Qualifizierungszeit, Sachsen

Qualifizierungszeit: Sachsen führt Bildungsurlaub ein

07.02.2026 - 11:42:12

Sachsen etabliert einen gesetzlichen Anspruch auf drei Tage bezahlte Qualifizierungszeit jährlich. Für Personalabteilungen und Steuerberater entstehen administrative und buchhalterische Herausforderungen.

Sachsen führt als vorletztes Bundesland einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlte Bildungszeit ein. Für Unternehmen und Steuerberater beginnt nun die Umsetzungsphase.

Berlin/Dresden, 7. Februar 2026 – Die deutsche Bildungsurlaubslandschaft hat sich grundlegend verändert. Mit dem Beschluss des Sächsischen Landtags am Mittwoch erhalten Arbeitnehmer im Freistaat ab 2027 einen Rechtsanspruch auf drei Tage bezahlte „Qualifizierungszeit“ pro Jahr. Nur Bayern bleibt nun ohne gesetzliche Regelung. Für Personalabteilungen und Lohnbuchhaltungen bedeutet das neue administrative und steuerliche Pflichten.

Das „Sächsische Modell“ im Detail

Der Kompromiss zwischen Koalition und einem Volksantrag sieht vor: Arbeitnehmer haben Anspruch auf drei bezahlte Freistellungstage jährlich. Diese können für berufliche Weiterbildung, politische Bildung oder die Qualifikation für ein Ehrenamt genutzt werden. Der Antrag muss dem Arbeitgeber mindestens zwölf Wochen im Voraus mitgeteilt werden.

Ein zentrales Zugeständnis an die Wirtschaft: Kleine Unternehmen mit weniger als 20 Mitarbeitern erhalten vom Land eine Pauschalentschädigung von 115 Euro pro Freistellungstag. Damit sollen die Personalkosten abgefedert werden.

Steuerliche Fallstricke für die Lohnbuchhaltung

Aus steuerlicher Sicht ergeben sich klare, aber komplexe Vorgaben. Die Lohnfortzahlung während der Qualifizierungszeit gilt als voll steuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn. Entscheidend ist die korrekte Erfassung in der Zeiterfassung, um sie von regulärem Urlaub zu unterscheiden.

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Für Lohnbuchhaltung und HR bringt die neue Qualifizierungszeit zusätzliche Erfassungs- und Abrechnungsfallen. Wird die bezahlte Freistellung nicht getrennt dokumentiert, drohen falsche Lohnabrechnungen und Probleme bei Sozialversicherungsprüfungen. Das kostenlose E‑Book „Arbeitszeiterfassung“ erklärt die gesetzliche Pflicht seit 2025, liefert einsatzbereite Mustervorlagen für Stundenzettel und zeigt Schritt-für-Schritt, wie Sie Qualifizierungszeit korrekt in der Zeiterfassung abbilden. Arbeitszeiterfassung in 10 Minuten rechtssicher umsetzen

Die eigentlichen Kurskosten sind steuerlich differenziert zu betrachten:
* Trägt sie der Arbeitnehmer, kann er sie als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen.
* Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten, wird es knifflig. Bei beruflicher Weiterbildung ist die Übernahme oft steuerfrei. Bei politischer oder allgemeiner Bildung droht die Einstufung als geldwerter Vorteil – mit Steuerfolgen für den Mitarbeiter.

Die staatliche Tagespauschale für Kleinbetriebe ist zudem als Betriebseinnahme zu versteuern und erhöht den zu versteuernden Gewinn.

Druck auf Bayern und der Blick nach Österreich

Sachsens Schritt erhöht den Druck auf den letzten holdout: Bayern. Das „Sächsische Modell“ mit drei Tagen könnte zum Blaupause für eine künftige bundeseinheitliche Lösung werden. Besonders die Einbeziehung der Ehrenamts-Qualifikation sticht hervor und würdigt gesellschaftliches Engagement.

Ein interessanter Kontrast zeigt sich in Österreich. Seit Januar 2026 verschärft das Nachbarland mit der neuen „Weiterbildungszeit“ die Bedingungen und streicht teilweise Förderansprüche. Während Wien also konsolidiert, weitet Dresden Rechte aus – ein Spiegel unterschiedlicher nationaler Prioritäten.

Zwischen Bürokratie und Zukunftsinvestition

Die Wirtschaft reagiert gespalten. Verbände kritisieren die zusätzliche Bürokratie und Produktivitätsverluste, besonders für den Mittelstand. Gewerkschaften und Bildungsträger kontern: In Zeiten von Digitalisierung und KI sei kontinuierliche Weiterbildung eine essenzielle Zukunftsinvestition. Die Ausgleichszahlung für Kleinbetriebe bewerten sie als wichtiges Zugeständnis.

Was Unternehmen jetzt tun müssen

Bis zum Inkrafttreten am 1. Januar 2027 bleiben etwa zehn Monate Vorbereitungszeit. Eine Checkliste für HR und Finanzen:

  1. Richtlinien anpassen: Betriebsvereinbarungen und Handbücher um den neuen Anspruch und die 12-Wochen-Frist ergänzen.
  2. Lohnsoftware prüfen: Systeme müssen die „Qualifizierungszeit“ separat erfassen können – für die Statistik und mögliche Erstattungsanträge.
  3. Erstattungsprozess einrichten: Kleinunternehmen benötigen einen Ablauf, um die 115-Euro-Tagespauschale beim Land zu beantragen.
  4. Steuerliche Weichen stellen: Klare interne Regeln definieren, ob und unter welchen Bedingungen der Betrieb Kurskosten übernimmt.

Die Debatte ist entschieden, die Umsetzung beginnt. Für Steuerberater und Personaler geht es nun vom politischen Diskurs in die praktische Anwendung.

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