SchwarzArbMoDiG, Zoll

SchwarzArbMoDiG: Zoll erhält scharfe digitale Zähne gegen Schwarzarbeit

19.12.2025 - 08:40:12

Ab Januar 2026 geht der deutsche Zoll mit KI und erweiterten Befugnissen systematisch gegen Schwarzarbeit und Sozialbetrug vor. Das reformierte Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) wird zur „kleinen Staatsanwaltschaft“.

BERLIN – Deutschland rüstet seinen Kampf gegen die Schattenwirtschaft massiv auf. Der Bundesrat stimmte am letzten Sitzungstag des Jahres, dem 19. Dezember 2025, dem „Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit“ (SchwarzArbMoDiG) zu. Damit erhält der Zoll ab dem 1. Januar 2026 digitale Schlagkraft und deutlich erweiterte Ermittlungskompetenzen. Ziel ist es, Milliardenverluste bei Steuern und Sozialbeiträgen zu stoppen und fairen Wettbewerb zu sichern.

Das Kernstück der Reform ist die Aufwertung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). Sie erhält in bestimmten Verfahren den Status einer „kleinen Staatsanwaltschaft“. Konkret bedeutet das: Die Zollbeamten müssen bei Verdacht auf Sozialleistungsbetrug nicht mehr zwingend die Staatsanwaltschaft einschalten.

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Sie können Ermittlungen von der ersten Prüfung bis zum Abschluss des Verfahrens eigenständig führen. Dieser Schritt soll Bürokratie abbauen und Verfahren deutlich beschleunigen. „Der Upgrade der FKS ermöglicht bei Sozialbetrug sofortige und direkte strafrechtliche Konsequenzen“, hieß es aus dem Bundesfinanzministerium nach der Bundestagsentscheidung im November.

KI soll Risikobetriebe automatisch erkennen

Die Art der Kontrollen ändert sich grundlegend. Statt stichprobenartiger Prüfungen setzt der Zoll künftig auf künstliche Intelligenz und automatisierte Datenanalyse. Algorithmen durchforsten große Datensätze, um Unregelmäßigkeiten bei Sozialversicherungsmeldungen oder auffällige Meldeverhalten von Unternehmen zu identifizieren.

Zudem erhält die FKS Zugang zum polizeilichen Informationsnetz. Dies soll die Bekämpfung organisierter Kriminalitätsstrukturen erleichtern. Sämtliche Prüfabläufe werden zudem vollständig digitalisiert – ein Ende der zettellastigen Analog-Verfahren.

Friseure und Kosmetikstudios werden Risikobranchen

Der Gesetzgeber hat auch den Katalog der besonders gefährdeten Branchen aktualisiert. Neu hinzu kommen ab dem 1. Januar explizit der Friseur- und Kosmetiksektor. Für diese Betriebe gilt dann eine verschärfte Sofortmeldepflicht: Jeder Mitarbeiter muss noch vor Arbeitsantritt angemeldet werden. So soll illegale Tagelöhnerei unterbunden werden.

Gleichzeitig werden die Aufbewahrungsfristen für Finanzunternehmen verschärft. Banken und Versicherungen müssen Buchungsbelege künftig zehn Jahre lang aufbewahren. Bisher konnten solche Beweismittel für langfristige Geldwäsche oder Steuerhinterziehung oft schon früher legal vernichtet werden – eine Ermittlungslücke, die nun geschlossen wird.

Breite Mehrheit, klare Ziele

Das Gesetz war zuvor in der letzten Legislaturperiode gescheitert und wurde nach der Bundestagswahl 2025 neu aufgelegt. Im Bundestag fand es mit 322 zu 50 Stimmen eine breite Mehrheit. Der politische Konsens ist klar: Die Schattenwirtschaft, deren Volumen auf die Größe des gesamten Bundeshaushalts geschätzt wird, soll eingedämmt werden.

Die Regierung hat sich ein ambitioniertes Ziel gesetzt: Die sogenannte Beanstandungsquote – also der Anteil der Prüfungen, die zu einer Rüge führen – soll verdoppelt werden. Damit sollen jährlich mehrere hundert Millionen Euro an hinterzogenen Sozialbeiträgen zurückgeholt werden.

Was kommt auf die Unternehmen zu?

Für die Wirtschaft ist die Reform zweischneidig. Seriöse Unternehmen begrüßen den schärferen Kampf gegen unlautere Konkurrenz. Gleichzeitig warnt die Anwaltschaft vor mehr Bürokratie. „Die Digitalisierung der Prüfungen ist überfällig. Die Sofortmeldepflicht für neue Branchen erfordert von kleinen Betrieben aber eine schnelle Anpassung“, so ein Arbeitsrechtsexperte einer Berliner Beratung.

Unternehmen, besonders in den neuen Risikobranchen, sollten ihre Meldesysteme umgehend überprüfen. Der Zoll wird seine neuen KI-Tools ab 2026 schrittweise einführen. Experten raten zu einer vorausschauenden Überprüfung der Dokumentationspraxis. Denn die digitalen Fähigkeiten der FKS werden mit hoher Wahrscheinlichkeit zu mehr gezielten, datengetriebenen Kontrollen führen.

Mit der Zustimmung des Bundesrates ist der Weg frei für den Systemwechsel: vom analogen Stichproben-Verfahren zum datengetriebenen, präzisen Zugriff auf die Schattenwirtschaft.

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