Politische Werbung: EU-Frist verpasst, Deutschland in der Pflicht
10.01.2026 - 22:23:12Die EU-Frist für Sanktionen gegen intransparente Wahlwerbung ist abgelaufen – doch Deutschland hinkt hinterher. Während die Regeln für Plattformen seit Oktober gelten, fehlt es an der nationalen Durchsetzung. Das schafft eine gefährliche Lücke vor wichtigen Wahlen.
Frist verstrichen, Sanktionen fehlen
Seit dem 10. Oktober 2025 müssen politische Werbung und deren Zielgruppen in der EU transparent sein. Die eigentliche Durchsetzung dieser Regeln sollte jedoch erst heute, am 10. Januar 2026, stehen: Bis zu diesem Stichtag mussten alle Mitgliedsstaaten der EU-Kommission mitteilen, wie sie Verstöße ahnden wollen – etwa mit Bußgeldern von bis zu sechs Prozent des Jahresumsatzes.
Doch ausgerechnet Deutschland, die größte Volkswirtschaft der EU, hat diese Frist verpasst. Das nationale Umsetzungsgesetz, das Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz (PWTG), steckt noch im Gesetzgebungsverfahren fest. Ein Entwurf soll erst am 14. Januar im zuständigen Bundestagsausschuss beraten werden. Weitere Beratungen sind für Ende Januar geplant.
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Wer kontrolliert in Deutschland?
Die Verzögerung hat einen konkreten Grund: In Berlin wird noch gestritten, welche Behörde künftig die Einhaltung der Regeln überwachen soll. Soll der Bundesbeauftragte für den Datenschutz (BfDI) zuständig sein oder die Bundesnetzagentur?
Der Gesetzentwurf sieht vor, diese Zuständigkeiten zu klären: Der BfDI soll über datenschutzrechtliche Aspekte wachen, während der Digital Services Coordinator für die Transparenzvorgaben zuständig wäre. Doch solange das Gesetz nicht beschlossen ist, fehlt den Behörden die rechtliche Handhabe für Sanktionen.
Unternehmen in rechtlicher Grauzone
Für digitale Plattformen, Werbeagenturen und politische Parteien bedeutet dies eine Phase der Unsicherheit. Die meisten großen Anbieter haben ihre Systeme bereits angepasst, um den seit Oktober geltenden Regeln zu entsprechen:
* Transparenz-Kennzeichnung: Politische Werbung muss klar als solche erkennbar sein und Sponsor, Kosten und Wahlbezug offenlegen.
* Eingeschränktes Targeting: Die Nutzung sensibler Daten wie ethnischer Herkunft oder religiöser Überzeugung für Werbe-Zielgruppen ist verboten.
* Ausländische Einmischung: Werbung von Nicht-EU-Akteuren ist drei Monate vor einer Wahl untersagt.
Rechtsexperten raten Unternehmen dennoch zur strikten Einhaltung. Die EU-Verordnung gilt unmittelbar, auch wenn nationale Sanktionen noch fehlen. Zudem könnte später rückwirkend geprüft werden, ob sich Unternehmen in dieser Übergangsphase korrekt verhalten haben.
Druck aus Brüssel wächst
Die EU-Kommission beobachtet die Entwicklung genau. Sie kann Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedsstaaten einleiten, die ihre Umsetzungsmaßnahmen nicht fristgerecht melden. Mit Blick auf mehrere Landtags- und Kommunalwahlen in der EU 2026 dürfte der Druck aus Brüssel steigen.
Die Kommission betont, dass die Integrität demokratischer Prozesse von einer einheitlichen Durchsetzung abhängt. Das für Justiz und Verbraucher zuständige Generaldirektorat wird voraussichtlich formale Mahnungen an säumige Hauptstädte verschicken, sollten die Verzögerungen anhalten.
Wettlauf gegen die Zeit
In Deutschland kommt es nun auf Tempo an. Sollten die Ausschussberatungen nächste Woche planmäßig beginnen, könnte der Bundestag im Februar abschließend über das PWTG abstimmen. Das wäre gerade noch rechtzeitig, bevor der Wahlkampf für die anstehenden Landtagswahlen im Frühjahr richtig Fahrt aufnimmt.
Für Europa wird 2026 zum Prüfstein der neuen Regeln. Sobald die nationalen Aufsichtsbehörden ihre Arbeit aufnehmen, werden die ersten Untersuchungen zu intransparenter Werbung zeigen, wie ernst es der EU mit der Regulierung des digitalen Wahlkampfs wirklich ist. Bis dahin bleibt die “Transparenz-Revolution” vor allem eines: ein unvollendetes Projekt auf dem Papier.
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