Pflege-Reform, Deutschland

Pflege-Reform: Deutschland schaltet auf digital um

08.01.2026 - 11:04:12

Seit Jahresbeginn gelten neue Regeln für die Pflege. Die Reform verpflichtet zu digitalen Anträgen, reduziert Beratungsbesuche für Schwerstpflegebedürftige und soll Verfahren beschleunigen.

Ab sofort gelten neue Regeln für Millionen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Das „Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“ ist seit Jahresbeginn in Kraft und verpflichtet zu digitalen Anträgen und weniger Bürokratie.

Weniger Papier, schnellere Verfahren

Die Ära des Papierkriegs in der Pflege geht zu Ende. Kern der Reform ist die verpflichtende Digitalisierung der Kommunikation zwischen Pflegekassen und Prüfinstitutionen. Aufträge für Qualitätsprüfungen müssen nun digital übermittelt werden. Das soll die Anerkennung von Pflegegraden und Leistungen beschleunigen.

Für Antragsteller wurde der „Digitale Pflegeantrag“ technisch aufgerüstet. Große Krankenkassen wie AOK und Techniker Krankenkasse haben ihre Portale angepasst. Beratungsprotokolle können jetzt direkt digital eingereicht werden – eine enorme Erleichterung für Pflegedienste und Familien. Das Ziel: kürzere Wartezeiten bei dringend benötigter Unterstützung.

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Einfacher wird auch die Integration von digitalen Pflegeanwendungen, kurz DiPA. Ihre Verordnung und Abrechnung über die Kassenportale soll die Nutzung von Gesundheits-Apps für die häusliche Pflege vorantreiben.

Entlastung für Schwerstpflegebedürftige

Eine der spürbarsten Änderungen betrifft die Pflegegrade 4 und 5. Bisher mussten Betroffene, die Pflegegeld beziehen, vierteljährlich einen verpflichtenden Beratungsbesuch nachweisen. Künftig reichen zwei Nachweise pro Jahr.

Die Dokumentation dafür kann elektronisch an die Pflegekasse übermittelt werden. Pflegeverbände hatten diese „Beratungsbürokratie“ lange kritisiert, da sie schwer kranke Menschen und ihre Angehörigen zusätzlich belastete.

Einen strengeren Zeitrahmen gibt es für die Abrechnung der Verhinderungspflege. Ansprüche müssen nun im laufenden oder direkt folgenden Kalenderjahr geltend gemacht werden. Der digitale Einreichungsprozess soll dabei helfen, diese Fristen einzuhalten und Papierstau zu vermeiden.

Digitale Plattform für Qualitätssicherung

Bis Oktober 2026 soll eine zentrale digitale Plattform für die Planung und Beauftragung von Qualitätsprüfungen entstehen. Sie dient als Schnittstelle zwischen dem Medizinischen Dienst und privaten Krankenversicherungen.

Diese Digitalisierung im Hintergrund ist für die Stabilität des Pflegesystems entscheidend. Angesichts des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels soll die automatisierte Vergabe von Begutachtungsterminen die knappen Ressourcen optimaler einsetzen.

Chancen und Warnungen für den Markt

Das Gesetz stößt in der Health-Tech-Branche auf positive Resonanz. Anbieter von Pflege-Software verzeichnen erhöhte Nachfrage von Einrichtungen, die ihre Systeme an die neuen Standards anpassen müssen.

Verbraucherschützer mahnen jedoch zur Vorsicht. Sie raten, digitale Anträge direkt über das Portal der eigenen Krankenkasse zu stellen und nicht über kostenpflichtige Drittanbieter. Deren Services sind bei den Kassen oftmals kostenfrei und vereinfacht erhältlich.

Der Fokus liegt nun auf der Einführung der zentralen Qualitätssicherungs-Plattform. Langfristig könnte sich der „Digitale Pflegeantrag“ zu einem umfassenden Management-Tool entwickeln – für die Koordination von Leistungen, Abrechnung und Dokumentation an einem Ort.

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