Rentenbesteuerung steigt 2026 auf 84 Prozent
02.01.2026 - 21:05:12Ab sofort müssen neue Rentner einen höheren Teil ihrer gesetzlichen Rente versteuern. Der Besteuerungsanteil ist zum Jahreswechsel 2026 auf 84 Prozent gestiegen. Grund ist die schrittweise Einführung der nachgelagerten Besteuerung, deren Tempo die Bundesregierung mit dem Wachstumschancengesetz 2024 jedoch deutlich gedrosselt hat.
Für alle, die 2026 in den Ruhestand starten, gilt nun: 84 Prozent ihrer Bruttorente gelten als zu versteuerndes Einkommen. Die verbleibenden 16 Prozent sind als fester Rentenfreibetrag dauerhaft steuerfrei. Der Anstieg um einen halben Prozentpunkt fällt moderater aus als ursprünglich geplant. Vor der Reform 2024 wäre der Anteil bereits auf 86 Prozent geklettert.
Dämpfer durch das Wachstumschancengesetz
Die aktuelle Regelung ist ein direktes Ergebnis des Wachstumschancengesetzes vom März 2024. Dieses hat den Fahrplan zur vollständigen Rentenbesteuerung grundlegend überarbeitet.
Ursprünglich sollte die nachgelagerte Besteuerung, eingeführt 2005, bis 2040 abgeschlossen sein. Die Reform hat diese Frist nun massiv gestreckt. Das Ziel von 100 Prozent steuerpflichtiger Rente wird erst 2058 erreicht. Hintergrund sind Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH), die eine Doppelbesteuerung von bereits versteuerten Beiträgen verhindern sollen.
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Der schrittweise Anstieg verläuft nun deutlich flacher:
* 2023: 82,5 %
* 2024: 83 %
* 2025: 83,5 %
* 2026: 84 %
Dieser jährliche Schritt von 0,5 Prozentpunkten setzt sich bis 2058 fort. Steuerexperten wie der Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) betonen, dass die Entlastung im Vergleich zum alten Recht spürbar ist.
So wirkt sich die Änderung auf die Steuerlast aus
Die 84 Prozent bestimmen, welcher Teil der Rente in die Berechnung des zu versteuernden Einkommens einfließt. Das bedeutet nicht, dass dieser Anteil auch als Steuer abgeführt wird. Entscheidend ist die individuelle Gesamtsituation.
Ein Rechenbeispiel: Ein Single bezieht ab Januar 2026 eine Jahresbruttorente von 18.000 Euro.
* Steuerpflichtiger Anteil (84 %): 15.120 Euro
* Steuerfreier Rentenfreibetrag (16 %): 2.880 Euro
Dieser Freibetrag in Höhe von 2.880 Euro bleibt über die gesamte Rentenbezugsdauer unverändert. Etwaige künftige Rentenerhöhungen sind dagegen vollständig steuerpflichtig.
Ob tatsächlich Steuern anfallen, hängt vom Grundfreibetrag ab. Dieser wird 2026 inflationsbedingt angehoben. Viele Rentner mit niedriger oder mittlerer Rente dürften daher weiterhin unter dieser Grenze bleiben und keine Einkommensteuer zahlen.
Langfristiger Ausblick bis 2058
Die Anhebung erfolgt vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und der Debatte um die Nachhaltigkeit des Rentensystems. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) verweist darauf, dass im Gegenzug die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung während des Erwerbslebens zunehmend steuerlich absetzbar sind. Seit 2025 sind sie vollständig als Sonderausgaben abzugsfähig.
Der nächste Schritt ist bereits fest eingeplant: Zum 1. Januar 2027 steigt der Besteuerungsanteil auf 84,5 Prozent. Für alle, die bereits vor 2026 in Rente gingen, gilt weiterhin der bei Rentenbeginn festgezurrte Prozentsatz. Die reguläre Rentenanpassung im Juli 2026 ist für sie jedoch voll zu versteuern.
Finanzanalysten halten es für möglich, dass künftige Regierungen den Fahrplan bis 2058 nochmals anpassen müssen – etwa, wenn der BFH die aktuellen Regelungen für nicht ausreichend erachtet. Neurentnern wird geraten, eine Steuererklärung abzugeben. So können sie alle abzugsfähigen Aufwendungen, etwa für Kranken- und Pflegeversicherung, geltend machen und ihre Steuerlast mindern.
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