Sony, AMERIA

Sony und AMERIA: 3D-Displays mit Eye-Tracking fordern Datenschutz heraus

03.02.2026 - 18:30:12

Die neue Generation brillenloser 3D-Displays verarbeitet hochsensible biometrische Daten und macht eine verpflichtende Datenschutz-Folgenabschätzung für Unternehmen unumgänglich.

Eine neue Generation brillenloser 3D-Displays mit Blickverfolgung stellt Unternehmen vor massive datenschutzrechtliche Hürden. Auf der ISE 2026 in Amsterdam präsentierten Sony und AMERIA eine Systemlösung, die hochauflösende 3D-Bilder mit berührungsloser Gesten- und Eye-Tracking-Steuerung kombiniert. Der Clou: Ein Hochgeschwindigkeitssensor passt das Bild in Echtzeit an die Augenposition des Betrachters an. Was ein immersives Erlebnis verspricht, verarbeitet gleichzeitig höchst sensible biometrische Daten – und macht eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) für einsetzende Firmen zur Pflicht.

Was Eye-Tracking wirklich über uns verrät

Die Technologie geht weit über die reine Feststellung der Blickrichtung hinaus. Moderne Systeme analysieren Augenbewegungen, Verweildauer und sogar Pupillenreaktionen. Daraus lassen sich nicht nur Interessen, sondern potenziell auch emotionale Zustände, kognitive Prozesse oder Persönlichkeitsmerkmale ableiten. Diese tiefgreifenden Einblicke klassifizieren die Daten als besonders schützenswert nach Artikel 9 der DSGVO. Ihre Verarbeitung ist grundsätzlich verboten und nur unter strengsten Auflagen erlaubt. Die oft unbewusste Erhebung solcher Daten birgt ein hohes Risiko für die Rechte der Betroffenen.

Die DSFA: Kein optionaler Schritt, sondern gesetzliche Pflicht

Für Unternehmen, die die Technologie im Einzelhandel, Marketing oder in der Industrie einsetzen wollen, wird die Datenschutz-Folgenabschätzung zum kritischen Erfolgsfaktor. Artikel 35 der DSGVO schreibt sie zwingend vor, wenn eine „voraussichtlich hohes Risiko“ für Personen entsteht. Genau das trifft hier zu: Die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten im großen Stil, der Einsatz neuer Technologien und die systematische Beobachtung öffentlicher Räume lösen die Pflicht aus.

Die DSFA zwingt Unternehmen, Risiken vor der Einführung systematisch zu identifizieren und zu minimieren. Sie muss die Notwendigkeit der Verarbeitung begründen, die Risiken analysieren und konkrete Gegenmaßnahmen beschreiben. Ein Fehler kann teuer werden: Die Aufsichtsbehörden können Bußgelder von bis zu zwei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängen. Für einen DAX-Konzern wären das schnell dreistellige Millionenbeträge.

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Innovation versus Privatsphäre: Die Gratwanderung

Die Anwendungen sind vielfältig und verlockend. Von personalisierter Werbung an der Ladenkasse über barrierefreie Steuerung für Menschen mit Behinderungen bis hin zu unterstützenden Diagnoseverfahren in der Medizin – das Potenzial ist enorm. Doch ändert das nichts an der rechtlichen Einstufung als Hochrisikotechnologie.

Unternehmen müssen in der DSFA nachweisen, dass ihr Nutzen die Eingriffe in die Privatsphäre rechtfertigt. Jeder Verarbeitungsschritt muss einem klar definierten Zweck dienen. Eine uferlose Datensammlung oder die Erstellung heimlicher Persönlichkeitsprofile sind strikt verboten. Die Balance zwischen faszinierender Innovation und dem Schutz grundlegender Rechte ist die zentrale Herausforderung.

Behörden im Alarmmodus: Biometrie unter schärfster Beobachtung

Die Skepsis der Datenschutzaufsicht ist nicht neu. Die Datenschutzkonferenz (DSK), das Gremium der deutschen Aufsichtsbehörden, hat bereits mehrfach vor der unkontrollierten Ausweitung biometrischer Verfahren gewarnt. Die nun marktreife Technologie von Sony und AMERIA wird das Thema ganz oben auf die Agenda der Behörden bringen.

Die Gesetzgebung hinkt dem technologischen Fortschritt hinterher. Da es noch keine spezifischen Urteile zu dieser Art von 3D-Displays gibt, müssen sich Unternehmen an den allgemeinen, strengen Prinzipien der DSGVO orientieren. Die DSFA dient dabei als entscheidende Leitplanke für die Rechtskonformität.

Fazit: Datenschutz von Anfang an mitdenken

Für Marketingabteilungen, Handelsketten oder Industrieunternehmen ist die Botschaft klar: Wer mit Eye-Tracking experimentieren will, muss den Datenschutz von der ersten Projektidee an integrieren. Die Folgenabschätzung ist kein lästiges Anhängsel, sondern Kern der Planung. Sie schützt nicht nur vor Bußgeldern, sondern auch vor Reputationsverlust.

Der Markterfolg dieser Displays wird nicht nur von ihrer technischen Brillanz abhängen. Entscheidend ist, ob Anbieter und Betreiber eine transparente und sichere Nutzung garantieren können. Unternehmen sollten ihre Datenschutzbeauftragten frühzeitig einbinden. In einer Zeit, in der Verbraucher sensibler denn je auf Datenhunger reagieren, kann proaktive Compliance zum entscheidenden Wettbewerbsvorteil werden.

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