Sekundärtrauma: Arbeitgeber müssen Helfende besser schützen
10.02.2026 - 01:03:12Helfende Berufe fordern einen Systemwechsel beim Schutz vor psychischen Belastungen. Der Fokus verschiebt sich weg von der individuellen Selbstfürsorge hin zur klaren Präventionspflicht der Arbeitgeber. Dieser Paradigmenwechsel ist eine Reaktion auf die wachsende Zahl betroffener Fachkräfte und die schweren Folgen der Sekundärtraumatisierung.
Was ist Sekundärtrauma?
Sekundäre Traumatisierung entsteht, wenn Fachkräfte wiederholt mit den traumatischen Erlebnissen anderer konfrontiert werden. Betroffene nehmen die belastenden Details durch Erzählungen oder engen Kontakt auf – ohne das Trauma selbst erlebt zu haben.
Die Symptome ähneln einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS):
* Intrusionen (wiederkehrende, aufdringliche Erinnerungen)
* Vermeidungsverhalten
* Negative Stimmungs- und Gedankenveränderungen
Besonders gefährdet sind Berufsgruppen im ständigen Kontakt mit Leid:
* Psychotherapeuten und Pflegepersonal
* Sozialarbeiter und Jugendhilfe-Fachkräfte
* Notfallsanitäter, Polizisten und Feuerwehrleute
Die hohe Empathiefähigkeit, die für diese Jobs essenziell ist, wird hier zum Risikofaktor. Ohne Schutzmechanismen untergräbt die ständige Konfrontation mit schweren Schicksalen die psychische Gesundheit.
Neue Leitlinien: Die Pflicht liegt beim Arbeitgeber
Lange dominierte der Appell an die einzelne Fachkraft: Mehr Achtsamkeit, bessere Resilienz, eine ausgewogene Work-Life-Balance. Doch diese individuellen Strategien stoßen an Grenzen, wenn die Arbeitsbedingungen die Belastung systematisch fördern.
Jetzt fordern die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) und Arbeitsschutzrichtlinien klare Verantwortung. Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers umfasst auch den Schutz vor psychischen Risiken. Diese müssen in die verpflichtende Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz einfließen.
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Organisationen sind gefordert, proaktiv Schutzstrukturen zu schaffen. Das Ziel ist eine offene Kultur, in der über psychische Belastungen gesprochen werden kann – nicht erst nach einem kritischen Ereignis, sondern präventiv.
So kann wirksame Prävention aussehen
Welche konkreten Maßnahmen schützen Teams? Entscheidend sind fest verankerte Formate für Reflexion und Entlastung:
- Regelmäßige Supervision und Intervision: Geschützte Räume für den Austausch über belastende Fälle.
- Betriebliche Erstbetreuer: Speziell geschulte Ansprechpartner nach potenziell traumatisierenden Ereignissen.
- Realistische Arbeitsplanung: Angemessene Fallzahlen, ausreichende Erholungszeiten und klare Notfallabläufe.
Die Forschung liefert zudem neue Ansätze. Studien deuten an, dass genetische und neurobiologische Faktoren die individuelle Traumaanfälligkeit beeinflussen. Dieses Wissen könnte künftig zu maßgeschneiderten Schutzstrategien führen.
Medizinische Leitlinien, wie die geplante S3-Leitlinie zur psychischen Gesundheit im Gesundheitswesen, sollen wissenschaftliche Erkenntnisse in standardisierte Handlungsanweisungen übersetzen.
Warum der Systemwandel überfällig ist
Die Dimension des Problems ist enorm: Allein 2024 stieg die Zahl der Beschäftigten im Gesundheitswesen auf fast 6,2 Millionen. Der Schutz dieser Fachkräfte ist keine freiwillige Sozialleistung, sondern systemrelevant.
Fachkräfte, die unter Sekundärtrauma leiden, sind in ihrer Arbeitsfähigkeit eingeschränkt. Die Folgen sind:
* Gefährdete Versorgungsqualität für Patienten und Klienten
* Hohe Fluktuation und lange Ausfallzeiten
* Massive wirtschaftliche Belastungen für das System
Die Zukunft wird zeigen, ob die geforderten Präventionskonzepte flächendeckend umgesetzt und gesetzlich gestärkt werden. Klar ist: Nachhaltiges Helfen ist nur möglich, wenn die Helfenden selbst wirksam geschützt werden.
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