Steuer-Update, Abschreibungsregeln

Steuer-Update 2026: Neue Abschreibungsregeln bringen Liquiditäts-Boost

19.02.2026 - 06:09:11 | boerse-global.de

Bis Ende 2027 können Unternehmen mit degressiver Abschreibung bis zu 30 Prozent ihre Liquidität steigern. Flexiblere Vorgaben gelten auch für Bestandsimmobilien.

Deutsche Unternehmen können mit neuen Abschreibungsregeln ihre Liquidität deutlich steigern. Ein temporärer „Investitions-Booster“ und flexiblere Vorgaben für Gebäude schaffen bis Ende 2027 attraktive Steuerstundungseffekte.

Düsseldorf, 19. Februar 2026 – Für die deutsche Wirtschaft stehen 2026 steuerliche Erleichterungen an, die direkt in die Liquidität der Unternehmen fließen. Kern der Neuerungen ist eine befristete degressive Abschreibung von bis zu 30 Prozent für bewegliche Wirtschaftsgüter wie Maschinen, Fahrzeuge und Büroausstattung. Diese gilt für Anschaffungen zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027. Parallel dazu erleichtern gelockerte Vorgaben des Bundesfinanzministeriums (BMF) die Abschreibung von Bestandsimmobilien. Das Ziel der Politik ist klar: Investitionshemmnisse abbauen und den Standort Deutschland stärken.

Degressive AfA: Der temporäre Investitions-Turbo

Der zentrale Hebel für mehr Liquidität ist die sogenannte degressive Abschreibung. Im Gegensatz zur linearen Methode, bei der die Kosten gleichmäßig über die Nutzungsdauer verteilt werden, erlaubt die degressive Variante deutlich höhere Abschreibungsbeträge in den ersten Jahren. Konkret können Unternehmen nun für bewegliche Güter bis zum Dreifachen des linearen Satzes, maximal jedoch 30 Prozent des Restbuchwerts, jährlich abschreiben.

Was bedeutet das praktisch? Bei einer Maschineninvestition von 100.000 Euro mit einer angenommenen Nutzungsdauer von zehn Jahren (linear: 10.000 Euro pro Jahr) könnte im ersten Jahr ein Betrag von bis zu 30.000 Euro steuermindernd geltend gemacht werden. Dieser Steuerstundungseffekt verbessert die Liquidität unmittelbar nach der Investition spürbar und schafft finanzielle Spielräume. Ausgenommen von dieser Sonderregelung sind Immobilien und geringwertige Wirtschaftsgüter.

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Gebäudeabschreibung: Neue Flexibilität für Immobilienbesitzer

Auch im Immobilienbereich gibt es Bewegung. Zum einen existiert eine befristete degressive Abschreibung für Wohnungsneubauten, bei deren Bau zwischen Oktober 2023 und Oktober 2029 begonnen wird. Zum anderen hat das BMF mit einem Schreiben vom 1. Dezember 2025 eine restriktive Praxis aus dem Jahr 2023 aufgehoben.

Diese Entscheidung ist ein Game-Changer für Besitzer von Bestandsimmobilien. Bislang verlangte die Finanzverwaltung für den Nachweis einer kürzeren, tatsächlichen Nutzungsdauer meist teure Gutachten zertifizierter Sachverständiger. Jetzt können Steuerpflichtige jede geeignete Methode nutzen – etwa Nachweise über technischen Verschleiß oder wirtschaftliche Veralterung. Dies eröffnet die Möglichkeit, eine höhere jährliche Absetzung für Abnutzung (AfA) durchzusetzen und so die Rendite von Mietobjekten zu erhöhen.

Handlungsbedarf: Chancen zeitnah nutzen

Die attraktiven Regelungen sind befristet. Die degressive AfA für bewegliche Güter läuft Ende 2027 aus. Unternehmen stehen damit unter Zugzwang: Sie sollten ihre Investitionsplanung überprüfen und mögliche Anschaffungen in diesen Zeitraum vorziehen, um den Liquiditätsvorteil mitzunehmen.

Immobilienbesitzer sollten prüfen, ob eine Neubewertung der Nutzungsdauer ihrer Gebäude unter den neuen, flexiblen Vorgaben steuerliche Vorteile bringt. Angesichts der komplexen Materie ist eine frühzeitige Beratung durch einen Steuerberater sinnvoll, um die neuen Spielräume optimal und rechtssicher auszuschöpfen. In Kombination mit geplanten Senkungen der Körperschaftsteuer ab 2028 können die Stundungseffekte sogar zu einer dauerhaften Steuerersparnis werden.

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