Personalvertretungsrecht, Jahren

Personalvertretungsrecht: Übergangsfrist endet nach vier Jahren

31.12.2025 - 05:01:12

Die letzte Schonfrist der großen Personalvertretungsreform von 2021 läuft aus. Ab 2026 gilt für alle Bundesbeschäftigten einheitlich das modernisierte Mitbestimmungsrecht.

Eine zentrale Übergangsregel im Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) läuft heute, am 31. Dezember 2025, aus. Damit endet die letzte gesetzliche Schonfrist der großen Reform von 2021 für Personalräte und Jugendvertretungen im Bund.

Das finale Aus für die Reform-Übergänge

Die heute wirksam werdende Streichung von § 130 BPersVG markiert den formellen Abschluss der umfassenden Novelle von 2021. Das Gesetz modernisierte das veraltete Recht von 1974 und führte digitale Mitbestimmungsrechte sowie neue Wahlverfahren ein. Die Übergangsvorschrift sollte damals sicherstellen, dass bestehende Gremien nicht über Nacht ihre Legitimation verloren. Mit dem heutigen Stichtag ist diese Schutzbrücke nun abgebaut. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für alle rund 600.000 Beschäftigten des Bundes ausschließlich das neue, moderne Personalvertretungsrecht – ohne Ausnahmen.

Was ändert sich für die Gremien?

Für die allermeisten der etwa 600 Personalräte im Bund ändert sich praktisch wenig. Der eigentliche Wechsel erfolgte bereits mit den Personalratswahlen 2024, den ersten rein unter der neuen Rechtslage. § 130 hatte bislang nur in Sonderfällen Bedeutung, etwa für verlängerte Mandate bei Umstrukturierungen oder für Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV) mit abweichenden Wahlzyklen. Diese Sonderregelungen fallen nun weg. Juristen sehen darin einen wichtigen Schritt zu mehr Rechtssicherheit und Einheitlichkeit.

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Die neue Rechtslage setzt sich voll durch

Die Reform von 2021 brachte entscheidende Neuerungen, die nun endgültig Standard sind. Dazu gehören eine vereinheitlichte vierjährige Amtszeit für alle Gremien und der dauerhafte Anspruch auf digitale Kommunikation und Videokonferenzen. Während diese Rechte bereits gelebte Praxis sind, sorgt das Auslaufen von § 130 für klare Verhältnisse: Sämtliche aktiven Personalvertretungen müssen nun uneingeschränkt auf der Grundlage der aktuellen Wahl und des geltenden Rechts handeln.

Ein langer Weg zur Modernisierung

Der heutige Stichtag ist der letzte Meilenstein eines lang geplanten Reformfahrplans. Das neue BPersVG trat am 15. Juni 2021 in Kraft. Die parallel geschaffene Übergangsregelung für Landespersonalvertretungsgesetze (§ 131) lief bereits Ende 2024 aus. Mit der nun erfolgten vollständigen Implementierung hat sich die Bundesverwaltung – von Ministerien über Behörden bis zur Bundeswehr – in der vierjährigen Übergangsphase erfolgreich an das moderne Recht angepasst.

Der Blick richtet sich auf 2028

Mit dem Ende der Übergangsära rückt der nächste große Termin in den Fokus: die regulären Personalratswahlen 2028. Bis dahin wird sich zeigen, wie sich die neuen Streitbeilegungsmechanismen und digitalen Rechte in der täglichen Praxis bewähren. Für Personalräte und Dienststellenleitung gilt ab sofort: Die Schonfrist ist vorbei, die Regeln des BPersVG 2021 sind verbindlich. Die Reform ist damit offiziell abgeschlossen und Geschichte.

@ boerse-global.de