Sanktionen, Druck

Sanktionen: EU verschärft Druck auf Unternehmen

07.01.2026 - 17:51:12

Die verschärfte Durchsetzung der EU-Sanktionen ab 2026 stellt Unternehmen vor komplexe Compliance-Herausforderungen, insbesondere bei der vertraglichen No-Russia-Klausel und neuen ukrainischen Sanktionslisten.

Die EU-Sanktionen gegen Russland treten 2026 in eine neue, strenge Durchsetzungsphase. Für Unternehmen im internationalen Handel bedeutet das knappe Fristen und komplexe Compliance-Hürden. Besonders der Umgang mit der sogenannten „No-Russia“-Klausel wird zur Nagelprobe für Rechtsabteilungen.

Neue Durchsetzung ab 2026: Die Übergangsfrist ist ausgelaufen

Die vertragliche Klausel, die die Weiterexport sensibler Güter nach Russland verbietet, ist seit Jahresbeginn für alle Bestandsverträge verbindlich. Die Übergangsfrist zur Nachrüstung älterer Verträge lief Ende 2024 aus. Fehlt die Klausel, liegt ein direkter Verstoß gegen EU-Recht vor.

Gleichzeitig hat das 15. Sanktionspaket von Dezember 2024 neue Warenkategorien auf die Verbotsliste gesetzt. Für diese Güter beginnt der Compliance-Zyklus von Neuem. Experten betonen: Es reicht nicht mehr, die Klausel nur im Vertrag zu haben. Unternehmen müssen nachweisen, dass sie „angemessene Schritte“ zu deren Durchsetzung unternommen haben. Nationale Behörden wie das deutsche BAFA prüfen dies nun streng.

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Einseitige Mitteilung: Ein taugliches Werkzeug?

Eine große Herausforderung bleibt die Unterschrift von Geschäftspartnern außerhalb der EU, die die Klausel oft ablehnen. Als Ausweg hat sich in der Praxis die einseitige Mitteilung etabliert.

Wann ist sie ausreichend?

Laut aktueller Leitlinien kann diese Mitteilung in bestimmten Fällen ein Compliance-Risiko mindern:

  1. Bei Altverträgen: Wenn ein Partner vor Fristende Ende 2024 eine Vertragsänderung verweigerte, dient eine damals dokumentierte einseitige Mitteilung als Nachweis für die „bemühte“ Compliance des Exporteurs.
  2. Für neue Güter des 15. Pakets: Bei Widerstand kann der Exporteur den Partner einseitig über das Weiterexportverbot informieren. Dies schafft eine Wissensgrundlage und macht spätere Umleitungen zu einer wissentlichen Verletzung.
  3. Zur Risikominimierung: Die dokumentierte Mitteilung schafft einen Papierweg. Bei einem Verstoß kann der Exporteur so nachweisen, nicht fahrlässig gehandelt zu haben.

Grenzen im Jahr 2026

Rechtsexperten warnen jedoch: Für neue Geschäftsbeziehungen, die 2026 geschlossen werden, ist eine einseitige Mitteilung kein Ersatz für die vertragliche Klausel. Artikel 12g der Verordnung verlangt ausdrücklich ein „vertragliches Verbot“. Wer einen neuen Vertrag ohne diese Klausel abschließt und sich nur auf eine Nebenabrede verlässt, macht sich unmittelbar haftbar.

Aktuelle Eskalation: Neue Ukraine-Sanktionen und Ölprodukte-Deadline

Die Dringlichkeit strikter Compliance wurde diese Woche durch Entwicklungen in Kiew unterstrichen. Präsident Wolodymyr Selenskyj unterzeichnete am 3. Januar 2026 ein Dekret, das Sanktionen gegen 95 Einzelpersonen und 70 Rechtsträger verhängt. Diese sind vor allem mit dem russischen Militär-Industrie-Komplex verbunden und stellen ein erhebliches Risiko für Lieferketten dar.

Parallel läuft die Frist für das erweiterte Einfuhrverbot von Ölprodukten aus russischem Rohöl über Drittländer ab. Ab dem 21. Januar 2026 müssen Importeure lückenlose Herkunftsnachweise vorlegen. Die Logik der „No-Russia“-Klausel greift auch hier: Importeure müssen vertraglich sicherstellen, dass ihre Lieferanten korrekte Ursprungsdaten liefern, um ein „Waschen“ russischen Öls zu verhindern.

Ausblick: Erste hohe Bußgelder drohen

Die EU-Kommission wird voraussichtlich klären, was unter „angemessenen Abhilfemaßnahmen“ bei einem Vertragsverstoß zu verstehen ist. Marktbeobachter rechnen 2026 mit den ersten hohen Verwaltungsstrafen gegen EU-Unternehmen, die ihre Altverträge nicht angepasst oder sich bei neuen Geschäften zu sehr auf schwache einseitige Mitteilungen verlassen haben.

Die Botschaft aus Brüssel ist klar: Die Klausel ist kein Formalakt, sondern eine funktionierende Barriere, die der Privatsektor durchsetzen muss. Für Exporteure heißt das jetzt: Verträge prüfen, Dokumentation über einseitige Mitteilungen sicherstellen und Partner gegen die neuen ukrainischen Sanktionslisten screenen.

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