Steuer-Countdown, Letzte

Steuer-Countdown 2025: Letzte Chancen für digitale Berufe

28.12.2025 - 12:32:11

Das Jahressteuergesetz 2025 und das Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz bringen grundlegende Änderungen für digitale Berufe. Die letzten Tage des Jahres bieten Chancen zur Steueroptimierung.

Nur noch drei Tage bleiben digitalen Freiberuflern und Angestellten, um ihre Steuerlast für 2025 zu optimieren. Zwei neue Gesetze aus Berlin verändern die Regeln nachhaltig.

Der Bundesrat hat mit dem Jahressteuergesetz 2025 und dem Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz kurz vor Weihnachten die Weichen für die digitale Wirtschaft neu gestellt. Die Regelungen treten überwiegend am 1. Januar 2026 in Kraft. Steuerexperten arbeiten unter Hochdruck an Analysen. Was bedeuten die Änderungen konkret für Homeoffice, Technik-Investitionen und Krypto-Investments?

Homeoffice-Pauschale vs. Pendlerpauschale: Die Rechnung für 2026

Ab dem neuen Jahr kippt die bisherige Logik für hybrid arbeitende Beschäftigte. Der Bundesrat beschloss am 19. Dezember eine grundlegende Überarbeitung der Entfernungspauschale.

Kern der Neuregelung: Die Pendlerpauschale steigt auf pauschal 38 Cent pro Kilometer – und das bereits ab dem ersten Kilometer. Das ist das Ende des gestaffelten Systems mit niedrigeren Sätzen für die ersten 20 Kilometer. Für viele wird sich die Frage “Homeoffice oder Büro?” neu stellen.

Für das laufende Jahr 2025 gilt noch die bewährte Homeoffice-Pauschale von 6 Euro pro Tag, maximal für 210 Tage und damit 1.260 Euro im Jahr. Der Vorteil: Sie setzt kein separates Arbeitszimmer voraus und ist damit erste Wahl für viele IT-Experten und Kreative in Wohn- oder Gemeinschaftsräumen.

Doch die neue Pauschale ab 2026 verändert die Kalkulation. Wer mehr als 16 Kilometer vom Arbeitsort entfernt wohnt, könnte durch Pendeltage künftig höhere Absetzbeträge erzielen als durch Homeoffice-Tage. Steuerberater von BDO Legal sehen in der Reform einen Ausgleich zwischen dem Entlastungsbedarf ländlicher Pendler und städtischer Remote-Arbeiter.

Praxis-Tipp: Für die letzten drei Tage 2025 lohnt es sich, noch möglichst viele Homeoffice-Tage bis zur 210-Tage-Grenze zu sammeln. Für 2026 sollten Hybrid-Arbeiter ihren persönlichen Break-even-Punkt mit der neuen Pauschale neu berechnen.

Technik-Investitionen: Die „Super-AfA“ jetzt nutzen

Für Freiberufler, Content-Creator und Tech-Gründer bietet die letzte Dezemberwoche 2025 eine finale Chance. Die im Wachstumschancengesetz verankerte „Super-AfA“ (degressive Abschreibung) gilt noch für Anschaffungen bis Ende 2027.

Der Clou: Für bewegliche Wirtschaftsgüter, die zwischen dem 1. Juli 2025 und 31. Dezember 2027 angeschafft werden, kann ein degressiver Abschreibungssatz von bis zu 30 Prozent angewendet werden – maximal das Dreifache der linearen AfA. Das betrifft vor allem teure Technik wie Server, Hochleistungs-Workstations oder professionelles Produktionsequipment.

  • Sofortabschreibung für Digitalgüter: Wichtig zu wissen: Standardsoftware und Computer-Hardware mit einer Nutzungsdauer von einem Jahr können weiterhin sofort im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben werden.

  • Strategischer Zeitpunkt: Für Güter, die nicht für die Sofortabschreibung qualifizieren – etwa Büromöbel, professionelle Kameraausrüstung oder Spezialmaschinen –, zählt ein Kauf vor dem 31. Dezember noch für die degressive Abschreibung in der Steuererklärung 2025.

Laut Analysen von Deloitte zielt diese Maßnahme gezielt auf die Digitalisierung des Mittelstands und von Solo-Selbstständigen ab. Ein Kauf noch heute (28. Dezember) senkt die steuerpflichtige Bemessungsgrundlage für 2025 möglicherweise deutlich.

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Krypto-Assets: Neue Transparenz durch DAC 8

Die wohl einschneidendste Neuerung für die digitale Lebenswelt ist die Zustimmung des Bundesrats zum Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz am 19. Dezember 2025. Das Gesetz setzt die EU-Richtlinie DAC 8 in nationales Recht um und beendet die Ära des anonymen Krypto-Handels.

Ab 1. Januar 2026 müssen alle Krypto-Dienstleister (Börsen, Wallet-Anbieter) in der EU Transaktionsdaten ihrer EU-ansässigen Nutzer direkt an die Finanzbehörden melden. Dazu gehören:
* Transaktionsvolumina und -werte.
* Wallet-Adressen.
* Umsetzungen zwischen Krypto-Assets und Fiat-Geld.

Die Meldepflicht gilt zwar erst für das Steuerjahr 2026, doch das Gesetz hat bereits jetzt Konsequenzen für das Portfoliomanagement. Steuerberater raten dringend, die Transaktionsaufzeichnungen für 2025 lückenlos zu dokumentieren. Die „First-in, First-out“-Methode (FIFO) bleibt Standard für die Gewinnermittlung. Die einjährige Haltefrist für steuerfreie private Veräußerungsgeschäfte gilt weiterhin – vorerst.

Das Transparenzgesetz automatisiert, was bisher manuell überwacht werden musste. „Der Datentunnel zwischen Börsen und Finanzamt ist jetzt offen“, kommentierten Analysten von Boerse Online. Anleger, deren Haltefristen um die Jahreswende enden, sollten dies genau prüfen. Die Steuerpflicht an sich ändert sich nicht, wohl aber die Durchsetzung.

Grundfreibetrag und Spitzensteuersatz 2025

Für die anstehende Steuererklärung bilden die feststehenden Grenzwerte für 2025 die Basis. Der Grundfreibetrag liegt 2025 bei 12.096 Euro für Alleinstehende (2024: ca. 11.784 Euro).

Für gut verdienende Digital-Professionals greift der Spitzensteuersatz von 42 Prozent nun bei zu versteuernden Einkommen über 68.481 Euro. Diese Anpassung im Kampf gegen die „kalte Progression“ bedeutet, dass ein größerer Teil des Einkommens niedriger besteuert wird.

Ebenfalls im Jahressteuergesetz verankert: Die Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie (ohne Getränke) sinkt dauerhaft auf 7 Prozent ab 1. Januar 2026. Das hilft zwar primär der Gastrobranche, wirkt sich aber auch auf digitale Nomaden und Remote-Worker aus, die Coworking-Spaces mit Verpflegung nutzen oder häufiger Geschäftsessen haben – die Preise in diesem Servicebereich stabilisieren sich.

Ausblick: Die E-Rechnung wird Pflicht

Mit der ersten Januarwoche 2026 steht die nächste digitale Veränderung an: Die Pflicht zur E-Rechnung im B2B-Bereich wird ausgeweitet. Während das Empfangen elektronischer Rechnungen bereits vorgeschrieben ist, beginnt nun der verpflichtende Rollout für das Versenden strukturierter E-Rechnungen (z.B. XRechnung, ZUGFeRD).

Das Bundesfinanzministerium bestätigte in einem Schreiben vom 1. Dezember zwar Übergangsfristen für kleinere Unternehmen. Die Richtung ist jedoch klar: Der vollständig digitale, automatisierte Steuerkreislauf wird zum Standard. Für Freiberufler heißt das, ihre Rechnungssoftware auf „2026-tauglich“ zu prüfen – eine letzte To-do-Item für dieses Jahr.

Die Frist für Technik-Investitionen oder den letzten Homeoffice-Tag läuft ab. Doch die eigentliche Zeitenwende beginnt am 1. Januar: Pendeln wird attraktiver, Krypto transparenter und das Finanzamt vollständig digital.

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