Rentenpaket II bringt Planungssicherheit für Altersteilzeit
27.12.2025 - 02:21:12Mit der Zustimmung des Bundesrats zum Rentenpaket II erhalten Unternehmen endlich die nötige Planungsgrundlage für ihre Personalstrategie. Das Gesetz fixiert das Rentenniveau bis 2031 und ermöglicht so verlässliche Berechnungen für Altersteilzeit-Modelle. Personalabteilungen nutzen die letzten Tage des Jahres, um ihre Betriebsvereinbarungen anzupassen.
Der Bundesrat gab am 19. Dezember 2025 grünes Licht für das umstrittene Reformpaket. Der Beschluss fixiert das gesetzliche Rentenniveau bei 48 Prozent – und das bis zum Jahr 2031. Diese Klarstellung verändert die Grundlage für alle Übergangsmodelle fundamental. Betriebsräte verhandeln bereits über angepasste Regelungen.
Jahrelang behinderte die Unsicherheit über die Rentenentwicklung die Planung von Altersteilzeit. Die jetzt gesetzlich fixierte Schwelle bis 2031 schafft einen klaren Sechs-Jahres-Horizont. Arbeitsrechtler sehen darin das fehlende Puzzleteil für zögerliche Unternehmen.
„Die Garantie der 48 Prozent ändert alles“, erklärt ein Experte. Bisher führte die Angst vor sinkendem Niveau zu vorsichtigen Aufstockungsbeträgen. Jetzt können Betriebsvereinbarungen präziser kalkuliert werden. Das verringert das Altersarmutsrisiko für Beschäftigte, deren Teilrente in die frühen 2030er Jahre reicht.
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Eingeführt wird auch das Generationenkapital. Dieser kapitalmarktbasierte Fonds soll den Beitragsanstieg ab Mitte der 2030er Jahre dämpfen. Er beeinflusst zwar nicht direkt aktuelle ATZ-Zahlungen, signalisiert aber einen Systemwandel in der Altersvorsorge.
Vom Frühausstieg zur Wissenstransfer-Phase
Ein klarer Trend in den neuen Betriebsvereinbarungen: Weg vom starren Blockmodell, hin zu flexiblen Lösungen. Traditionell arbeiteten Beschäftigte im Blockmodell zunächst voll, um dann komplett freigestellt zu werden – ein klassisches Frühausstiegsinstrument.
Doch der akute Fachkräftemangel verändert die Prioritäten. Neue Vereinbarungen setzen zunehmend auf kontinuierliche Teilzeitmodelle. Ältere Beschäftigte reduzieren ihre Stunden dabei schrittweise über mehrere Jahre. So bleiben sie als Mentoren für jüngere Kollegen im Betrieb und sichern den Wissenstransfer.
Tarifrunden in Metall- und Elektroindustrie haben hier bereits Vorarbeit geleistet. IG Metall erreichte 2025 Regelungen, die flexible Übergänge attraktiver machen. Die Rentenniveau-Garantie verstärkt diesen Trend: Die finanzielle Planbarkeit nimmt den Druck, möglichst früh „auszucashen“.
Finanzielle Auswirkungen für Arbeitgeber
Für Unternehmen geht es jetzt um konkrete Anpassungen vor dem 1. Januar 2026. Die Aufstockungsbeträge während der Altersteilzeit orientieren sich oft am prognostizierten Nettorenten-Einkommen. Durch die garantierte 48-Prozent-Marke könnte die Lücke zwischen Teilrentenbezug und voller Rente schrumpfen oder stabil bleiben.
Das Generationenkapital spielt dabei eine kommunikative Rolle. Personalstrategen nutzen das Gesetz, um Beschäftigte über die Sicherheit der gesetzlichen Säule zu beruhigen. Firmeninterne Altersteilzeit erscheint so nicht mehr als Rettungsboot vor sinkendem Niveau, sondern als strukturierte Brücke in die Altersvorsorge.
Die Umsetzungsphase beginnt
Die Zeit für Anpassungen läuft. Rechtsabteilungen prüfen aktuell, ob bestehende Öffnungsklauseln in Tarifverträgen direkte Anpassungen erlauben oder neue Verhandlungen mit Betriebsräten nötig sind.
Die kommenden Monate werden einen Schub an aktualisierten Betriebsvereinbarungen bringen – besonders in produzierender und chemischer Industrie, wo der demografische Druck am höchsten ist. Die Debatte verschiebt sich nun vom „Ob“ zum „Wie“: Wie lässt sich Altersteilzeit optimal nutzen, um dem Brain Drain in einer alternden Belegschaft entgegenzuwirken?
Das oft wegen seiner Kosten kritisierte Rentenpaket II zeigt damit eine unmittelbare Nebenwirkung: Es beendet die Lähmung durch Unsicherheit in der betrieblichen Altersplanung. Deutsche Unternehmen gehen mit einer klareren Roadmap für das Demografiemanagement in das Jahr 2026.
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