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Samsung SDS: Neues KI-System stellt Mitbestimmung auf die Probe

08.01.2026 - 05:14:12

Autonome KI-Systeme treffen eigenständige Personalentscheidungen und lösen damit zwingende Mitbestimmungsrechte deutscher Betriebsräte aus.

Las Vegas/Berlin – Auf der Tech-Messe CES 2026 stellen neue KI-Assistenten fürs Personalwesen deutsche Betriebsräte vor fundamentale Fragen. Die Systeme treffen erstmals eigenständige Personalentscheidungen.

Während in Las Vegas Anbieter wie Samsung SDS ihre „agentische KI“ für Bewerberauswahl präsentieren, müssen deutsche Unternehmen bis August 2026 die EU-KI-Verordnung umsetzen. Die neuen Tools, die direkt mit SAP- und Workday-Systemen arbeiten, verschieben die Grenze zwischen Unterstützung und autonomer Entscheidung – und berühren damit Kernrechte der Mitbestimmung.

Vom Tool zum autonomen Akteur: KI trifft Vorauswahl

Anders als bisherige Analysetools sollen die neuen KI-Agenten ganze Workflows eigenständig ausführen. Samsung SDS demonstrierte am Donnerstag in Las Vegas, wie sein System Bewerber screenen und vorab einstufen kann. Ein Branchenbericht vom 6. Januar bestätigt den Trend: KI in der Personalbeschaffung durchforstet tausende Bewerbungen in Minuten und analysiert Verhalten.

Diese Entwicklung bedeutet einen qualitativen Sprung. Frühere „vorhersagende“ Tools galten oft als bloße Hilfsmittel. Doch eine KI, die ohne menschliches Zutun Kandidaten vorselektiert, könnte nach deutschem Recht als neue Auswahlrichtlinie gelten. Damit wäre sie gemäß § 95 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) zwingend mitbestimmungspflichtig.

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Betriebsräte fordern Transparenz und Kontrolle

Die autonomen Systeme betreffen zwei zentrale Mitbestimmungsrechte: die Auswahlrichtlinien (§ 95 BetrVG) und die technische Überwachung (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG).

„Wenn der KI-Agent nach Kriterien wie ‚kulturelle Passung‘ sortiert, müssen diese Kriterien mit dem Betriebsrat vereinbart werden“, erklärt ein Arbeitsrechtsexperte. Zudem lernen die Systeme ständig aus Nutzerinteraktionen. Diese Verarbeitung von Leistungsdaten könnte sie zu überwachungstechnischen Einrichtungen machen – ebenfalls mitbestimmungspflichtig.

Vor dem EU-KI-Gesetz, das für Hochrisiko-KI wie Recruiting-Systeme ab August 2026 voll gilt, wird der Druck konkret. Betriebsräte werden detaillierte Einblicke in die Logik, Trainingsdaten und Entscheidungsparameter der KI verlangen, bevor sie einer Einführung zustimmen.

Wettlauf gegen die Zeit: EU-Deadline im August 2026

Die Tech-Innovationen kollidieren mit der nahenden regulatorischen Frist. Bis zum 2. August 2026 müssen „Hochrisiko-KI-Systeme“ konforme Bewertungen und Grundrechtsfolgenabschätzungen vorlegen, die mit Arbeitnehmervertretern geteilt werden müssen.

Die Branche reagiert mit angepassten Strategien. Während in den USA Effizienz im Vordergrund steht, betonen europäische Anbieter die Notwendigkeit des „Human-in-the-Loop“. In den kommenden Monaten werden wohl branchenweite Rahmenbetriebsvereinbarungen für agentische KI entstehen. Diese dürften drei Pfeiler haben:
* Transparenz: Offenlegung der Bewerber-Ranglogik.
* Menschliche Kontrolle: Überprüfung aller KI-basierten Absagen.
* Diskriminierungsfreiheit: Regelmäßige Audits gegen algorithmische Verzerrungen.

Die Ära der stillen KI-Hilfe endet. Die Zeit des „autonomen KI-Kollegen“ beginnt – und mit ihr eine neue Phase in den deutschen Arbeitsbeziehungen, in der Technologie und Mitbestimmung neu austariert werden müssen.

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