Polizei-Gewerkschaft, KI-Kameras

Polizei-Gewerkschaft fordert KI-Kameras nach tödlichem Angriff

07.02.2026 - 06:14:12

Nach einem tödlichen Angriff auf einen Zugbegleiter fordert die Polizeigewerkschaft KI-gestützte Videoüberwachung für mehr Sicherheit. Datenschützer warnen vor massiven Grundrechtseingriffen und diskriminierenden Systemen.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert nach einem tödlichen Angriff auf einen Zugbegleiter den Einsatz von KI-gestützter Videoüberwachung. Sie verspricht sich davon mehr Sicherheit an Bahnhöfen und in Zügen. Datenschützer warnen indes vor einem massiven Grundrechtseingriff und einer Totalüberwachung.

Was steckt hinter der Forderung?
Anlass ist ein gewalttätiger Übergriff in einem Zug in Rheinland-Pfalz Anfang dieser Woche, bei dem ein Zugbegleiter getötet wurde. Die GdP sieht darin ein alarmierendes Zeichen für die Sicherheitslage im öffentlichen Nahverkehr. Der Vorsitzende für den Bereich Bundespolizei, Andreas Roßkopf, fordert ein umfassendes Maßnahmenpaket. Neben mehr Personal für Bundespolizei und DB Sicherheit sollen auch technische Hilfsmittel die Beamten unterstützen.

Konkret schweben der Gewerkschaft Kamerasysteme vor, die mit künstlicher Intelligenz ausgestattet sind. Diese könnten in Echtzeit riesige Datenmengen analysieren. Mögliche Anwendungen wären die automatische Erkennung von herrenlosen Gepäckstücken, aggressiven Verhaltensmustern in Menschenmengen oder die schnellere Fahndung nach gesuchten Personen. Die Reaktionszeit der Polizei ließe sich so erheblich verkürzen, argumentiert die GdP. Es gehe nicht um den Ersatz von Beamten, sondern um bessere Werkzeuge für einen effektiveren Einsatz.

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Warum gibt es scharfen Widerstand?
Datenschützer und Bürgerrechtsorganisationen reagieren mit scharfer Kritik. Sie warnen vor der Schaffung einer flächendeckenden Überwachungsinfrastruktur, die tief in die Grundrechte eingreift. Der Einsatz von KI, insbesondere mit Funktionen wie der automatisierten Gesichtserkennung, potenziere die Gefahr eines Überwachungsstaates.

Ein zentraler Kritikpunkt ist die Fehleranfälligkeit der Systeme. Internationale Studien zeigen, dass KI bei der Gesichtserkennung höhere Fehlerquoten bei Frauen und ethnischen Minderheiten haben kann. Das birgt die Gefahr von Diskriminierung und falschen Verdächtigungen. Kritiker befürchten einen „Chilling Effect“: Menschen könnten aus Angst vor Beobachtung ihr Verhalten im öffentlichen Raum ändern und Grundrechte wie die Versammlungsfreiheit nicht mehr uneingeschränkt wahrnehmen.

Wo steht die Politik?
Die Forderung fällt in eine heiße Phase der Regulierung. Auf EU‑Ebene wird der AI Act umgesetzt, der auch Hochrisikoanwendungen wie polizeiliche KI regeln soll. In Deutschland nutzen Sicherheitsbehörden bereits KI‑Software, etwa für die Datenanalyse in Ermittlungsverfahren. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat sich in der Vergangenheit offen für den Einsatz von KI zur Kriminalitätsbekämpfung gezeigt.

Der rechtliche Rahmen ist jedoch streng. Pilotprojekte, wie einst zur Gesichtserkennung am Berliner Südkreuz, wurden aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken nicht in den Dauerbetrieb überführt. Aktuelle Gesetzesänderungen in einigen Bundesländern, die der Polizei mehr Spielraum für das Training von KI‑Systemen geben wollen, stehen ebenfalls in der Kritik von Juristen. Sie fürchten eine Aufweichung des fundamentalen Zweckbindungsgrundsatzes.

Die Debatte offenbart den klassischen Zielkonflikt der Sicherheitspolitik: Mehr Sicherheit durch Technologie versus den Schutz der Privatsphäre und informationellen Selbstbestimmung. Die Antwort auf die GdP‑Forderung wird zeigen, wo Deutschland in diesem Spannungsfeld künftig seinen Schwerpunkt setzen will.

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