Steuerbonus für Gewerkschaftsmitglieder startet 2026
24.12.2025 - 19:40:11Ab Januar 2026 können Arbeitnehmer ihre Gewerkschaftsbeiträge erstmals vollständig als Werbungskosten geltend machen. Dies bringt eine garantierte Steuerersparnis und beendet eine jahrzehntelange Benachteiligung.
Ab Januar können Millionen Arbeitnehmer ihre Gewerkschaftsbeiträge erstmals voll als Werbungskosten absetzen. Die historische Neuregelung beendet eine jahrzehntelange Benachteiligung im Steuerrecht und bringt spürbare Entlastung.
Bisher verpufften die Mitgliedsbeiträge oft wirkungslos im Arbeitnehmerpauschbetrag. Künftig werden sie zusätzlich zu den pauschalen 1.230 Euro vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Für die meisten Mitglieder bedeutet das eine garantierte Steuerersparnis von 25 bis 35 Prozent ihres Jahresbeitrags.
So funktioniert der neue Gewerkschafts-Bonus
Die Systemänderung ist grundlegend: Bislang mussten Arbeitnehmer hoffen, dass ihre gesamten Werbungskosten – inklusive Fahrtkosten und Arbeitsmittel – den Arbeitnehmerpauschbetrag überstiegen. Lag man darunter, brachte der Gewerkschaftsbeitrag steuerlich nichts.
Ab dem 1. Januar 2026 zieht das Finanzamt pauschal 1.230 Euro ab und zusätzlich die vollen gezahlten Gewerkschaftsbeiträge. Jeder Euro Mitgliedsbeitrag wirkt sich damit ab dem ersten Cent steuermindernd aus.
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„Das ist ein Gebot der Steuergerechtigkeit“, kommentieren Steuerexperten. „Gewerkschaftsmitglieder nehmen durch Tarifverhandlungen eine öffentliche Funktion für den gesamten Arbeitsmarkt wahr.“
Rechenbeispiel: Bis zu 135 Euro mehr im Portemonnaie
Die finanzielle Entlastung ist konkret spürbar. Ein Arbeitnehmer mit 45.000 Euro Bruttojahresgehalt zahlt typischerweise 450 Euro Jahresbeitrag.
- Bisher: Bei Werbungskosten unter 1.230 Euro brachte der Beitrag 0 Euro Erstattung.
- Ab 2026: Bei einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent erhält derselbe Arbeitnehmer rund 135 Euro vom Finanzamt zurück.
Voraussetzung ist allerdings die Abgabe einer Einkommensteuererklärung. Die automatische Berücksichtigung im Lohnsteuerabzug ist nicht vorgesehen.
Politischer Kompromiss mit Signalwirkung
Die Neuregelung ist das Ergebnis eines überraschenden Einigungsprozesses. Ursprünglich von der Ampel-Koalition geplant, fand der Vorschlag im Vermittlungsverfahren auch die Zustimmung der Union.
Kritiker hatten lange bemängelt, dass die Absetzbarkeit von Berufsverbandsbeiträgen oft ins Leere lief. Die Reform soll nun auch sinkenden Mitgliederzahlen entgegenwirken. Der faktische „Rabatt“ auf den Beitrag könnte in künftigen Werbekampagnen eine zentrale Rolle spielen.
Die Bundesregierung schätzt die jährliche Steuerentlastung durch die Maßnahme auf rund 160 Millionen Euro.
Weitere Steuerentlastungen ab 2026
Das Steuerpaket 2026 bringt weitere signifikante Erleichterungen für Arbeitnehmer:
- Pendlerpauschale steigt einheitlich: Ab dem ersten Kilometer gelten künftig 38 Cent pro Kilometer. Bisher galt dieser Satz erst ab dem 21. Kilometer.
- Grundfreibetrag wird angehoben: Das steuerfreie Existenzminimum steigt für Alleinstehende auf 12.348 Euro.
- Gastronomie wird günstiger: Der Umsatzsteuersatz für Speisen sinkt wieder auf 7 Prozent – Getränke ausgenommen.
Die Kombination aus Gewerkschafts-Bonus und verbesserter Pendlerpauschale dürfte dazu führen, dass sich eine Steuererklärung für deutlich mehr Beschäftigte lohnt. Arbeitnehmer sollten ihren Beitragsbescheinigungen für die Erklärung 2027 besondere Aufmerksamkeit schenken.
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