Steuererklärung, Familien

Steuererklärung 2025: Das ändert sich für Familien und Selbstständige

10.03.2026 - 08:31:58 | boerse-global.de

Das Jahressteuergesetz 2024 bringt höhere Freibeträge für Familien, neue Regeln für Kleinunternehmer und strengere Digitalisierungsvorgaben. Die Abgabefrist endet am 31. Juli 2026.

Steuererklärung 2025: Das ändert sich für Familien und Selbstständige - Foto: über boerse-global.de
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Die Finanzämter bearbeiten seit Mitte März die Steuererklärungen für das Jahr 2025. Millionen Steuerpflichtige müssen dabei umfassende Neuerungen beachten, die mit dem Jahressteuergesetz 2024 in Kraft traten. Die Reform bringt mehr Geld für Familien, neue Regeln für Selbstständige und schärfere Vorgaben für die Digitalisierung.

Mehr Netto für Familien: Höhere Freibeträge und Kinderbetreuung

Das Gesetzespaket entlastet vor allem private Haushalte. Der Grundfreibetrag stieg 2025 auf 12.096 Euro. Der Kinderfreibetrag liegt nun bei 6.672 Euro pro Kind.

Die größte Neuerung betrifft die Kinderbetreuung. Eltern können jetzt 80 Prozent der Kosten als Sonderausgaben absetzen – maximal 4.800 Euro je Kind. Bisher waren es nur 66 Prozent und 4.000 Euro.

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Doch Vorsicht: Bei Unterhaltszahlungen gelten strengere Regeln. Das Finanzamt erkennt nur noch Überweisungen an. Barzahlungen sind nicht mehr zulässig.

Neue Spielregeln für Selbstständige und den Mittelstand

Für Freiberufler und Kleinunternehmer hat sich die Lage grundlegend gewandelt. Die Umsatzgrenzen der Kleinunternehmerregelung wurden angehoben. Zur Befreiung von der Umsatzsteuer dürfte der Vorjahresumsatz 2025 nicht über 25.000 Euro liegen. Die Prognose für das laufende Jahr muss unter 100.000 Euro bleiben.

Zudem müssen seit 2025 alle Unternehmen elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Diese E-Rechnung-Pflicht treibt die Digitalisierung im Mittelstand voran, stellte viele Betriebe aber vor technische Herausforderungen.

Ein Lichtblick: Deutsche Kleinunternehmer können jetzt auch bei grenzüberschreitenden Verkäufen innerhalb der EU eine Umsatzsteuerbefreiung beantragen.

Immobilien, Investitionen und Spezialfälle

Das Gesetz bringt auch gezielte Anpassungen für Kapitalanleger und Immobilienbesitzer. Um den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern, wurde die Steuerbefreiung für kleine Photovoltaik-Anlagen ausgeweitet. Steuerfrei sind nun Anlagen bis 30 kWp pro Wohneinheit.

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Für private Investoren, die aus Deutschland wegziehen, gilt eine neue Abgeltungsteuer. Sie betrifft den Verkauf von Fondsanteilen im Wert von 500.000 Euro oder mehr, einschließlich ETFs.

Bei Erbschaften ab 2025 wurde die Erbfallkostenpauschale von 10.300 auf 15.000 Euro erhöht. Das bringt Erben mehr Netto vom Nachlass.

Fristen und Ausblick: Worauf Sie jetzt achten müssen

Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2025 endet am 31. Juli 2026. Wer einen Steuerberater beauftragt, hat bis zum 1. März 2027 Zeit.

Experten raten, die Belege für Kinderbetreuungskosten und die Umsatzeinstufung im Betrieb besonders sorgfältig zu prüfen. So lassen sich die neuen Freibeträge voll ausschöpfen.

Die Digitalisierung schreitet weiter voran: Ab 2028 wird die Ausstellung von E-Rechnungen im B2B-Bereich verpflichtend. Und auch 2026 steigt der Grundfreibetrag erneut – auf dann 12.348 Euro. Die Steuererklärung wird also auch in Zukunft im Wandel bleiben.

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