Schweizer Handel im Umbruch: Neue Regeln und digitale Grenzen
10.04.2026 - 08:08:40 | boerse-global.deSchweizer Unternehmen stehen 2026 vor einem doppelten Wandel im Außenhandel: revidierte Ursprungsregeln und eine digitale Revolution bei den Zollverfahren. Die Änderungen betreffen den Warenverkehr mit Schlüsselpartnern wie der EU und Indien.
PEM-Konvention: Übergangsfrist endet, neue Regeln gelten
Seit Jahresbeginn gilt für den Handel in der paneuro-mediterranen Zone (PEM) ausschließlich die revidierte Ursprungskonvention. Nach einer Wahlmöglichkeit zwischen altem und neuem Regelwerk 2025 ist dies nun der verbindliche Standard für die meisten Schweizer Freihandelsabkommen, darunter mit der EU und den EFTA-Staaten.
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Ein zentraler Verwaltungsaufwand entfällt: Die bisher auf Ursprungsnachweisen nötige Kennzeichnung „REVISED RULES“ oder „RR“ ist für ab Januar 2026 ausgestellte Dokumente generell nicht mehr erforderlich. Die neuen Regeln sind jetzt der Standard.
Doch Vorsicht ist geboten: Für ältere Warenbestände gelten Übergangsregeln. Lieferantenerklärungen und Ursprungsnachweise, die vor dem 1. Januar 2026 ausgestellt wurden, bleiben unter dem Prinzip der Durchlässigkeit (Permeabilität) gültig. Materialien der HS-Kapitel 25 bis 97, die unter den alten Regeln dokumentiert wurden, können bis Ende 2028 für die Kumulierung genutzt werden – sofern sie vor der Jahreswende importiert wurden. Compliance-Abteilungen müssen also weiterhin zwischen „alten“ und „neuen“ Beständen unterscheiden können.
Passar 2.0: Die digitale Zollanmeldung für Importe startet
Nachdem der Export mit Passar 1.0 bereits digitalisiert wurde, rückt nun der Import in den Fokus. Im zweiten Quartal 2026 beginnt die Pilotphase für Passar 2.0, das das veraltete „e-dec Import“-System bis 2027 vollständig ersetzen soll.
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Das neue System führt eine einheitliche Business Partner ID (BP ID) ein und vereinfacht damit die Identifikation von Importeuren und Deklaranten. Ein Kernfeature ist die digitale Abwicklung vereinfachter Warenanmeldungen. Für kleine Sendungen – typischerweise unter 5.000 kg und einem Wert von 5.000 CHF – gelten reduzierte Dateneingaben, sofern keine Verbrauchsteuern oder spezielle Verbote betroffen sind.
Die Erfahrungen aus der Export-Migration zeigen: Die Umstellung erfordert IT-Anpassungen, besonders für Unternehmen mit integrierten Lösungen wie SAP GTS. Behörden raten Firmen, sich frühzeitig im federal ePortal zu registrieren, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.
Neue Märkte: Indien-Abkommen läuft, USA-Rahmen in Sicht
Die Schweizer Handelspolitik eröffnet neue Horizonte. Das Handels- und Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (TEPA) mit Indien ist seit Oktober 2025 in Kraft und hat seine erste operative Phase durchlaufen. Es ist Indiens erstes umfassendes Handelsabkommen mit europäischen Nationen und gewährt Schweizer Exporteuren für über 95 % der Industriegüter verbesserten Marktzugang.
Die Ursprungsregeln für Indien sind eigenständig. Akzeptiert werden sowohl Ursprungszeugnisse als auch selbstzertifizierte Ursprungserklärungen. Das Abkommen enthält zudem ein Investitionskapitel mit dem ehrgeizigen Ziel, 100 Milliarden US-Dollar nach Indien zu lenken – ein attraktiver Rahmen für Schweizer Hersteller, die Lieferketten in der Region aufbauen wollen.
Parallel dazu bahnt sich mit den USA eine bedeutende Tarifsenkung an. Berichten zufolge will Washington die Zölle auf zahlreiche Schweizer Güter von 39 % auf 15 % senken. Die Finalisierung eines umfassenderen Handelsrahmens war für Anfang 2026 avisiert. Für Schlüsselbranchen wie Uhren, Pharmazie und Halbleiter wäre dies ein wichtiger Stabilitätsanker.
Strategischer Kontext: Von Zöllen zu Digitalisierung
Die aktuellen Änderungen sind Teil einer grundlegenden Neuausrichtung. Seit der vollständigen Abschaffung der Industriezölle 2024 hat sich der Fokus des Schweizer Zolls von der Einnahmeerzielung hin zur Handelserleichterung durch Digitalisierung verschoben. Diese „Null-Zoll“-Umgebung vereinfacht den Import von Rohmaterialien, erhöht aber die Bedeutung präziser Ursprungsdokumentation für Unternehmen, die Fertigwaren in Märkte mit aktiven Freihandelsabkommen re-exportieren.
Die Beziehung zur EU bleibt zentral. Der Bundesrat hat im März 2026 die Botschaft zum Paket „Bilaterale III“ verabschiedet und dem Parlament überwiesen. Es zielt darauf ab, den bilateralen Weg der letzten 25 Jahre zu stabilisieren und weiterzuentwickeln. Neben der bereits paraphierten Teilnahme an EU-Forschungsprogrammen wie Horizon Europe umfasst das Paket 14 Bereiche, darunter technische Handelshemmnisse.
Ausblick: Vollständig papierlos bis 2027
Während der Passar 2.0-Pilot im Sommer 2026 läuft, bereiten sich Unternehmen auf die endgültige Abschaltung von e-dec Import vor. Die Roadmap des BAZG sieht vor, dass bis 2027 mit Passar 3.0 die Digitalisierung aller überwachten Verfahren und Papierformuläre in Gang kommt – das Ziel einer vollständig papierlosen Zollabwicklung rückt näher.
Ein weiteres Großprojekt steht an: Die Ratifizierung des EFTA-Mercosur-Abkommens mit Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay wird im Parlament erwartet. Nach der Unterzeichnung im September 2025 könnte es 2027 in Kraft treten. Für Logistik- und Compliance-Verantwortliche bleibt 2026 ein Jahr der Harmonisierung: interne Systeme an die neuen PEM-Regeln anzupassen und gleichzeitig die technischen Anforderungen der digitalen Import-Revolution zu meistern.
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