Steuerentlastung, Höheres

Steuerentlastung: Höheres Netto für Millionen ab Februar

05.02.2026 - 11:56:19

Millionen Arbeitnehmer erhalten im Februar eine rückwirkende Steuererstattung für Januar. Grund sind die neuen Lohnsteuertabellen mit höherem Grundfreibetrag und angepasster kalter Progression.

Millionen Arbeitnehmer erhalten diesen Monat mehr Geld aufs Konto. Grund sind rückwirkende Korrekturen nach dem neuen Steuerfortentwicklungsgesetz. Die Finanzämter haben die aktualisierten Lohnsteuertabellen jetzt freigegeben, sodass die Gehaltsabrechnungen für Februar angepasst werden.

Warum die Februar-Abrechnung korrigiert wird

Die neuen Steuerregeln galten zwar schon zum 1. Januar 2025. Die technische Umsetzung in der Lohnbuchhaltung brauchte jedoch Zeit. Erst Anfang Februar gaben die Landesfinanzbehörden wie das bayerische Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) grünes Licht für die Software-Updates.

Die Januar-Gehälter wurden daher oft noch mit den vorläufigen Daten von 2024 berechnet. Der Februar wird nun zum „Korrekturmonat“. Die Lohnbuchhaltungen rechnen die Lohnsteuer für Januar mit den finalen 2025-Parametern neu. Die Folge: Eine einmalige Rückerstattung der zu viel gezahlten Steuern vom Vormonat. Das erhöht das Nettogehalt im Februar spürbar.

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„Diese Korrektur ist in diesem Jahr besonders relevant, weil das Jahressteuergesetz erst im Dezember 2024 verabschiedet wurde“, erklärt ein Steuerexperte. Arbeitnehmer müssen nichts tun – die Anpassung erfolgt automatisch durch den Arbeitgeber.

Mehr Netto durch höhere Freibeträge

Die Entlastung im Februar speist sich aus zwei Quellen: einem erhöhten Grundfreibetrag und einer Anpassung zur Abfederung der kalten Progression.

Der neue Grundfreibetrag

Für das Steuerjahr 2025 steigt der Grundfreibetrag auf 12.096 Euro. 2024 lag er bei 11.784 Euro. Das Plus von 312 Euro sorgt dafür, dass das steuerfreie Existenzminimum angehoben wird. Einkommen bis zu dieser Grenze bleibt von der Einkommensteuer verschont – ein direkter Netto-Zugewinn für alle Steuerpflichtigen.

Kampf gegen die kalte Progression

Damit Gehaltserhöhungen nicht durch die Inflation aufgefressen werden, hat das Bundesfinanzministerium die Eckwerte des Einkommensteuertarifs angepasst. Die Tarifeckpunkte wurden für 2025 um 2,6 Prozent nach rechts verschoben. So wird verhindert, dass inflationsbedingte Lohnzuwächse Arbeitnehmer überproportional in höhere Steuerstufen drücken.

Mehr Geld für Familien

Auch Familien profitieren: Der Kinderfreibetrag (inkl. Betreuungs- und Erziehungsbedarf) steigt 2025 auf 9.600 Euro pro Kind. Dieser wirkt sich vor allem bei der jährlichen Steuererklärung für Besserverdiener aus, zeigt aber den politischen Fokus auf Familienentlastung.

Wann das Kindergeld im Februar kommt

Neben der Lohnsteuerkorrektur gibt es im Februar auch feste Auszahlungstermine für erhöhte staatliche Leistungen.

Auszahlungstermine fürs Kindergeld

Das Kindergeld wurde zum Januar 2025 auf 255 Euro pro Kind und Monat erhöht. Die Bundesagentur für Arbeit zahlt es im Februar nach einem festen Plan aus, der sich an der letzten Ziffer der Kindergeldnummer orientiert.

Den Anfang machten am 5. Februar die Empfänger mit der Endziffer 0. Der vollständige Auszahlungsplan für Februar:
* Endziffer 0: 5. Februar
* Endziffer 1: 7. Februar
* Endziffer 2: 10. Februar
* Endziffer 3: 12. Februar
* Endziffer 4: 13. Februar
* Endziffer 5: 14. Februar
* Endziffer 6: 17. Februar
* Endziffer 7: 18. Februar
* Endziffer 8: 19. Februar
* Endziffer 9: 21. Februar

Die Gutschrift auf dem Konto kann einen Bankarbeitstag später erfolgen.

Soli fällt für fast alle weg

Die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag wurde deutlich angehoben. Singles zahlen 2025 keinen Soli mehr, wenn ihre Einkommensteuer unter 19.950 Euro liegt. Bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren verdoppelt sich der Betrag. Für den Großzahl der Steuerzahler entfällt die Abgabe damit komplett – ein weiterer Schub für das Nettoeinkommen.

Blick auf 2026: Weitere Entlastung in Sicht

Während die Umsetzung für 2025 im Fokus steht, hat der Gesetzgeber bereits die Weichen für das kommende Jahr gestellt. Das Steuerfortentwicklungsgesetz legt fest, was ab dem 1. Januar 2026 gilt.

Für 2026 ist vorgesehen:
* Der Grundfreibetrag steigt auf 12.348 Euro.
* Das Kindergeld erhöht sich auf 259 Euro pro Kind.
* Die Anpassung gegen die kalte Progression wird mit einer geplanten Tarifverschiebung von 2,0 Prozent fortgesetzt.

Experten sehen in diesen vorab beschlossenen Erhöhungen einen Versuch, mehr Planungssicherheit zu schaffen und hektische Nachbesserungen zu vermeiden. Jetzt lohnt sich zunächst ein genauer Blick auf die Februar-Abrechnung, um die korrekte Umsetzung der neuen Regelungen zu prüfen.


Hinweis: Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen zum deutschen Steuerrecht und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für persönliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder Ihre Lohnbuchhaltung.

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