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Steuerliche Abschreibungen 2026: So nutzen Unternehmen den Investitions-Booster

10.03.2026 - 06:40:41 | boerse-global.de

Das steuerliche Investitionssofortprogramm bietet 2026 attraktive Abschreibungsoptionen, darunter eine degressive AfA von 30% und eine 75%ige Sonderabschreibung auch für gebrauchte Elektroautos.

Steuerliche Abschreibungen 2026: So nutzen Unternehmen den Investitions-Booster - Foto: über boerse-global.de
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Steuerliche Abschreibungen sind 2026 ein zentraler Hebel für Unternehmen, um Liquidität zu sichern. Das seit Juli 2025 geltende steuerliche Investitionssofortprogramm entfaltet nun seine volle Wirkung. Neben der Wiedereinführung der 30-prozentigen degressiven AfA für bewegliche Güter sorgt eine Klarstellung des Bundesfinanzministeriums für Aufsehen: Die 75-prozentige Sonderabschreibung für E-Autos gilt explizit auch für Gebrauchtwagen. Für Unternehmer und Investoren bieten die aktuellen Regeln immense Spielräume.

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Der 30-Prozent-Turbo für bewegliche Wirtschaftsgüter

Herzstück der aktuellen Steuerentlastung ist die deutlich verbesserte degressive Abschreibung. Für Investitionen zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 können Unternehmen bis zu 30 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten abschreiben. Dieser Satz ist auf maximal das Dreifache des linearen Abschreibungssatzes gedeckelt.

Steuerexperten betonen den enormen Liquiditätsvorteil. Während die lineare Methode die Kosten gleichmäßig über die Nutzungsdauer verteilt, führt der degressive Ansatz in den ersten Jahren zu deutlich höheren Betriebsausgaben. Bei einer Maschine für 100.000 Euro mit fünf Jahren Nutzungsdauer sind im ersten vollen Jahr 30.000 Euro statt 20.000 Euro abschreibbar. Der Prozentsatz wird auf den jeweiligen Restbuchwert angewandt, sodass der Abschreibungsbetrag jährlich sinkt. Ein späterer Wechsel zur linearen Abschreibung ist zulässig und ratsam, sobald diese den degressiven Betrag übersteigt.

Klarstellung vom BMF: 75 Prozent für E-Autos – auch gebraucht

Die Elektrifizierung von Firmenflotten lohnt sich 2026 besonders. Das Gesetz sieht für rein elektrische Fahrzeuge, die zwischen Juli 2025 und Ende 2027 angeschafft werden, eine arithmetisch-degressive Sonderabschreibung vor. Im Anschaffungsjahr sind beispiellose 75 Prozent der Kosten absetzbar, in den Folgejahren sinken die Sätze auf 10, 5, 5, 3 und zuletzt 2 Prozent.

Lange herrschte Unsicherheit, ob der Gesetzestext mit „neu angeschafft“ nur fabrikneue Modelle meinte. In einem Schreiben an Verbände vom November 2025 gab das Bundesfinanzministerium jedoch eine verbindliche Klarstellung ab: Diese beschleunigte Abschreibung gilt auch für gebrauchte Elektrofahrzeuge. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug erstmals in das Anlagevermögen des Unternehmens aufgenommen wird. Branchenbeobachter werten dies als starken Impuls für den Gebrauchtwagenmarkt, da gewerbliche Käufer den steuerlichen Vorteil nun uneingeschränkt nutzen können.

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Immobilien: Degressive AfA und Sonderregeln kombinieren

Auch im Immobilienbereich bleiben die Abschreibungsbedingungen 2026 hochattraktiv. Die mit dem Wachstumschancengesetz eingeführte 5-prozentige degressive AfA für neu errichtete Wohngebäude ermöglicht Investoren, jährlich 5 Prozent der Anschaffungskosten abzusetzen. Die Regelung gilt für Bauvorhaben, die zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 begonnen werden, sowie für den Kauf entsprechender Objekte im Fertigstellungsjahr.

Zudem ist eine Kombination mit der Sonderabschreibung nach §7b EStG möglich. Erreicht ein Neubau den Effizienzhaus-40-Standard mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG), können über vier Jahre weitere jährlich 5 Prozent abgeschrieben werden. Immobilienprofis weisen darauf hin, dass so in den ersten Jahren Abschreibungen von bis zu 10 Prozent pro Jahr realisierbar sind. Für Bestandsgebäude, die ab 2023 fertiggestellt wurden, gilt weiterhin der erhöhte lineare Satz von 3 Prozent.

Geringwertige Wirtschaftsgüter: Obergrenzen bleiben stabil

Trotz der weitreichenden Investitionsanreize für große Anschaffungen gelten für Alltagskäufe bekannte Grenzen. Die Schwellenwerte für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) bleiben 2026 unverändert. Selbständig nutzbare, bewegliche und abnutzbare Güter können bis zu einem Netto-Anschaffungswert von 800 Euro im Jahr der Anschaffung voll als Betriebsausgabe abgesetzt werden.

Für Anschaffungen zwischen 250,01 und 1.000 Euro Netto bleibt die Alternative der Sammelpostenbildung bestehen. Dabei werden alle förderfähigen Güter eines Jahres gebündelt und pauschal über fünf Jahre abgeschrieben. Forderungen von Analysten und Verbänden, die GWG-Grenze auf 1.000 Euro anzuheben, um den buchhalterischen Aufwand weiter zu senken, sind bis Anfang 2026 nicht umgesetzt.

Strategischer Steuervorteil vor dem Hintergrund sinkender Steuersätze

Die aktuellen AfA-Regeln sind eine gezielte steuerpolitische Strategie, um den Investitionsstau in der deutschen Wirtschaft zu bekämpfen. Wirtschaftsprüfer betonen, dass die Verlagerung von Abschreibungen in die Jahre 2026 und 2027 nicht nur kurzfristig Liquidität erhält, sondern strategisch klug ist. Hintergrund ist die geplante schrittweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab 2028.

Da der Steuersatz für Kapitalgesellschaften von aktuell 15 Prozent bis 2032 auf 10 Prozent sinken soll, ist es betriebswirtschaftlich rational, steuerminderndes Potenzial durch hohe Abschreibungen in die Jahre mit der höheren Steuerlast vorzuziehen. Die Kombination aus Investitions-Booster und Sonderabschreibung für E-Mobilität bietet dem deutschen Mittelstand genau diese Chance und unterstützt zugließlich politische Ziele wie die Verkehrswende.

Handlungsdruck bis Ende 2027

Im Laufe des Jahres 2026 werden Unternehmen ihre Investitionsbudgets voraussichtlich gezielt auf das Zeitfenster ausrichten, das Ende 2027 schließt. Da die 30-prozentige degressive AfA und die 75-prozentige Sonderabschreibung für E-Autos befristete Instrumente sind, besteht ein deutlicher Handlungsdruck. Steuerjuristen rechnen zudem mit weiteren Verwaltungsanweisungen der Finanzbehörden, um ungeklärte Detailfragen – etwa zu komplexen Leasingkonstruktionen – zu klären. Solange diese temporären Fenster offenstehen, bleibt die strategische Abschreibung eines der wichtigsten Werkzeuge für die finanzielle Stabilität deutscher Unternehmen.

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