Steueränderungsgesetz, Dauerhaft

Steueränderungsgesetz: Dauerhaft 7 Prozent Mehrwertsteuer für Gastronomie

22.12.2025 - 03:42:12

Der Bundesrat ebnet den Weg für eine dauerhafte Steuerentlastung. Ab 2026 gilt für Speisen in Restaurants wieder der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent. Das ist der Kern des beschlossenen Steueränderungsgesetzes 2025.

Die Länderkammer stimmte am Freitag, dem 19. Dezember, dem umfassenden Paket zu. Es bringt neben der Steuersenkung für die Gastronomie auch eine höhere Pendlerpauschale und mehr Unterstützung für Ehrenamtliche. Für die stark angeschlagene Branche kommt die Entscheidung kurz vor Weihnachten wie ein Rettungsanker. Seit Auslaufen der temporären Ermäßigung zu Jahresbeginn 2024 galt wieder der volle Satz von 19 Prozent.

Ab dem 1. Januar 2026 wird die Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie dauerhaft auf 7 Prozent gesenkt. Getränke bleiben dagegen beim regulären Satz von 19 Prozent besteuert. Diese Regelung schafft endlich steuerliche Gleichheit: Ob ein Essen im Restaurant verzehrt, mitgenommen oder geliefert wird – der Steuersatz ist derselbe.

Die Bundesregierung begründet den Schritt mit der dramatischen Lage in der Branche. Steigende Energiekosten, Personalmangel und die Nachwirkungen der Pandemie haben Tausende Betriebe an den Rand gebracht. Die dauerhafte Senkung soll Insolvenzen verhindern und für fairen Wettbewerb mit dem Lebensmitteleinzelhandel sorgen. Der Staat verzichtet dafür auf schätzungsweise 3,6 Milliarden Euro Steuereinnahmen pro Jahr.

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Für Gastronomen bedeutet das viel Bürokratie in den Feiertagen. Kassensysteme und Preisschilder müssen bis zum Jahreswechsel umgestellt werden. Die letzte vergleichbare Regelung war Ende 2023 ausgelaufen und hatte zu einem deutlichen Umsatzeinbruch geführt.

„Historischer Erfolg“: Gastronomie-Verbände atmen auf

Die Reaktion der Branche fällt euphorisch aus. Guido Zöllick, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA), spricht von einem „historischen Erfolg“. Die dauerhafte Ermäßigung sei „längst überfällig“ gewesen, um die Zukunft Zehntausender Betriebe zu sichern.

„Diese Maßnahme stellt die Steuergerechtigkeit wieder her und gibt den Unternehmen den dringend benötigten Spielraum zum Investieren und zum Erhalt von Arbeitsplätzen“, so Zöllick. Die Branche hat die Pandemie noch nicht verdaut: Die Umsätze liegen laut DEHOGA immer noch 17,4 Prozent unter dem Niveau von 2019.

Auch aus den Regionen kommt Zustimmung. Lars Schwarz, DEHOGA-Präsident in Mecklenburg-Vorpommern, sieht in dem Beschluss ein wichtiges Signal für den Tourismus. Selbst der Zentralverband der Immobilienwirtschaft (ZIA) begrüßt die Entscheidung. Eine funktionierende Gastronomie sei essenziell für lebendige Innenstädte, so Präsidentin Iris Schöberl. Leerstände bei Restaurants würden die Fußgängerfrequenz und Attraktivität der Zentren weiter gefährden.

Mehr Geld für Pendler und Ehrenamtliche

Das Steuerpaket enthält weitere spürbare Erleichterungen für Bürger und Vereine. Im Fokus steht dabei die soziale Gerechtigkeit.

Höhere Pendlerpauschale:
Ab dem kommenden Jahr erhalten Berufspendler 38 Cent pro Kilometer – und das ab dem ersten Kilometer. Bisher galten 30 Cent für die ersten 20 Kilometer. Von dieser Änderung profitieren besonders Menschen in ländlichen Regionen mit schlechter Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr. Die Regierung spricht von einem Ausgleich zwischen Stadt und Land.

Stärkung des Ehrenamts:
Die Steuerfreigrenzen für engagierte Bürger werden angehoben. Die Übungsleiterpauschale steigt von 3.000 auf 3.300 Euro jährlich. Die Ehrenamtspauschale erhöht sich von 840 auf 960 Euro. Damit soll die gesellschaftlich unverzichtbare Arbeit in Sportvereinen, Feuerwehren und karitativen Einrichtungen besser gewürdigt werden.

E-Sports wird gemeinnützig:
In einer zeitgemäßen Anpassung erkennt der Gesetzgeber E-Sports offiziell als gemeinnützige Tätigkeit an. Vereine der digitalen Sportart können künftig leichter Spenden erhalten und von Steuervergünstigungen profitieren.

Analyse: Wirtschaftliche Rettung vor Sparpolitik

Die Kehrtwende in der Steuerpolitik ist bemerkenswert. Noch 2024 verteidigte das Finanzministerium die 19 Prozent als notwendige Haushaltskonsolidierung. Doch die anhaltende Wirtschaftsflaute und die Welle von Gastronomie-Pleiten in diesem Jahr haben den Druck massiv erhöht.

Offenbar überwog für die Regierung die wirtschaftliche Logik: Die Kosten eines kollabierenden Gastgewerbes – verlorene Jobs und verwaiste Ladenlokale – schienen höher als die entgangenen Steuereinnahmen. Mit der dauerhaften Senkung folgt Deutschland vielen europäischen Nachbarn, die den Tourismus- und Kultursektor mit ermäßigten Steuern stützen.

Doch werden die Gäste nun deutlich billiger essen? Wahrscheinlich nicht. Bei steigendem Mindestlohn und hohen Betriebskosten werden viele Wirte die Entlastung eher zur Stabilisierung ihrer Margen nutzen. Die Maßnahme ist in erster Linie ein Überlebenspaket für die Betriebe, kein Rabattgutschein für die Gäste. Sie könnte aber weitere Preiserhöhungen im kommenden Jahr bremsen.

Mit der Zustimmung des Bundesrates ist der Weg frei. Nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt tritt das Gesetz wie geplant zum Jahreswechsel in Kraft. Für die Koalition könnte es einer der letzten großen legislativen Erfolge vor dem nächsten Wahlkampf sein – als Doppelstrategie zur Unterstützung des Mittelstands und der Arbeitnehmer.

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