Sonderurlaub, Verhandlungschip

Sonderurlaub wird 2026 zum Verhandlungschip

29.12.2025 - 06:14:11

Sonderurlaub wird in Gehaltsverhandlungen zur attraktiven Alternative. Gleichzeitig klärt der Artikel rechtliche Irrtümer rund um Silvester als regulären Arbeitstag.

Arbeitnehmer setzen zunehmend auf zusätzliche freie Tage statt auf Gehaltserhöhungen. Gleichzeitig sorgt Silvester für klassische Missverständnisse.

Mit dem Jahreswechsel rücken Fragen zum bezahlten Sonderurlaub in den Fokus. Rechtsberichte betonen, dass zusätzliche freie Tage im wirtschaftlich angespannten Umfeld zu einer strategischen Alternative bei Gehaltsverhandlungen werden. Parallel sorgt der bevorstehende Silvestertag für die alljährliche Verwirrung.

Freie Tage als Gehaltsersatz

Rechtsexperten raten Arbeitnehmern derzeit, bezahlten Sonderurlaub als Verhandlungsoption ins Spiel zu bringen. Wo Budgets für direkte Gehaltssteigerungen begrenzt sind, können zusätzliche vertraglich vereinbarte freie Tage ein wertvolles Zugeständnis sein.

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„Ohne tarifvertragliche oder einzelvertragliche Grundlage gibt es keinen Anspruch auf mehr Geld“, erklärt Fachanwalt für Arbeitsrecht Jakob T. Lange. Mehr Sonderurlaubstage jenseits des gesetzlichen Minimums seien dagegen eine steuerlich attraktive Leistung. Sie verbesserten die Work-Life-Balance, ohne die monatliche Bruttolohnsumme im gleichen Maße zu erhöhen.

§ 616 BGB versus Vertragsfreiheit

Grundsätzlich ist zwischen zwei Arten von Sonderurlaub zu unterscheiden.

Gesetzlicher Sonderurlaub (§ 616 BGB):
Das Bürgerliche Gesetzbuch gewährt Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn Arbeitnehmer aus persönlichen, nicht verschuldeten Gründen für „verhältnismäßig kurze Zeit“ an der Arbeit gehindert sind. Typische Fälle sind Todesfälle in der Familie oder die akute Pflege erkrankter Angehöriger.
* Achtung: Dieser Anspruch wird häufig durch Arbeits- oder Tarifverträge eingeschränkt oder ganz ausgeschlossen. Ist § 616 BGB wirksam abbedungen, besteht kein gesetzlicher Anspruch mehr.

Vertraglicher Sonderurlaub:
Hier liegt das Verhandlungspotenzial. Arbeitgeber können freiwillig Tage für Umzüge, Hochzeiten oder als Bonus gewähren. Diese Ansprüche müssen explizit im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung festgehalten werden.

Silvester 2025: Kein Feiertag

Eine weit verbreitete Annahme führt zum Jahresende regelmäßig zu Problemen: Der 31. Dezember ist kein gesetzlicher Feiertag.

Silvester fällt 2025 auf einen Mittwoch. Rein rechtlich ist es ein ganz normaler Arbeitstag.
* Die Regel: Arbeitnehmer müssen ihre volle Arbeitszeit ableisten, sofern sie keinen genehmigten Urlaub beantragt haben.
* Der „Halbtags“-Mythos: Einen gesetzlichen Anspruch auf halbtägige Freistellung gibt es nicht. Wenn Betriebe traditionell mittags schließen, handelt es sich um betriebliche Übung oder eine vertragliche Zusage.
* Tarifverträge: Einige Branchen (wie Banken oder der öffentliche Dienst) behandeln den 24. und 31. Dezember als freie Tage. Dies gilt jedoch nicht allgemein.

Wer ohne Absprache davon ausgeht, nach 12 Uhr frei zu haben, riskiert eine Abmahnung wegen unerlaubter Arbeitsverweigerung.

Ausblick 2026: Neue Regeln und Trends

Das kommende Jahr bringt mehrere Änderungen für Personalabteilungen und Arbeitnehmer.

Stellung des Bundesarbeitsgerichts:
Das BAG hat 2025 bekräftigt, dass Arbeitnehmer ihren gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch von 20 Tagen bei einer Fünf-Tage-Woche nicht wirksam im laufenden Arbeitsverhältnis verzichten können. Dieser Grundsatz schützt die Erholungszeit.

Neue Regelungen ab 2026:
* Höherer Mindestlohn: Ab 1. Januar 2026 gilt ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde. Dies wirkt sich auch auf die Berechnung des Urlaubsentgelts aus.
* EU-Transparenzrichtlinie: Bis Juni 2026 muss Deutschland die EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz umsetzen. Dies dürfte Vergütungspakete – inklusive Leistungen wie Sonderurlaub – vergleichbarer machen.

Analyse: Zeit wird wertvoller als Geld

Der Trend zu verhandelbaren Sonderurlaubstagen spiegelt einen breiteren Wandel am deutschen Arbeitsmarkt wider. Nicht-monetäre Benefits gewinnen an Bedeutung.

„Drei zusätzliche bezahlte freie Tage können für Arbeitnehmer psychologisch wertvoller sein als eine geringfügige Netto-Gehaltserhöhung“, so eine Branchenanalyse. Vor dem Hintergrund hoher Abgabenlast sei die freie Zeit ein attraktives Gut.

Die rechtliche Fallstricke bleiben jedoch. Wer Sonderurlaub aushandelt, muss darauf achten, dass diese Rechte explizit im Vertrag festgehalten werden. Nur so sind sie bei persönlichen Notfällen einklagbar.

Für die verbleibende Woche des Jahres stehen für Personalabteilungen letzte Klärungen zu Silvester-Regelungen an. Klare Kommunikation kann Betriebsstörungen vermeiden.

Im Jahr 2026 dürften hybride Vergütungsmodelle mit flexiblen Sonderurlaubs-Kontingenten weiter zunehmen. Die Debatte um „faure Vergütung“ – und welchen Wert Freizeit darin hat – wird mit der neuen Transparenzrichtlinie und im Wahljahr weiter an Fahrt aufnehmen.

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