Rentensteuer, Automatischer

Rentensteuer: Automatischer Datenaustausch startet 2026

14.01.2026 - 07:45:12

Seit 2026 melden Versicherer Rentenzahlungen direkt ans Finanzamt. Dies erleichtert die Steuererklärung, ermöglicht aber auch eine strengere Überprüfung der Einkünfte.

Ab sofort tauschen Rentenversicherer und Finanzämter Daten automatisch aus. Das neue System soll Millionen Rentnern die Steuererklärung erleichtern – und sorgt gleichzeitig für mehr Kontrolle. Eine digitale Revolution für die Besteuerung von Alterseinkünften hat begonnen.

Seit Anfang 2026 ist das automatisierte Rentenbezugsmitteilungsverfahren vollständig in Betrieb. Es verpflichtet alle Anbieter gesetzlicher und privater Renten, Details zu den ausgezahlten Leistungen elektronisch an die Zentrale Stelle für Altersvermögen (ZfA) zu melden. Diese leitet die Daten an die lokalen Finanzämter weiter. Die gesetzliche Grundlage bildet das Alterseinkünftegesetz. Für rund 21 Millionen Rentner in Deutschland bedeutet dies mehr Bequemlichkeit, aber auch die Pflicht zu größerer Sorgfalt bei ihren Steuerangelegenheiten.

Wie die digitale Meldung funktioniert

Das System übermittelt eine Vielzahl von Daten direkt ans Finanzamt. Dazu gehören der Bruttorentenbetrag, die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Steueridentifikationsnummer des Empfängers. Meldepflichtig sind nicht nur die Deutsche Rentenversicherung, sondern auch berufsständische Versorgungswerke, die landwirtschaftliche Alterskasse und private Anbieter von Rürup- oder Riester-Renten.

Diese direkte Datenleitung vereinfacht die elektronische Steuererklärung über das ELSTER-Portal erheblich. Viele Felder in den digitalen Formularen – insbesondere in der „Anlage R“ für Renten und der „Anlage Vorsorgeaufwand“ – können automatisch ausgefüllt werden. Das reduziert manuelle Eingaben und Fehler. Die Deutsche Rentenversicherung weist darauf hin, dass die Papier-„Bescheinigung über die Mitteilung an die Finanzverwaltung“ zwar weiter auf Anfrage erhältlich ist, als Grundlage für die Erklärung aber nicht mehr nötig ist.

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Mehr Kontrolle: Das Ende nicht gemeldeter Renten

Aus Sicht des Fiskus dient die Automatisierung vor allem einem Ziel: Steuerschlupflöcher zu schließen und für gerechte Besteuerung zu sorgen. Bisher lag die Verantwortung allein beim Rentner. Es war möglich, dass versteuerungspflichtige Renten ungemeldet blieben, wenn keine Steuererklärung eingereicht wurde. Jetzt kann das Finanzamt die gemeldeten Rentenzahlungen systematisch mit den eingereichten Erklärungen abgleichen.

Diese verschärfte Überwachung wird zwangsläufig Personen identifizieren, deren Gesamteinkommen den Grundfreibetrag übersteigt, die aber bisher keine Erklärung abgegeben haben. Für das Steuerjahr 2026 liegt dieser Freibetrag bei 12.348 Euro für Alleinstehende und 24.696 Euro für Verheiratete. Besonders betroffen sind Rentner mit Zusatzeinkünften aus Vermietung, Kapitalanlagen oder Teilzeitarbeit. Steuerexperten warnen vor möglichen Nachforderungsbescheiden für vergangene Jahre.

Wichtige Verschiebung: Elektronischer Steuerbescheid erst 2027

Eine zentrale, damit verbundene Neuerung wurde offiziell verschoben. Die verpflichtende Umstellung auf die elektronische Zustellung von Einkommensteuerbescheiden für alle ELSTER-Nutzer tritt nicht wie geplant am 1. Januar 2026 in Kraft. Sie wurde um ein Jahr auf den 1. Januar 2027 verschoben.

Für das gesamte Jahr 2026 gelten somit die alten Regeln: Steuerpflichtige erhalten ihren Bescheid nur dann digital, wenn sie aktiv zugestimmt haben (Opt-in). Wer keine Einwilligung erteilt, bekommt weiterhin den rechtsverbindlichen Papierbescheid per Post. Laut offiziellen Angaben soll die Verschiebung allen Beteiligten – Steuerpflichtigen, Beratern und der Finanzverwaltung – mehr Zeit für die Umstellung geben. Ab 2027 kehrt sich das System um: Wer weiter Papier erhalten möchte, muss aktiv widersprechen (Opt-out).

Ausblick: Digitale Steuerverwaltung wird zur Realität

Der automatisierte Rentendaten-Austausch ist ein Grundpfeiler der deutschen Strategie zur Digitalisierung der Steuerverwaltung. Das Ziel ist ein effizienteres, genaueres und faireres System. Für Neurentner, die 2026 in den Ruhestand starten, gelten weiterhin spezifische Regelungen: 84 Prozent ihrer Rente unterliegen der Besteuerung, ihnen steht ein lebenslanger Rentenfreibetrag von 16 Prozent zu.

Die Botschaft an alle Rentner ist klar: Sie müssen ihre Steuerangelegenheiten jetzt aktiver managen. Die Annahme, dass keine Steuer anfällt, nur weil das Finanzamt nicht nachfragt, ist nicht mehr sicher. Jeder sollte sein Gesamteinkommen sorgfältig prüfen und bei Überschreiten des Freibetrags eine Steuererklärung abgeben. Mit der fortschreitenden digitalen Vernetzung der Behörden wird die Transparenz über alle Einkunftsquellen weiter zunehmen – und damit auch die Notwendigkeit korrekter Angaben.

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