Produkthaftungsgesetz: Software und KI werden zum „Produkt“
11.01.2026 - 17:12:12Eine Reform des Produkthaftungsgesetzes stellt die Verantwortlichkeiten im deutschen Handwerk auf eine neue Grundlage. Ab Dezember 2026 gelten Software und Künstliche Intelligenz erstmals rechtlich als „Produkt“ – mit weitreichenden Folgen für Millionen Handwerksbetriebe.
Die Bundesregierung hat einen Entwurf zur Modernisierung des Produkthaftungsgesetzes vorgelegt. Kern der Reform ist eine erweiterte Definition des Produktbegriffs. Künftig unterfallen auch eigenständige Software, KI-Systeme und digitale Baupläne der verschärften Produkthaftung. Für das Handwerk, das zunehmend mit smarten Werkzeugen und digitalen Gebäudemanagementsystemen arbeitet, bedeutet das eine Zeitenwende.
Verursacht ein Fehler in der Software eines smarten Heizungssystems einen Schaden, haftet nun der Hersteller dieser Software. Diese Klarstellung schließt eine rechtliche Grauzone, in der „immaterielle“ Fehler bisher kaum greifbar waren. Für einen Tischler mit CNC-Maschine oder einen Elektriker mit KI-gesteuerter Haustechnik bringt das mehr Rechtssicherheit, aber auch neue Komplexität.
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Die Falle der „wesentlichen Veränderung“
Besonders kritisch für Handwerker ist der neue Tatbestand der „wesentlichen Veränderung“. Wer ein Produkt – ob physisch oder digital – erheblich verändert, kann rechtlich als dessen „Hersteller“ eingestuft werden. Damit trägt er die volle Produkthaftung.
Routine-Installationen, Wartung oder kleinere Software-Updates lösen diese Haftung nicht aus. Ein Installateur, der einen intelligenten Wasserzähler einbaut, haftet nicht für einen Fehler in der KI des Geräts. Gefährlich wird es bei tiefgreifenden Anpassungen. Programmiert ein Metallbauer einen Standard-Industrieroboter für eine neue Aufgabe um, wird er möglicherweise zum Herstcher eines neuen Produkts. Die Beweislast für die Sicherheit der Software liegt dann bei ihm.
Erleichterte Beweisführung für Geschädigte
Die Reform erleichtert es Geschädigten, Ansprüche durchzusetzen. Ist der Nachweis eines technischen Mangels aufgrund der Komplexität der Technologie – etwa bei einer „Blackbox“-KI – „unverhältnismäßig schwierig“, können Gerichte künftig vermuteten, dass ein Produktfehler vorlag.
Zudem können Gerichte Unternehmen zur Herausgabe interner Beweismittel verpflichten. Diese Regelung zielt zwar primär auf große Technologiekonzerne, trifft aber auch Handwerksbetriebe, die als „Quasi-Hersteller“ agieren. Eine lückenlose Dokumentation aller Anpassungen, Softwareversionen und Sicherheitsprüfungen wird damit zur rechtlichen Notwendigkeit. Die „Blackbox“-Argumentation dürfte künftig als Haftungsschutz kaum noch taugen.
Klare Linie zwischen Montage und Modifikation
Die Reform setzt eine EU-Richtlinie zur Modernisierung des veralteten Haftungsrechts von 1985 um. Für den Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) stellt die klare Begrenzung der Haftung für reine Installationsleistungen einen zentralen Erfolg dar. Die Hauptlast liege bei den ursprünglichen Entwicklern und Herstellern der digitalen Werkzeuge.
Doch die Abgrenzung zwischen zulässiger „Anpassung“ und haftungsauslösender „wesentlicher Veränderung“ bleibt ein potenzielles Konfliktfeld. Juristen rechnen damit, dass die ersten Gerichtsverfahren nach 2026 genau diese Grenze ausloten werden.
Was Handwerksbetriebe jetzt tun müssen
Bis zum Inkrafttreten am 9. Dezember 2026 bleiben gut elf Monate Vorbereitungszeit. Branchenverbände werden voraussichtlich Leitfäden veröffentlichen, um die Grenze zwischen sicherer Installation und riskanter Modifikation aufzuzeigen.
Betriebe sollten ihre Haftpflichtversicherungen überprüfen. Versicherer werden ihre Klauseln voraussichtlich an die neuen Risiken durch Software-Modifikationen anpassen. Der Fokus verschiebt sich nun vom Gesetzestext zur praktischen Umsetzung: Jedes digitale Werkzeug und jede smarte Installation muss lückenlos dokumentiert werden, um die Rolle als reiner Installateur nicht versehentlich zu verlassen.
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