Polens Steuerreform: Erleichterung und schärfere Kontrollen zugleich
13.03.2026 - 00:30:53 | boerse-global.dePolen lockert die Regeln für Verrechnungspreise, verschärft aber gleichzeitig die Datenprüfungen. Für deutsche Konzerne bedeutet das eine doppelte Herausforderung.
Anfang März 2026 wurden Details eines umfangreichen Gesetzesentwurfs bekannt, der die polnischen Steuergesetze für Körperschaften und Personen grundlegend ändern soll. Der Entwurf mit der Bezeichnung UDER107 zielt darauf ab, die Compliance-Anforderungen für Verrechnungspreise zu deregulieren und zu vereinfachen. Für deutsche Unternehmen mit Tochtergesellschaften in Polen signalisiert dies eine entscheidende Wende. Während der bürokratische Aufwand für kleinere Firmen sinken soll, schärft die polnische Steuerbehörde KAS gleichzeitig ihren datengetriebenen Prüfansatz. Die neuen Regeln sollen bereits im zweiten Quartal 2026 in Kraft treten – Steuerabteilungen müssen ihre Strategien schnell anpassen.
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Bürokratieabbau im Entwurf UDER107
Das polnische Finanz- und Wirtschaftsministerium hat ein Reformpaket geschnürt, das langjährige Hürden bei Verrechnungspreisen beseitigen soll. Der Fokus liegt auf der Reduzierung formaler Anforderungen, die grenzüberschreitende Geschäfte bisher erschwerten. Branchenkenner sehen darin einen wichtigen Schritt zur Deregulierung.
Ein Kernpunkt ist die Liberalisierung der Unterzeichnungsregeln für den Verrechnungspreismeldebogen (TPR). Bisher mussten bestimmte Vorstandsmitglieder die elektronische Einreichung unterschreiben – ein logistisches Problem für ausländische Mutterkonzerne ohne polnische E-Signatur. Künftig soll ein größerer Kreis autorisierter Vertreter unterzeichnen dürfen.
Zudem entfällt für Mikro- und Kleinunternehmen die Pflicht, detaillierte Finanzkennzahlen im TPR offenzulegen. Die Erklärung, dass Geschäfte zu marktüblichen Bedingungen abgewickelt wurden, wird direkt in die lokale Dokumentation integriert. Steuerexperten versprechen sich von diesen Maßnahmen spürbare Entlastung, besonders im typischen Engpass des vierten Quartals.
Neue Meldeformulare und angepasste Safe-Harbor-Regeln
Trotz der Vereinfachungen bleibt Polens Compliance-Rahmen einer der anspruchsvollsten in Europa. Seit Ende 2025 sind aktualisierte elektronische Meldeformulare – TPR-C(6) für Unternehmen und TPR-P(6) für Personen – verbindlich. Sie verlangen eine äußerst detaillierte Aufschlüsselung von Transaktionslandschaften, Quelldaten und Verteilungsschlüsseln.
Parallel dazu passte das Finanzministerium die Safe-Harbor-Regeln für Finanztransaktionen an. Seit dem 1. Januar 2026 ist der Katalog zulässiger Basiszinssätze für konzerninterne Finanzierungen um den POLSTR-3M-Satz erweitert. Das gibt Schatzabteilungen mehr Flexibilität bei der Gestaltung von Konzernkrediten, sofern die gesetzlichen Parameter strikt eingehalten werden.
Die strengen Dokumentationsschwellenwerte gelten für 2026 unverändert. Eine lokale Verrechnungspreisdokumentation ist erforderlich, wenn Transaktionen mit verbundenen Unternehmen 10 Millionen Z?oty (etwa 2,3 Millionen Euro) für Waren- oder Finanzgeschäfte bzw. 2 Millionen Z?oty für Dienstleistungen überschreiten. Bei Geschäften mit Steueroasen liegen die Schwellen mit 2,5 Millionen bzw. 500.000 Z?oty deutlich niedriger.
Schärfere Prüfungen und der Fokus auf Datenintegrität
Die Verfahrenserleichterungen bedeuten keinesfalls weniger Kontrolle. Im Gegenteil: Die polnischen Steuerbehörden setzen verstärkt auf fortschrittliche Analysen. Seit der Einrichtung eines spezialisierten KAS-Kompetenzzentrums in der zweiten Hälfte 2025 geht die Finanzverwaltung systematisch gegen aggressive Steuerplanung vor.
Steuerberater warnen: Der Fokus liegt 2026 vollständig auf Datenintegrität und plattformübergreifender Konsistenz. Die Behörden nutzen die TPR-Meldungen nun als vergleichenden Analysedatensatz. Ein Prüfauslöser ist heute seltener fehlende Dokumentation, sondern vielmehr Abweichungen zwischen Konzerndaten, Jahresabschlüssen, Buchhaltung und den im TPR gemeldeten Werten. Selbst kleinste Unstimmigkeiten können sofortige Überprüfungen nach sich ziehen.
Berichten zufolge erwägen die Behörden zudem periodische, systematische Verrechnungspreisprüfungen für die größten Steuerzahler mit einem Jahresumsatz von über 5 Milliarden Z?oty. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf Finanztransaktionen wie Cash-Pooling und Garantien sowie auf Unternehmen mit langjährigen Verlusten aus Geschäften mit verbundenen Parteien.
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Analyse: Konsequenzen für internationale Konzerne
Die sich wandelnde Verrechnungspreispraxis in Polen erfordert eine durchdachte Reaktion multinationaler Unternehmen, besonders deutscher Konzerne mit komplexen Lieferketten. Die Verknüpfung der Verrechnungspreisberichterstattung mit anderen digitalen Steueranforderungen – wie der öffentlichen länderbezogenen Berichterstattung (PCbCR) – erhöht das Compliance-Risiko. Verrechnungspreise können nicht länger als isolierte Pflichtübung behandelt werden.
Die finanziellen Folgen bei Verstößen sind gravierend. Bei einer Neubewertung können die Standard-Körperschaftsteuer sowie eine Strafsteuer von 10 Prozent auf das neu berechnete Einkommen fällig werden. Diese Strafe kann auf 20 oder sogar 30 Prozent steigen, wenn die geforderte Dokumentation nicht vorgelegt wird. Die beste Strategie für 2026 ist daher, Prozesse zu schaffen, die technischen Schemaänderungen standhalten. Unternehmen sollten die Abstimmung zwischen ihren ERP-Systemen und lokalen Steuertools automatisieren und ihre Preisgestaltung mit soliden Benchmarking-Studien untermauern.
Ausblick: Warten auf die finale Verabschiedung
Die Regeln werden sich weiter entwickeln, wenn der Ministerrat den Entwurf UDER107 wie geplant im zweiten Quartal 2026 verabschiedet. Eine kritische Frage für Steuerabteilungen ist, ob die neuen Erleichterungen rückwirkend für das Steuerjahr 2025 gelten werden. Experten raten, sich auf beide Szenarien vorzubereiten: Dokumentationsstandards hochhalten, aber gleichzeitig bereit sein, die vereinfachten Verfahren schnell zu nutzen.
Unternehmen mit Kalenderjahr müssen zunächst die anstehenden Fristen im Blick behalten. Die lokale Verrechnungspreisdokumentation muss in der Regel bis zum 31. Oktober erstellt, der TPR-Meldebogen bis zum 30. November eingereicht sein. Angesichts des wachsenden internationalen Drucks zur Steuertransparenz sind jene Unternehmen am besten aufgestellt, die ihr Datenmanagement proaktiv an die analytischen Fähigkeiten der polnischen Steuerbehörde anpassen. So lassen sich Prüfrisiken mindern und die Komplexität des neuen Regelwerks erfolgreich navigieren.
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