Steuerbescheide, Digital-Pflicht

Steuerbescheide: Digital-Pflicht auf 2027 verschoben

02.01.2026 - 02:23:12

Die verbindliche Umstellung auf rein elektronische Steuerbescheide in Deutschland wurde auf 2027 verschoben. Für 2026 gilt ein hybrides Übergangssystem, das Unternehmen zur Vorbereitung nutzen sollten.

Die Pflicht zu rein digitalen Steuerbescheiden in Deutschland startet erst 2027. Das gibt Unternehmen und Steuerberatern ein Jahr mehr Zeit für die Umstellung.

BERLIN – Der deutsche Fiskus gewährt Steuerzahlern eine digitale Atempause. Die ursprünglich für 2026 geplante verbindliche Umstellung auf ausschließlich elektronische Steuerbescheide wurde um ein Jahr verschoben. Sie tritt nun am 1. Januar 2027 in Kraft. Grundlage ist eine Änderung im Mindeststeueranpassungsgesetz, die Chaos bei der Umsetzung verhindern soll. Für 2026 gilt nun ein hybrides Übergangsjahr.

Ein Jahr mehr für die digitale Steuerverwaltung

Die Verschiebung markiert einen strategischen Rückzug. Das vierte Bürokratieentlastungsgesetz sah eigentlich einen strikten „Digital First“-Ansatz ab diesem Jahr vor. Doch technische Hürden in den Finanzämtern und der Anpassungsbedarf in Steuerkanzleien machten eine Korrektur nötig.

„Die Verschiebung war notwendig, um die technische Umsetzung in der Steuerverwaltung zu bewältigen“, kommentiert ein Branchenbeobachter. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) hatte zuvor vor möglichem „Chaos“ gewarnt, sollte die Pflicht ohne ausreichende Vorbereitung starten. Das zusätzliche Jahr soll nun als Test- und Übergangsphase dienen.

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2026: Das Jahr des hybriden Systems

Auch wenn die Pflicht ruht, haben sich die Spielregeln bereits geändert. Seit dem 1. Januar 2026 benötigen die Finanzbehörden keine ausdrückliche Einwilligung mehr, um Bescheide digital bereitzustellen. Die entsprechende Regelung in der Abgabenordnung (§ 122a AO) ist in Kraft.

Der entscheidende Unterschied: Die Finanzämter dürfen nun digital versenden, sie müssen es aber noch nicht. Das führt zu einem parallelen System. Unternehmen könnten je nach technischem Stand ihres lokalen Finanzamts digitale Benachrichtigungen, Papierpost oder beides erhalten.

Ein wichtiges Recht bleibt: Steuerzahler können der elektronischen Zustellung auch in dieser Phase noch widersprechen und weiterhin Papierbescheide anfordern.

Was die Verschiebung für Unternehmen bedeutet

Das zusätzliche Jahr ist eine strategische Chance. Firmen sollten ihre digitalen Compliance-Prozesse jetzt überprüfen und optimieren. Ein besonderer Fokus liegt auf der Berechnung von Einspruchsfristen.

Im neuen System gilt ein Bescheid am vierten Tag nach Bereitstellung im Datenabruf als „bekanntgegeben“ – unabhängig davon, wann der Steuerpflichtige ihn tatsächlich abruft. Steuerberater warnen vor den Risiken des hybriden Jahres: Wichtige Fristen könnten übersehen werden, wenn nicht sowohl der physische als auch der digitale Posteingang konsequent überwacht werden.

Ausblick: Der Countdown läuft weiter

Die Branche atmet auf, warnt aber vor falscher Sicherheit. Die Richtung ist klar: Der Papierbescheid wird auslaufen. 2026 ist das letzte Übergangsjahr. Ab 2027 wird die elektronische Zustellung für alle elektronisch eingereichten Erklärungen der gesetzliche Standard sein.

Im ersten Quartal 2026 wird sich zeigen, wie stabil die ELSTER-Schnittstellen den erhöhten Datenverkehr bewältigen und wie konsequent die Finanzämter bereits auf digitale Zustellung umstellen. Steuersoftware-Anbieter werden voraussichtlich verbesserte Benachrichtigungsfunktionen nachrüsten.

Die Botschaft an die Wirtschaft ist eindeutig: Nutzen Sie das gewonnene Jahr. Stellen Sie sicher, dass Ihre Prozesse 2027 reibungslos digital funktionieren. Die Zeit des Papiers läuft ab.

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