Steueroasen-Abwehrgesetz, Schwert

Steueroasen-Abwehrgesetz tritt mit scharfen Schwert in Kraft

01.01.2026 - 18:42:11

Ab heute gilt in Deutschland ein verschärftes Steuerregime. Das zweite Paket des Steueroasen-Abwehrgesetzes ist in Kraft – kombiniert mit modernisierten Prüfverfahren. Für Briefkastenfirmen und aggressive Gewerbesteuer-Zerlegung beginnt eine härtere Zeit.

Ab sofort ist eine der schärfsten Maßnahmen des Gesetzes aktiv. § 11 StAbwG setzt die Steuerbefreiung für Dividenden und Veräußerungsgewinne aus nicht-kooperativen Jurisdiktionen außer Kraft. Konkret: Gelder, die ab heute aus Tochtergesellschaften in „schwarzlilsteten“ Staaten wie bestimmten Karibikinseln einfließen, sind in Deutschland voll zu versteuern. Bislang waren 95 Prozent davon oft steuerfrei.

„Der zentrale Anreiz, Gewinne in Steueroasen ohne echte Wirtschaftstätigkeit zu parken, ist damit weg“, erklärt ein Steuerberater. Die Liste der nicht-kooperativen Staaten, die das Bundesfinanzministerium von der EU übernimmt, bleibt der entscheidende Referenzpunkt. Unternehmen müssen sofort prüfen, ob ihre Zahlungsströme nun der Strafbesteuerung unterliegen.

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Modernisierte Betriebsprüfung: Neue Werkzeuge für die Finanzämter

Parallel schärft das „Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens“ die Werkzeuge der Prüfer. Ein zentrales Instrument für 2026 ist der qualifizierte Mitwirkungsverlangen. Wird eine angeforderte Unterlage innerhalb eines Monats nicht vorgelegt, kann das Finanzamt ein „Mitwirkungsverzögerungsgeld“ verhängen.

Dieser Zwangsgeld beträgt 75 Euro pro Tag Verzögerung und kann bis zu 25.000 Euro summieren – bei Großkonzernen sogar mehr. „Die Zeit, in der Prüfungen durch Zurückhalten von Akten jahrelang verzögert werden konnten, ist vorbei“, so ein Experte. Unternehmen müssen fortlaufend „prüfungsbereit“ sein.

Inland im Fokus: Der Kampf um die Gewerbesteuer-Zerlegung

Nicht nur internationale Konstrukte stehen unter Druck. Die Finanzverwaltung richtet ihr Augenmerk verstärkt auf die Gewerbesteuer-Zerlegung im Inland. Dabei geht es um die Verteilung der Steuermessbeträge auf verschiedene Gemeinden.

Besonders im Visier: „Virtuelle“ Betriebsstätten in deutschen Gemeinden mit niedrigen Hebesätzen – sogenannte inländische Steueroasen. Will ein Unternehmen 80 Prozent seiner Gewerbesteuer in eine solche Gemeinde mit minimalem Personal umlenken, wird das kaum noch durchgehen. Neue Richtlinien und BFH-Rechtsprechung verlangen strikten Nachweis von wirtschaftlicher Substanz.

Dank digitalem Datenaustausch (DAC7) können Finanzämter Standorte von Personal und Assets nun leichter abgleichen. Fehlt die Substanz, wird die Zerlegung angefochten. Die Folge: Der gesamte Gewinn wird der Heimatgemeinde mit ihrem meist hohen Hebesatz zugerechnet – plus Nachzahlungen und Zinsen.

Perfekter Sturm für aggressive Planung – und erste Folgen

Die Gleichzeitigkeit von verschärftem Sachrecht und schärferen Verfahren schafft einen „perfekten Sturm“ für aggressive Steuerplanung. Die Bundesregierung schließt damit Lücken im In- und Ausland parallel.

Beratungshäuser meldeten zum Jahreswechsel 2025/26 eine Welle von Restrukturierungen. Viele Konzerne lösten noch schnell Gesellschaften in betroffenen Staaten auf. Für die Verbliebenen sind die Kosten für Geschäfte mit Steueroasen sprunghaft gestiegen.

Das Mantra lautet fortan: Substanz über Form. Das Briefkastenmodell – ob in Übersee oder in einem deutschen Gewerbepark – wird zum Risiko, nicht zum Asset. Die Priorität für das erste Quartal 2026 ist für viele Unternehmen eindeutig: lückenlose Dokumentation, die aktives Management, eigene Räume und qualifiziertes Personal in jeder relevanten Gesellschaft nachweist. Die ersten Prüfungen unter dem neuen Regime werden zeigen, wie scharf das Schwert in der Praxis wirklich schneidet.

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