Pendlerpauschale, Cent

Pendlerpauschale steigt: Ab sofort 38 Cent ab dem ersten Kilometer

06.01.2026 - 19:31:12

Ab Januar 2026 gilt ein vereinfachter Steuerabzug von 38 Cent pro Kilometer für alle Pendler. Die Reform bringt Milliardeneinsparungen, wird aber auch kritisiert.

Für Millionen Berufspendler in Deutschland beginnt das neue Arbeitsjahr mit einer steuerlichen Entlastung. Die umstrittene Pendlerpauschale wurde zum 1. Januar 2026 grundlegend reformiert und vereinheitlicht. Statt der gestaffelten Sätze gilt nun ein einheitlicher Betrag von 38 Cent pro Kilometer – und das bereits ab dem ersten gefahrenen Kilometer.

Einheits-Satz ersetzt Zwei-Klassen-System

Die Neuregelung bedeutet das Aus für das bisherige Modell. Bis Ende 2025 konnten Pendler nur 30 Cent für die ersten 20 Kilometer ihrer einfachen Arbeitsstrecke absetzen. Die höhere Vergütung von 38 Cent galt erst ab dem 21. Kilometer. Diese Ungleichbehandlung ist nun Geschichte.

Ab sofort profitieren alle Pendler vom erhöhten Satz, unabhängig von ihrer zurückgelegten Distanz. Die Regelung gilt für alle Verkehrsmittel – ob Auto, Bahn, Fahrrad oder zu Fuß. Für einen Pendler mit 20 Kilometern einfachem Arbeitsweg summiert sich der jährliche Abzug bei 220 Arbeitstagen nun auf 1.672 Euro statt bisher 1.320 Euro. Das sind über 350 Euro mehr an steuerlich absetzbarem Aufwand.

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Milliardenschwere Entlastung für Bürger

Das Bundesfinanzministerium rechnet mit spürbaren Effekten für die Steuerzahler. Die Gesamtentlastung soll im Steuerjahr 2026 bei rund 1,1 Milliarden Euro liegen. Ab 2027 wird sogar mit fast 1,9 Milliarden Euro jährlich gerechnet.

Hinter der Reform steht eine klare politische Absicht: mehr Gerechtigkeit zwischen Stadt und Land schaffen. Kritiker hatten jahrelang bemängelt, dass das alte System Pendler im suburbanen und ländlichen Raum benachteiligte. Wer moderate Strecken unter 21 Kilometern zurücklegte, bekam den niedrigeren Satz – trotz ähnlich hoher Mobilitätskosten.

Mobilitätsprämie wird dauerhaft verlängert

Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Steueränderungsgesetzes betrifft Geringverdiener. Die sogenannte Mobilitätsprämie wird entgegen früherer Pläne nicht auslaufen, sondern dauerhaft fortgeführt.

Diese Prämie richtet sich an Pendler, deren Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt und die daher keine Einkommensteuer zahlen. Da sie von der steuerlichen Absetzbarkeit nicht profitieren können, zahlt der Staat ihnen direkt 14 Prozent der Pendlerpauschale – allerdings erst ab dem 21. Kilometer. Die unbefristete Einführung sichert Auszubildenden und Teilzeitkräften mit langen Anfahrtswegen auch über 2026 hinaus Unterstützung zu.

Klimaschützer kritisieren falsche Anreize

Während Verkehrsclubs wie der ADAC die Anpassung als notwendige Reaktion auf gestiegene Energie- und Mobilitätskosten begrüßen, hagelt es von anderer Seite Kritik. Umweltverbände wie der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sehen die Reform skeptisch.

Ihr Hauptvorwurf: Die erhöhte Pauschale setze falsche Signale und fördere weiterhin Zersiedelung und Autoverkehr. Damit stehe die Maßnahme im Widerspruch zu den deutschen Klimazielen. Sozialverbände monieren zudem, dass der Steuervorteil Besserverdiener mit höheren Steuersätzen überproportional begünstige. Die Mobilitätsprämie für Geringverdiener greife dagegen erst ab 20 Kilometern.

Steuervereinfachung mit Nebenwirkungen

Aus steuerpolitischer Perspektive markiert die Reform eine klare Wende. Das komplizierte Staffelmodell, das ursprünglich als Kompromiss zwischen Klimaschutz und sozialem Ausgleich eingeführt wurde, wird zugunsten einer einfachen Einheitslösung aufgegeben.

Experten begrüßen die Vereinfachung für Steuererklärungen. Gleichzeitig warnen Ökonomen vor den makroökonomischen Nebenwirkungen. Die milliardenschwere Entlastung wirke zwar wie ein Konjunkturstimulus, der Nettoeffekt hänge jedoch stark von der weiteren Entwicklung der Kraftstoffpreise und der Inflation ab.

Was Pendler jetzt tun können

Die konkrete steuerliche Wirkung entfaltet sich erst bei der Abgabe der Steuererklärung für 2026 im Jahr 2027. Pendler müssen jedoch nicht so lange warten: Wer sofort profitieren möchte, kann bei seinem Finanzamt eine Lohnsteuerermäßigung beantragen.

Durch die Eintragung der höheren Werbungskosten kann sich das monatliche Nettogehalt bereits jetzt erhöhen – anstatt auf die Rückzahlung im nächsten Jahr zu warten. Eine lohnende Option für alle, die regelmäßig längere Strecken zur Arbeit zurücklegen.

Die Diskussion um die Pendlerpauschale ist damit nicht beendet. In den kommenden Monaten dürfte der Fokus auf dem Zusammenspiel mit dem Deutschlandticket liegen. Die Frage, wie der Staat Bahnfahrer und Autopendler gleichermaßen gerecht unterstützen kann, bleibt ein zentrales Thema der deutschen Verkehrs- und Steuerpolitik.

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