Steuer-Digitalisierung: Pflicht zur ELSTER-Post auf 2027 verschoben
26.12.2025 - 15:30:12Die Digitalisierung der Steuerverwaltung erhält ab Januar mehr Schub – doch die Pflicht zur elektronischen Zustellung lässt auf sich warten. Ein Jahr länger können Steuerzahler auf Papierbriefe bestehen.
Ab dem 1. Januar 2026 weiten die Finanzämter den digitalen Versand von Bescheiden über das Portal ELSTER deutlich aus. Wer bereits zugestimmt hat, erhält dann nicht nur Einkommensteuerbescheide, sondern auch Gewerbe-, Umsatz- und Körperschaftsteuerbescheide direkt ins ELSTER-Postfach. Die technische Grundlage dafür ist das Verfahren DIVA, das digitalen PDFs die gleiche Rechtswirkung wie Papierbescheiden verleiht.
Die große Kehrtwende betrifft jedoch die geplante Pflicht: Das Bürokratieentlastungsgesetz IV sah ursprünglich vor, dass ab 2026 die digitale Zustellung der Standard wird. Wer weiter Papier wollte, hätte aktiv widersprechen müssen. Nach Diskussionen im Bundesrat und einer Klarstellung des Bundesfinanzministeriums (BMF) wird diese Verpflichtung nun auf den 1. Januar 2027 verschoben.
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Für das Jahr 2026 gilt damit: Wer der digitalen Zustellung nicht ausdrücklich zugestimmt hat, bekommt weiterhin Post auf Papier. Die sogenannte Widerspruchslösung greift erst ein Jahr später. Steuerzahler können aber freiwillig schon jetzt voll auf digital umstellen.
Neue Fristen berechnen: Die 4-Tage-Regel
Trotz der Aufschiebung der Pflicht gelten ab Januar 2026 neue, strenge Regeln für alle, die das digitale Postfach nutzen. Die Fristen für Einspruch und Rechtsbehelfe beginnen neu zu laufen.
Ein digital bereitgestellter Bescheid gilt gemäß der Abgabenordnung am vierten Tag nach Bereitstellung im ELSTER-Konto als bekannt gegeben. Diese „4-Tage-Fiktion“ tritt unabhängig davon in Kraft, wann der Steuerpflichtige das Dokument tatsächlich abruft oder öffnet.
Das hat erhebliche Konsequenzen für die Compliance:
* Die Erinnerungs-E-Mail von ELSTER ist nur ein Service und startet keine Fristen.
* Die Einspruchsfrist von einem Monat beginnt erst nach Ablauf dieser vier Tage.
* Wer sein ELSTER-Postfach nicht regelmäßig prüft, riskiert verpasste Fristen und damit Rechtsnachteile.
Atempause für Wirtschaft und Berater
Verbände wie der Bund der Steuerzahler und der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) begrüßen die Verschiebung. Sie hatten gewarnt, dass die technische und organisatorische Umsetzung für einen „harten Schnitt“ 2026 nicht ausgereift gewesen wäre. Die zusätzliche Zeit soll Software-Anbieter und Steuerkanzleien entlasten, ihre Prozesse für den Massenabruf digitaler Bescheide anzupassen.
Die Richtung ist dennoch klar. „Wer ELSTER nutzt, merkt schnell: Der Kontakt zum Finanzamt ist weniger kompliziert als zuvor“, betonte Saarlands Finanzminister Jakob von Weizsäcker in einer aktuellen Mitteilung. Sein Bundesland treibe die Digitalisierung voran.
Für Steuerberater und Unternehmen lautet die Botschaft: Das Jahr 2026 sollte genutzt werden, um Kunden freiwillig auf digital umzustellen und Abläufe zu testen. Die erzwungene Migration aller Papier-Kunden steht erst 2027 an.
Überblick: Das ändert sich zum 1. Januar 2026
| Merkmal | Ursprünglicher Plan (BEG IV) | Tatsächliche Umsetzung (ab 1.1.2026) |
|---|---|---|
| Digitale Zustellung | Pflichtstandard (Opt-out nötig) | Freiwillig / Nur mit Zustimmung |
| Papierpost | Nur auf Widerspruch | Standard (falls nicht zugestimmt) |
| Umfang | Alle Steuerbescheide | Erweiterte Arten (z.B. Umsatzsteuer) |
| Fiktive Zustellung | 3. Tag nach Übermittlung | 4. Tag nach Bereitstellung in ELSTER |
| Pflichtstart | 2026 | Verschoben auf 1. Januar 2027 |
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