Rain, City

Rain City Resources Aktie: Management-Handelsverbot

27.02.2026 - 21:36:46 | boerse-global.de

Das Unternehmen muss bis Ende März geprüfte Finanzberichte vorlegen, um das regulatorische Handelsverbot für CEO und CFO aufheben zu lassen. Die Finanzierung der Prüfung ist noch offen.

Rain City Resources hat gestern seinen zweiwöchentlichen Statusbericht zur regulatorischen Compliance vorgelegt. Das Unternehmen kämpft weiterhin mit einem Handelsverbot für die Führungsebene, nachdem wichtige Fristen für die Bilanzvorlage gerissen wurden. Kann der neue Zeitplan bis Ende März eingehalten werden?

Die Alberta Securities Commission (ASC) verhängte die sogenannte „Management Cease Trade Order“ bereits am 29. Januar. Vorausgegangen war das Versäumen der gesetzlichen Frist für den geprüften Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2025, das am 30. September endete. Da die Unterlagen nicht bis zum Stichtag am 28. Januar 2026 eingereicht wurden, griffen die Aufseher ein.

Finanzierung der Prüfung offen

Ein wesentlicher Grund für die Verzögerung ist offenbar die Kapitalsituation. Das Unternehmen bestätigte, dass es derzeit aktiv an einer Finanzierung arbeitet, um die Kosten für die externe Wirtschaftsprüfung zu decken. Der erfolgreiche Abschluss der Prüfung und die anschließende Aufhebung des Handelsverbots hängen direkt von der Sicherung dieser Mittel ab.

Die Verzögerung hat mittlerweile Folgewirkungen auf die laufende Berichterstattung. Neben dem Jahresabschluss ist nun auch der Zwischenbericht für das erste Quartal (Stichtag 31. Dezember 2025) betroffen. Das Management plant nun eine kombinierte Einreichung beider Berichte bis spätestens zum 30. März 2026, um die regulatorische Konformität wiederherzustellen.

Handel für Anleger weiterhin möglich

Trotz der restriktiven Maßnahmen der Aufseher bleibt der Markt für Aktionäre offen. Das Handelsverbot betrifft ausschließlich den CEO und den CFO des Unternehmens. Diese dürfen so lange keine eigenen Aktien handeln, bis die fehlenden Finanzberichte vollständig vorliegen und die ASC die Anordnung offiziell widerruft.

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Privatanleger und institutionelle Investoren können die Aktie hingegen weiterhin uneingeschränkt über die regulären Börsenplätze handeln. Bis zur endgültigen Klärung der Situation ist das Unternehmen verpflichtet, alle 14 Tage über den Fortschritt der Prüfung zu informieren.

Der Fokus liegt nun auf dem 30. März 2026. An diesem Tag müssen sowohl die geprüften Jahreszahlen als auch der Bericht zum ersten Quartal bei den Behörden vorliegen, um eine Ausweitung der regulatorischen Sanktionen zu verhindern.

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