Scheinselbstständigkeit: Deutsche Rentenversicherung verschärft Prüfungen
23.01.2026 - 19:42:12Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) geht mit verschärften Kontrollen gegen illegale Scheinselbstständigkeit vor. Für Unternehmen, die auf externe Auftragnehmer setzen, steigt das finanzielle Risiko damit deutlich. Ein Fehlurteil kann zu Nachzahlungen in sechsstelliger Höhe.
Entscheidend ist nicht der Vertrag, sondern die gelebte Praxis. Die Gerichte prüfen vor allem zwei Kriterien: die persönliche Weisungsgebundenheit und die Eingliederung in den Betrieb. Wer Arbeitszeit, Ort und Methode nicht frei bestimmen kann, ist schnell als Arbeitnehmer einzustufen.
Weitere Warnsignale sind eine firmeneigene E-Mail-Adresse, die Teilnahme an internen Teams oder Urlaubsplanungen und die Vorgabe, ausschließlich mit Firmen-Equipment zu arbeiten. Ein echter Freiberufler trägt dagegen unternehmerisches Risiko, investiert eigenes Kapital und wirbt eigene Kunden an. Das Gesamtbild entscheidet – schon einzelne Indizien können ausreichen.
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Das immense finanzielle Risiko für Firmen
Wird ein Vertragspartner nachträglich als scheinselbstständig eingestuft, wird es teuer. Das Unternehmen muss rückwirkend für bis zu vier Jahre die vollen Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen – sowohl den Arbeitgeber- als auch den Arbeitnehmeranteil. Dazu kommen Steuernachforderungen und der Wegfall des Vorsteuerabzugs.
Die Last trifft fast ausschließlich den Auftraggeber. Eine Rückforderung beim nunmehrigen Arbeitnehmer ist rechtlich kaum möglich. Diese existenzielle Bedrohung macht eine korrekte Einordnung vor Vertragsbeginn zur Chefsache.
Sonderregel für Trainer läuft aus
Eine Übergangslösung zeigt die Komplexität des Themas. Für selbstständige Lehrkräfte, etwa Fitnesstrainer oder Musiklehrer, gilt aktuell eine Ausnahme: Sie sind bis Ende 2026 weitgehend von der Sozialversicherungspflicht befreit, auch wenn sie ansonsten als Arbeitnehmer gelten würden.
Dieser befristete Passus läuft in knapp einem Jahr aus. Sein Auslaufen erhöht den Druck auf die Politik, eine grundlegende Reform des Statusfeststellungsverfahrens auf den Weg zu bringen. Die Frage bleibt: Wie passt das starre Arbeitsrecht des 20. Jahrhunderts zu den flexiblen Projektarbeitsverhältnissen von heute?
Proaktiv handeln statt abwarten
Angesichts der verschärften Prüfpraxis ist Vorbereitung der beste Schutz. Das zentrale Instrument ist das Statusfeststellungsverfahren bei der Clearingstelle der DRV. Es bietet vorab rechtssichere Klarheit für beide Vertragsparteien.
Unternehmen sollten ihre Zusammenarbeit mit Freelancern regelmäßig kritisch hinterfragen – nicht nur den Vertragstext, sondern die gelebte Alltagspraxis. Bis zu einer möglichen Gesetzesreform bleiben sorgfältige Prüfung und frühzeitige amtliche Feststellung die sichersten Strategien im deutschen Vertragsrecht.
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