Schwarzarbeitsbekämpfung: Neue Branchen im Fokus, andere entlastet
15.01.2026 - 22:05:12Ab Januar 2026 gelten verschärfte Meldepflichten für Friseure, Kosmetikstudios und Lieferdienste, während Forst- und Fleischerbetriebe entlastet werden. Die Reform soll die Bekämpfung illegaler Beschäftigung an die moderne Arbeitswelt anpassen.
Digitale Anmeldung vor dem ersten Arbeitstag
Die wohl größte Umstellung betrifft zwei neue Branchen. Friseur- und Kosmetikbetriebe müssen nun jeden neuen Mitarbeiter – auch für Minijobs – elektronisch bei der Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) melden, und zwar noch vor dem ersten Arbeitstag. Gleiches gilt für plattformbasierte Lieferdienste, die dem Logistikgewerbe zugeordnet wurden. Diese Sofortmeldung ist eine Reaktion auf das Wachstum der Gig-Economy und zusätzlich zur regulären Sozialversicherungsanmeldung fällig. Verstöße können teure Bußgelder nach sich ziehen.
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Entlastung für traditionelle Gewerbe
Gleichzeitig schafft der Gesetzgeber Bürokratie ab. Unternehmen der Forstwirtschaft sind komplett von der Pflicht befreit. Beim Fleischerhandwerk gilt eine wichtige Differenzierung: Nur der handwerkliche Betrieb vor Ort ist entlastet, die industrielle Fleischwirtschaft bleibt meldepflichtig. Diese Unterscheidung soll unterschiedlichen Geschäftsmodellen und Risiken gerecht werden.
Diese Branchen bleiben unter Beobachtung
Die Sofortmeldepflicht besteht weiterhin für klassische Risikosektoren. Dazu zählen das Baugewerbe, die Gastronomie, das Transport- und Logistikgewerbe sowie das Sicherheitsgewerbe. Die Meldung gibt der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls eine tagesaktuelle Übersicht für Kontrollen. Beschäftigte in diesen Branchen müssen zudem stets einen Ausweis bei sich führen.
Was Betriebe jetzt beachten müssen
Für betroffene Unternehmen heißt es: Prozesse anpassen. Die Meldung erfolgt über Lohnsoftware oder das SV-Meldeportal mit Angaben wie Personalien und geplantem Arbeitsbeginn. Der Gesetzgeber signalisiert mit der Reform, dass er die Regeln für legale Beschäftigung ständig anpassen will – getrieben von Digitalisierung und neuen Arbeitsmodellen. Bei Zweifeln zur Branchenzuordnung helfen die Bundesagentur für Arbeit oder die Deutsche Rentenversicherung weiter.


