Qualifizierungschancengesetz 2026: Staat zahlt jetzt bis zu 100 Prozent der Weiterbildung
04.01.2026 - 03:33:12Reformen zum Qualifizierungschancengesetz ermöglichen deutschen Unternehmen ab 2026 eine bis zu 100-prozentige Kostenerstattung für Mitarbeiterweiterbildungen, um Fachkräftelücken zu schließen.
Deutsche Unternehmen können ab sofort bis zu 100 Prozent der Kosten für die Umschulung ihrer Mitarbeiter erstattet bekommen. Die umfassenden Reformen des Qualifizierungschancengesetzes (QCG) und des Weiterbildungsgesetzes, die zum 1. Januar 2026 in Kraft traten, markieren eine Zeitenwende in der Arbeitsmarktpolitik. Statt auf externe Suche in einem leergefegten Fachkräftemarkt setzt der Staat nun voll auf die interne Qualifizierung – und übernimmt dafür einen Großteil der finanziellen Risiken für die Betriebe.
Finanzielle Anreize: So hoch sind die neuen Zuschüsse
Die Bundesagentur für Arbeit hat die Förderbedingungen radikal vereinfacht. Für Personalverantwortliche bedeutet das in der ersten Januarwoche 2026 konkrete, verbesserte Konditionen.
Kern der Neuregelung ist eine gestaffelte Kostenerstattung. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit bis zu 49 Beschäftigten erhalten jetzt bis zu 100 Prozent der Lehrgangskosten für anerkannte Weiterbildungen zurück. Bei größeren Betrieben (50 bis 499 Mitarbeiter) sind es pauschal bis zu 75 Prozent, sofern die Qualifizierung für ein Engpassberuf erfolgt.
Ein weiterer Game-Changer ist die Aufstockung des Lohnkostenzuschusses. Damit soll das Produktivitätsproblem während der Trainingsphasen gelöst werden. Der Staat übernimmt nun bis zu 75 Prozent der fortgezahlten Vergütung, wenn ein Mitarbeiter während der Arbeitszeit geschult wird. Diese Hürde hatte viele Arbeitgeber bisher von längeren Qualifizierungsmaßnahmen abgeschreckt.
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Der Zugang zu Fördermitteln wurde zudem liberalisiert. Der komplizierte Nachweis, dass ein Job „durch Digitalisierung bedroht“ ist, entfällt. Stattdessen genügt jetzt der Fokus auf zukunftssichere Skills in IT, erneuerbaren Energien oder automatisierter Fertigung für eine beschleunigte Genehmigung.
Strategiewechsel: Vom Recruiting zur internen Mobilität
Hinter den neuen Gesetzen steht eine drastische Realität: Allein für den Technologiesektor prognostizieren Experten 2026 eine Lücke von über 240.000 Fachkräften. Die Antwort lautet nun „Upskilling“ statt „Hiring“.
Unternehmen setzen zunehmend auf Skills-First-Architekturen. Dabei werden Stellen nicht mehr als feste Rollen, sondern als Bündel benötigter Kompetenzen betrachtet. Die Personalabteilung kann so Mitarbeiter mit verwandten Fähigkeiten identifizieren und gezielt für neue Aufgaben umschulen – finanziert vom Staat.
Ein Beispiel: Verwaltungskräfte, deren Aufgaben durch KI automatisiert werden, lassen sich mit den neuen Mitteln zu Data-Management-Spezialisten oder Customer-Success-Managern qualifizieren. Dieser Ansatz „Transformation statt Kündigung“ sichert wertvolles Firmenwissen und schließt kritische Kompetenzlücken von innen heraus.
Fokus auf Doppelte Transformation: Digital und Grün
Die Förderrichtlinien von 2026 sind gezielt auf die doppelte Transformation – Digitalisierung und Dekarbonisierung – ausgerichtet. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die Förderschwerpunkte an den deutschen Klima- und Digitalzielen für 2030 ausgerichtet.
Schulungen in folgenden Zukunftsfeldern erhalten Priorität und die höchsten Fördersätze:
- Green Tech: Wärmepumpen-Installation, Energieberatung, nachhaltiges Supply-Chain-Management.
- Digitales Bauen: Building Information Modeling (BIM) und Smart-Home-Integration.
- IT & Technik: Cybersicherheit, Cloud Computing und KI-Anwendungsmanagement.
Besonders für die Automobilindustrie, die mitten im Wandel zur E-Mobilität steckt, sind die Fördertöpfe essenziell. Erste Meldungen aus dem Januar 2026 zeigen, dass große Zulieferer bereits Verbrennungsmotoren-Spezialisten für Aufgaben in der Batterietechnik oder Softwareentwicklung umschulen lassen.
Erste Schritte für Personalabteilungen
Für HR-Verantwortliche gilt es jetzt, die Personalplanung an den neuen Kriterien auszurichten. Rechtsexperten raten zu einer gemeinsamen Prüfung mit dem Betriebsrat, um die Fördermöglichkeiten voll auszuschöpfen.
Konkrete Handlungsschritte für Januar 2026:
- Analyse der Rollen: Identifizieren, welche Stellen durch Automatisierung wegfallen und wo akuter Fachkräftebedarf herrscht.
- Frühzeitige Beratung nutzen: Die Bundesagentur für Arbeit bietet einen neuen „Fast-Track“-Service für Unternehmen an, um Anträge zu beschleunigen.
- Zertifizierung prüfen: Externe Bildungsträger müssen AZAV-zertifiziert sein, eine Grundvoraussetzung für QCG-Förderung.
- Interne Kommunikation: Die „Umschulungs-Option“ aktiv als Karrierechance bewerben, um mögliche Vorbehalte bei Belegschaften abzubauen.
Mit den rekordhohen Renteneintritten der Babyboomer-Generation in diesem Jahr wird die interne Personalentwicklung zur Überlebensfrage für die deutsche Wirtschaft. Die Weichen für den radikalen Kurswechsel sind gestellt. Ob die finanziellen Anreize die Kompetenzlücke schließen können, wird sich bereits im Laufe des ersten Quartals 2026 zeigen.
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