze überschritten, droht die Einstufung als voll steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb – es sei denn, der Verein kann den Zweckbetriebs-Status im Einzelfall nachweisen. „Die Anhebung auf 50.000 Euro ist ein notwendiger Inflationsausgleich“, kommentieren Steuerexperten von Kleeberg. Viele mittelgroße Vereine bleiben damit in der vereinfachten Regelung.

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Mehr Netto für Übungsleiter und Ehrenamtliche

Die Reform stärkt auch direkt diejenigen, die den Verein am Laufen halten. Die steuerfreien Pauschalen für engagierte Helfer steigen deutlich:

  • Die Übungsleiterpauschale erhöht sich von 3.000 auf 3.300 Euro jährlich.
  • Die Ehrenamtspauschale wächst von 840 auf 960 Euro pro Jahr.

Zugleich wird der Haftungsschutz für Vorstände ausgeweitet. Ehrenamtliche Geschäftsführer haften nur noch bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, wenn ihre Gesamtvergütung die neue Übungsleiterpauschale von 3.300 Euro nicht übersteigt. Das soll die Übernahme von Verantwortung erleichtern.

E-Sport wird gemeinnützig, Gastronomie profitiert

In einer zeitgemäßen Anpassung erkennt das Gesetz erstmals E-Sport offiziell als gemeinnützigen Zweck an. Vereine, die sich elektronischem Sport widmen, können künftig unter denselben Voraussetzungen wie traditionelle Sportvereine die Gemeinnützigkeit erlangen.

Vereine mit eigener Gastronomie profitieren zudem von einer dauerhaften Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen auf 7 Prozent. Die während der Pandemie eingeführte Ermäßigung wird damit festgeschrieben. Für viele Vereine, die mit ihrem Clubheim Querfinanzierung betreiben, ist das eine wichtige Planungssicherheit.

Was Vereine jetzt beachten müssen

Die Reaktionen aus der Sportszene sind überwiegend positiv, auch wenn manche sich noch höhere Grenzen gewünscht hätten. Die Steuerexperten von Rödl & Partner sehen in den Änderungen eine Anerkennung gestiegener Preisniveaus und den Willen, Bürokratie abzubauen.

Doch Vorsicht ist geboten: Die neuen Regeln gelten erst für das Steuerjahr 2026. Für die laufende Abrechnung 2025 sind weiterhin die alten Grenzwerte maßgeblich. Vereinsvorstände sollten ihre Budgetplanung für das kommende Jahr jetzt anpassen und die neuen Pauschalen berücksichtigen. Die Anerkennung des E-Sports dürfte zudem im neuen Jahr eine Gründungswelle auslösen.

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