Personalversammlungen: Wenn Ämter für die Belegschaft schließen
05.02.2026 - 17:52:12Bundesweit bleiben Rathäuser und Bürgerämter regelmäßig wegen gesetzlich vorgeschriebener Personalversammlungen geschlossen. Diese Praxis stellt Kommunen vor den Spagat zwischen Mitarbeiterrechten und Bürgerservice.
Jüngstes Beispiel ist die Stadt Heusenstamm in Hessen. Sie kündigte für den 11. Februar 2026 eine Vormittagsschließung von Rathaus und Außenstellen an. Grund ist eine Personalversammlung der Beschäftigten. Solche Ankündigungen sind in deutschen Behörden Alltag – rechtlich abgesichert, aber bei Bürgern unbeliebt, wenn dringende Anliegen warten müssen.
Ein fester Bestandteil des Verwaltungsalltags
Die Stadt Heusenstamm versucht, die Auswirkungen zu mildern. Für die Wasserversorgung und Kläranlage sind Notdienste eingerichtet. Die Stadtbücherei öffnet am Nachmittag regulär. Dieser Fall zeigt den typischen Balanceakt: Kommunen minimieren Störungen, können den vollen Dienstbetrieb aber nicht aufrechterhalten.
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Doch warum führen diese Treffen überhaupt zu Schließungen? Die Antwort liegt im Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG).
Das verbriefte Recht der Belegschaft
Die Personalversammlung ist das zentrale Instrument der innerdienstlichen Demokratie. Sie ist das Pendant zur Betriebsversammlung in der Privatwirtschaft. Der Personalrat berichtet hier über seine Arbeit, Tarifverhandlungen und interne Entwicklungen.
Die Teilnahme gilt als Arbeitszeit. Daher finden die Versammlungen meist während der Dienststunden statt – mit der logischen Konsequenz geschlossener Schalter. Die Häufigkeit variiert: Manche Bundesländer sehen jährliche, andere halbjährliche Treffen vor.
Spannungsfeld: Mitarbeiterrechte versus Bürgerservice
Hier liegt das Kernproblem. Einerseits haben Beschäftigte ein legitimes Recht auf Information und Mitbestimmung. Andererseits erwarten Bürger verlässliche Dienstleistungen. In Zeiten der Digitalisierung wirken flächendeckende Schließungen für viele wie ein Anachronismus.
Die Kritik ist deutlich: Termine platzen, Wartezeiten verlängern sich, der Zugang zu Leistungen wird erschwert. Besonders in ohnehin überlasteten Ballungsräumen verschärfen solche Ausfallzeiten die Situation. Kein Wunder also, dass die Diskussion um praktikablere Lösungen Fahrt aufnimmt.
Digitale Formate als Ausweg?
Angesichts der Kritik rücken alternative Modelle in den Fokus. Eine Möglichkeit sind Teilversammlungen. Dabei treffen sich Beschäftigte verschiedener Abteilungen zu unterschiedlichen Zeiten. So bleibt immer ein Teil der Belegschaft für Bürger erreichbar.
Spannender sind jedoch digitale Lösungen. Das BPersVG erlaubt bereits jetzt die Übertragung per Videokonferenz in andere Dienststellenteile. Hybride oder vollständig digitale Formate könnten künftig physische Schließungen reduzieren – ohne das Informationsrecht zu beschneiden.
Die Herausforderung: Technische und datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen müssen eine gleichberechtigte, vertrauliche Teilnahme aller garantieren. Die Debatte um eine moderne Verwaltung, die beiden Ansprüchen gerecht wird, dürfte also weitergehen.
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