Schwarzarbeitsbekämpfung, Branchen

Schwarzarbeitsbekämpfung: Neue Branchen im Fokus, andere entlastet

15.01.2026 - 22:05:12

Ab Januar 2026 gelten strengere Anmeldevorschriften für Friseure, Kosmetiker und Plattformlieferanten, während Forst- und Fleischbetriebe entlastet werden. Die Reform zielt auf die Bekämpfung illegaler Beschäftigung.

Ab Januar 2026 gelten verschärfte Meldepflichten für Friseure, Kosmetikstudios und Lieferdienste, während Forst- und Fleischerbetriebe entlastet werden. Die Reform soll die Bekämpfung illegaler Beschäftigung an die moderne Arbeitswelt anpassen.

Digitale Anmeldung vor dem ersten Arbeitstag

Die wohl größte Umstellung betrifft zwei neue Branchen. Friseur- und Kosmetikbetriebe müssen nun jeden neuen Mitarbeiter – auch für Minijobs – elektronisch bei der Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) melden, und zwar noch vor dem ersten Arbeitstag. Gleiches gilt für plattformbasierte Lieferdienste, die dem Logistikgewerbe zugeordnet wurden. Diese Sofortmeldung ist eine Reaktion auf das Wachstum der Gig-Economy und zusätzlich zur regulären Sozialversicherungsanmeldung fällig. Verstöße können teure Bußgelder nach sich ziehen.

Anzeige

Passend zum Thema Meldepflichten und Minijobs – veraltete Arbeitsvertrags-Klauseln und fehlende Muster können Arbeitgeber teuer zu stehen kommen. Das kostenlose E‑Book erklärt, welche Formulierungen Sie jetzt wegen des neuen Nachweisgesetzes anpassen müssen, liefert 19 fertige Musterformulierungen und zeigt, wie Sie Bußgelder vermeiden. Ideal für Personaler und kleine Betriebe, die Minijobs und plattformbasierte Beschäftigte korrekt anmelden wollen. Gratis-E‑Book „Der Arbeitsvertrag“ mit Musterformularen herunterladen

Entlastung für traditionelle Gewerbe

Gleichzeitig schafft der Gesetzgeber Bürokratie ab. Unternehmen der Forstwirtschaft sind komplett von der Pflicht befreit. Beim Fleischerhandwerk gilt eine wichtige Differenzierung: Nur der handwerkliche Betrieb vor Ort ist entlastet, die industrielle Fleischwirtschaft bleibt meldepflichtig. Diese Unterscheidung soll unterschiedlichen Geschäftsmodellen und Risiken gerecht werden.

Diese Branchen bleiben unter Beobachtung

Die Sofortmeldepflicht besteht weiterhin für klassische Risikosektoren. Dazu zählen das Baugewerbe, die Gastronomie, das Transport- und Logistikgewerbe sowie das Sicherheitsgewerbe. Die Meldung gibt der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls eine tagesaktuelle Übersicht für Kontrollen. Beschäftigte in diesen Branchen müssen zudem stets einen Ausweis bei sich führen.

Was Betriebe jetzt beachten müssen

Für betroffene Unternehmen heißt es: Prozesse anpassen. Die Meldung erfolgt über Lohnsoftware oder das SV-Meldeportal mit Angaben wie Personalien und geplantem Arbeitsbeginn. Der Gesetzgeber signalisiert mit der Reform, dass er die Regeln für legale Beschäftigung ständig anpassen will – getrieben von Digitalisierung und neuen Arbeitsmodellen. Bei Zweifeln zur Branchenzuordnung helfen die Bundesagentur für Arbeit oder die Deutsche Rentenversicherung weiter.

@ boerse-global.de