Steueränderungsgesetz, Gastronomie-Boom

Steueränderungsgesetz 2025: Gastronomie-Boom und gefährliche Umsatzfallen

09.12.2025 - 12:59:11

Der Bundestag hat am 4. Dezember weitreichende Steuererleichterungen beschlossen – doch während die neuen Regeln erst 2026 greifen, droht vielen Kleinunternehmern noch vor Silvester eine böse Überraschung. Die verschärften Umsatzgrenzen von 2025 entpuppen sich als tickende Zeitbombe.

Für Gastronomen gibt es endlich Planungssicherheit: Die 7-Prozent-Mehrwertsteuer auf Speisen wird dauerhaft. Was als Corona-Notmaßnahme begann, ist nun unbefristet Gesetz. Tausende Cafés, Imbisse und Catering-Services können aufatmen – vor allem jene, die knapp unter der Kleinunternehmer-Schwelle operieren oder gerade darüber hinauswachsen.

Doch die gute Nachricht für die einen wird von einer akuten Warnung für alle anderen überschattet: Wer 2025 die magische 100.000-Euro-Grenze überschreitet, verliert seinen Kleinunternehmer-Status nicht etwa im nächsten Jahr – sondern sofort. Jede Rechnung nach dem Überschreiten wird automatisch umsatzsteuerpflichtig. Haben Sie Ihre Jahresumsätze schon gecheckt?

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Steuerberater schlagen Alarm. Anders als früher gibt es keine Übergangsfristen mehr. Das neue System kennt keine Gnade: Überschreiten Sie die 100.000-Euro-Marke, müssen Sie ab dem nächsten Euro 19 Prozent Umsatzsteuer abführen – auch wenn Sie das in Ihren bisherigen Preisen nicht einkalkuliert haben.

Die IHK München warnt eindringlich: „Unternehmer müssen jetzt im Dezember ihre kumulierten Umsätze für 2025 prüfen. Wer diese Linie unbewusst überschreitet, riskiert massive Nachzahlungen – oft aus eigener Tasche, wenn die Steuer nicht mehr vom Kunden zurückgefordert werden kann.”

Das Perfide: Viele Selbstständige registrieren das Problem erst bei der Jahresabrechnung – dann aber ist es längst zu spät. Rechnungen wurden ohne ausgewiesene Mehrwertsteuer gestellt, das Finanzamt fordert trotzdem die volle Steuer.

Doppelte Fallstricke: Die 25.000-Euro-Falle nicht vergessen

Wer die 100.000-Euro-Grenze sicher unterschreitet, ist noch nicht aus dem Schneider. Denn für den Verbleib in der Kleinunternehmer-Regelung 2026 gilt eine zweite, niedrigere Schwelle: maximal 25.000 Euro Jahresumsatz in 2025.

Ein Umsatz von 26.000 Euro in diesem Jahr? Dann sind Sie ab Januar 2026 automatisch regelbesteuert – unabhängig davon, wie viel Sie im neuen Jahr verdienen werden. Die alte „Prognose-Regelung”, bei der Ausnahmen möglich waren, existiert nicht mehr.

Gastronomie profitiert dauerhaft

Für Gastronomen bringt das neue Gesetz dagegen echte Erleichterung. Die permanente 7-Prozent-Mehrwertsteuer auf Speisen (Getränke bleiben bei 19 Prozent) verschafft der krisengebeutelten Branche finanziellen Spielraum.

„Das ist kein Strohfeuer mehr, sondern eine verlässliche Kalkulationsgrundlage”, heißt es in ersten Branchenanalysen vom Wochenende. Besonders Betriebe, die knapp über der Kleinunternehmer-Grenze liegen, können nun konkurrenzfähiger kalkulieren.

Pendler und Ehrenamtliche: Mehr Geld ab 2026

Auch Freiberufler und Soloselbstständige profitieren von mehreren Erhöhungen:

  • Entfernungspauschale: Ab dem ersten Kilometer einheitlich 38 Cent – wichtig für alle, die regelmäßig zu Kunden fahren
  • Übungsleiterpauschale: Steigt auf 3.300 Euro steuerfrei (für Trainer, Dozenten, Betreuer)
  • Ehrenamtspauschale: Erhöht auf 960 Euro jährlich
  • Mobilitätsprämie: Wird dauerhaft für Geringverdiener etabliert

Gerade für Selbstständige in der Gründungsphase mit niedrigen steuerpflichtigen Einkommen können diese Freibeträge den Unterschied machen.

Bürokratie-Abbau: Endlich weniger Papierstapel

Eine spürbare Erleichterung bringt die verkürzte Aufbewahrungsfrist: Statt zehn Jahren müssen Rechnungen, Kontoauszüge und Belege nur noch acht Jahre archiviert werden. Unterlagen von 2017 und früher dürfen also ab sofort geschreddert werden.

Für digitale Ablagesysteme bedeutet das: Weniger Speicherplatz, niedrigere Backup-Kosten, schnellere Zugriffe. Gerade Kleinunternehmer mit begrenzten IT-Ressourcen gewinnen hier spürbar.

E-Rechnung: Technisch gerüstet sein

2025 markierte den Start der verpflichtenden E-Rechnungs-Empfangsfähigkeit im B2B-Bereich. Kleinunternehmer müssen strukturierte Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD zwar noch nicht selbst ausstellen – aber empfangen und archivieren können.

Aktuelle Umfragen zeigen: Viele setzen noch auf einfache PDFs. Das kann zum Problem werden, sobald man zur Regelbesteuerung wechselt – denn dann entscheidet das korrekte Format über den Vorsteuerabzug.

Experten raten, die Jahreswende für die Integration einer vollwertigen E-Rechnungs-Lösung zu nutzen. Die Ausnahmeregelung für Kleinunternehmer ist zeitlich befristet und kein Freifahrtschein aus dem digitalen Ökosystem.

Drei Schritte vor Silvester: Jetzt handeln

Wer die nächsten drei Wochen richtig nutzt, vermeidet teure Fehler:

1. Umsatz exakt berechnen
Addieren Sie jetzt alle Einnahmen von Januar bis Dezember 2025. Liegen Sie über 25.000 Euro oder gar über 100.000 Euro? Dann droht ab Januar beziehungsweise sofort die Umsatzsteuerpflicht.

2. Rechnungssysteme checken
Können Sie XRechnung-Formate empfangen und GoBD-konform archivieren? Erfüllen Ihre Aufbewahrungssysteme die neue Achtjahresfrist?

3. Preismodelle anpassen
Rutschen Sie 2026 in die Regelbesteuerung? Dann müssen Preise entweder um 19 Prozent steigen – oder Sie schlucken die Mehrwertsteuer im B2C-Geschäft selbst.

Die Erleichterungen für Gastronomen und Pendler zeigen: Die Bundesregierung will gezielt entlasten. Doch für Kleinunternehmer bleibt die strikt durchgesetzte Umsatzgrenze die größte finanzielle Herausforderung dieses Jahresendes. Wer jetzt rechnet, spart später böse Überraschungen.

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