Rumäniens Arbeitsmarkt: EU-Gehaltstransparenz wird Gesetz
02.04.2026 - 13:39:36 | boerse-global.deRumänien stellt mit einem neuen Gesetzentwurf die Weichen für mehr Lohngerechtigkeit. Das Land setzt damit eine zentrale EU-Richtlinie um und beendet die lange Tradition der Geheimhaltung bei Gehältern.
Gehaltsgeheimnis fällt – neue Pflichten für Arbeitgeber
Ab sofort müssen Unternehmen in Stellenanzeigen oder vor dem ersten Vorstellungsgespräch das Einstiegsgehalt oder eine konkrete Gehaltsspanne nennen. Die oft übliche Frage nach der bisherigen Vergütung wird verboten. Damit soll verhindert werden, dass bestehende Ungleichheiten von Job zu Job mitwandern. Für Personalabteilungen bedeutet das eine Zäsur: Sie müssen ihre Gehaltsstrukturen klar definieren und können sich nicht länger auf individuelle Verhandlungen verlassen.
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Aktuelle Beschäftigte erhalten zudem ein umfassendes Auskunftsrecht. Sie können verlangen, ihr eigenes Gehalt sowie den durchschnittlichen Verdienst – aufgeschlüsselt nach Geschlecht – für vergleichbare Tätigkeiten zu erfahren. Arbeitgeber müssen innerhalb von 30 Arbeitstagen antworten und ihre Belegschaft jährlich an dieses Recht erinnern.
Stufenweise Berichtspflicht ab 2027
Die neuen Transparenzregeln treffen Unternehmen je nach Größe zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Den Anfang machen Großunternehmen:
- Ab 2027: Firmen mit mindestens 250 Mitarbeitern müssen jährlich über ihre Gender Pay Gap berichten. Der erste Report basiert auf den Gehaltsdaten von 2026.
- Ebenfalls ab 2027, aber nur alle drei Jahre: Unternehmen mit 150 bis 249 Beschäftigten.
- Ab 2031, ebenfalls dreijährlich: Betriebe mit 100 bis 149 Angestellten.
Die Berichte müssen detaillierte Kennzahlen liefern: die allgemeine und die mittlere Lohnlücke, Unterschiede bei Boni sowie die Verteilung von Männern und Frauen in den vier Gehaltsquartilen. Die Daten gehen an die nationale Gleichstellungsbehörde ANES und sind für die Belegschaft einsehbar.
Harte Sanktionen bei Ungleichheit
Besonders streng ist der rumänische Entwurf bei der Beseitigung von Lohnungleichheit. Wird in einem Bericht eine unerklärte Gehaltslücke von fünf Prozent oder mehr festgestellt, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit Arbeitnehmervertretern eine gemeinsame Gehaltsbewertung durchführen.
Die Folge: Der Missstand muss innerhalb von 90 Arbeitstagen behoben werden. Eine Verlängerung um maximal sechs Monate ist nur in begründeten Ausnahmefällen und in Absprache mit der Arbeitsaufsicht möglich. Diese klare Frist setzt Unternehmen erheblich unter Druck.
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Bei Verstößen drohen Bußgelder zwischen 10.000 und 20.000 Rumänischen Leu (etwa 2.000 bis 4.000 Euro), bei Wiederholungstaten bis zu 30.000 Leu. Vor Gericht kehrt sich zudem die Beweislast um: Behauptet ein Arbeitnehmer Diskriminierung, muss das Unternehmen die Rechtmäßigkeit der Bezahlung nachweisen.
Kulturwandel am Arbeitsmarkt steht bevor
Die Umsetzung der EU-Richtlinie bedeutet für viele rumänische Unternehmen mehr als nur bürokratischen Aufwand. Es ist ein tiefgreifender Kulturwandel. Die Definition von „gleichwertiger Arbeit“ – basierend auf Qualifikation, Verantwortung und Arbeitsbedingungen – zwingt zu detaillierten Arbeitsbewertungen, die oft erst erstellt werden müssen.
Zudem werden Vertragsklauseln zur Gehaltsverschwiegenheit unwirksam. Mitarbeiter dürfen künftig offen über ihre Bezahlung sprechen, um gleichen Lohn durchzusetzen. Das könnte die Mitarbeiterbindung stärken, aber auch zu mehr Konflikten führen, wenn Gehaltsunterschiede nicht objektiv begründet sind.
Der Entwurf liegt bis zum 8. April zur öffentlichen Konsultation vor. Anschließend geht er ins Parlament. Unternehmen sollten davon ausgehen, dass das Gesetz wie geplant bis zum 7. Juni 2026 in Kraft tritt. Die ersten transparenten Einstellungsverfahren starten dann im zweiten Halbjahr, die ersten umfassenden Berichtsdaten werden 2027 fällig. Firmen, die die neuen Standards früh und proaktiv umsetzen, könnten sich im verschärften Wettbewerb um Fachkräfte einen Vorteil verschaffen.
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