Standortfördergesetz, KI-Verordnung

Standortfördergesetz und KI-Verordnung: Doppelbelastung für Finanzabteilungen

04.02.2026 - 14:15:12

Deutsche Unternehmen stehen vor einem komplexen Compliance-Sprint, da sich die Umsetzung des neuen Standortfördergesetzes mit den unklaren Fristen der EU-KI-Verordnung überschneidet.

Deutsche Unternehmen müssen gleichzeitig zwei komplexe Regulierungspakete umsetzen – eine enorme Herausforderung für Steuer- und Finanzabteilungen.

Während der Bundesrat Ende Januar den Weg für das neue Standortfördergesetz freimachte, sorgt die bevorstehende EU-KI-Verordnung für massive Unsicherheit. Beide Regelwerke treffen mit voller Wucht aufeinander und zwingen Konzerne sowie Mittelständler zu einem Balanceakt zwischen steuerlicher Optimierung und digitaler Compliance. Die Kernfrage: Wie lassen sich Investitionsanreize nutzen, wenn die dafür nötige Software-Landschaft unter einem noch unklaren KI-Recht steht?

Standortfördergesetz: Steuerliche Neuerungen mit Sofortwirkung

Am 30. Januar 2026 hat der Bundesrat das Standortfördergesetz endgültig beschlossen. Das Gesetz soll privates Kapital mobilisieren und Deutschlands Attraktivität als Wirtschaftsstandort stärken. Für Steuerabteilungen bedeutet das jedoch unmittelbaren Handlungsbedarf.

Zu den wichtigsten Neuerungen zählen Änderungen am Investmentsteuergesetz, die Investitionen in Erneuerbare Energien und Infrastruktur erleichtern sollen. Zudem wird die Schwelle für die steuerneutrale Veräußerungsrücklage nach § 6b EStG von 500.000 auf zwei Millionen Euro angehoben. Ein klares Signal an den Wagniskapitalmarkt.

Während Verbände wie der ZIA diese Änderungen als „Investitionsschub“ begrüßen, mahnen Experten von EY und Deloitte zur Eile. Die praktische Umsetzung erfordert schnelle Anpassungen interner Buchhaltungssysteme. Paradoxerweise bringt auch die geplante Abschaffung des „Millionenkreditmeldewesens“ bis Ende 2026 kurzfristigen IT-Aufwand – Bürokratieabbau erzeugt zunächst neue Bürokratie.

EU-KI-Verordnung: Countdown mit Fragezeichen

Parallel zum Steuerrecht tickt eine zweite Uhr: Die meisten Vorschriften der EU-KI-Verordnung, darunter strenge Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme, sollen ab dem 2. August 2026 voll gelten.

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Doch ein aktueller Vorschlag der EU-Kommission verwischt die Zeitplanung. Der sogenannte „Digital Omnibus“ soll digitale Vorschriften vereinfachen und könnte die Fristen für bestimmte Hochrisiko-KI verschieben. Der Digitalverband Bitkom drängt auf eine solche Atempause von bis zu 24 Monaten und warnt vor Innovationshemmnissen durch rechtliche Unklarheit. Das Kernproblem für Unternehmen: Die harmonisierten Standards für die Konformität sind noch nicht final, doch die Vorbereitungen laufen.

Wo Steuer auf Technologie trifft

Die größte Komplexität entsteht dort, wo sich beide Regulierungswellen überlagern. Moderne Steuercompliance setzt zunehmend auf automatisierte Software, und das Standortfördergesetz dürfte den Einsatz KI-gestützter Tools für Bewertungen und Reporting weiter beschleunigen.

Die entscheidende Frage für Compliance-Verantwortliche: Fällt ihre Finanzsoftware unter die Hochrisiko-Klassifizierung der KI-Verordnung?
* Die Entwarnung: Laut Erwägungsgrund 58 der Verordnung sind KI-Systeme zur Betrugserkennung und bankenaufsichtlichen Kontrolle im Finanzsektor explizit ausgenommen. Das schafft Rechtssicherheit für viele Tools zur Geldwäschebekämpfung oder Steuerhinterziehungs-Prävention.
* Die Fallstricke: KI für Kreditwürdigkeitsprüfungen (relevant für Verrechnungspreise) oder im Recruiting (relevant für Lohnsteuer) gilt sehr wohl als Hochrisiko. Auch „Allzweck-KI“, die in Steuerworkflows zur Formulierung von Stellungnahmen genutzt wird, unterliegt Transparenzpflichten.

Rechtsexperten von Pinsent Masons und Taylor Wessing betonen: Der „Digital Omnibus“ könnte Pflichten für Hochrisiko-Systeme verschieben, nicht jedoch die Transparenzregeln. Steuerabteilungen müssen ihre Systeme also jetzt für das Standortfördergesetz fit machen, ohne die finalen KI-Compliance-Anforderungen dafür genau zu kennen.

Gemischte Reaktionen und der Weg nach vorn

Die Reaktionen aus der Wirtschaft fallen gespalten aus. Die BaFin begrüßt zwar den Bürokratieabbau durch das Standortfördergesetz, erinnert aber gleichzeitig an die hohen Anforderungen an die operative Widerstandsfähigkeit von IT-Systemen.

Für das Frühjahr 2026 prognostizieren Beobachter einen wahren „Compliance-Sprint“. Unternehmen sollten jetzt:
1. KI-Inventur durchführen: Alle in Steuer und Finanzen genutzten Softwarelösungen auf „versteckte“ KI-Komponenten prüfen.
2. Systeme trennen: Klar zwischen geschützten Betrugserkennungstools und anderer entscheidungsunterstützender KI unterscheiden.
3. Den Omnibus im Blick behalten: Die finale Entscheidung der EU im zweiten Quartal 2026 abwarten, die Klarheit über den August-Termin bringen soll.

Bis dahin navigieren deutsche Unternehmen durch ein regulatorisches Nebelfeld. Agilität und interdisziplinäres Know-how werden zur Überlebensfrage – die Sprache der Steuer und die der Technologie müssen endlich zusammenfinden.

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