PEM-Zone: Doppelte Regelwerke gehören der Vergangenheit an
02.01.2026 - 00:43:12Seit Jahresbeginn gelten in der PEM-Zone einheitliche Ursprungsregeln pro Land, die Lieferantenerklärungen vereinfachen. Bestehende Dokumente aus 2025 erfordern jedoch eine genaue Prüfung.
Seit dem 1. Januar 2026 gilt in der Pan-Euro-Mediterranen Zone nur noch ein einheitliches Ursprungsregelwerk pro Land. Das vereinfacht die Lieferantenerklärungen für Exporteure erheblich. Doch der Übergang erfordert eine genaue Prüfung bestehender Dokumente.
Die Handelslandschaft in der PEM-Zone hat sich mit dem neuen Jahr grundlegend vereinfacht. Das komplexe Parallelsystem aus altem Regelwerk von 2012 und modernisierten „Übergangsregeln“ ist für die meisten Partnerländer Geschichte. Unternehmen müssen auf neuen Lieferantenerklärungen (LLE) nicht mehr zwischen Regelwerken wählen oder diese gesondert kennzeichnen. Das bedeutet weniger Bürokratie bei der Dokumentenerstellung.
Doch wo liegt der Haken? Die Vereinfachung gilt nur für neu ausgestellte Dokumente. Für im Jahr 2025 ausgestellte Langzeiterklärungen, die für 2026 gelten, ist eine genaue Prüfung unerlässlich. Besonders bei Agrarprodukten können die alten Regelwerke problematisch sein.
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Eine Matrix entscheidet über Zollvorteile
Die zentrale Steuerungsgröße bleibt die offizielle Matrix der Europäischen Kommission. Sie teilt die PEM-Partnerländer klar in zwei Gruppen:
* Status ‘R’ (Revised): Hier gelten die modernisierten Regeln. Dazu zählen die EU, die EFTA-Staaten und die meisten Balkanländer.
* Status ‘C’ (Convention): Länder, die das neue Abkommen noch nicht ratifiziert haben, handeln weiter nach dem alten Regelwerk von 2012.
Die entscheidende Neuerung: Die diagonale Kumulierung – also die Verrechnung von Vorleistungen aus verschiedenen Ländern – ist nun strikt getrennt. Sie funktioniert nur noch innerhalb der ‘R’-Zone oder innerhalb der ‘C’-Zone. Ein Mix zwischen den Systemen unterbricht die Kumulierungskette und kann zum Verlust von Zollpräferenzen führen.
Was Exporteure jetzt prüfen müssen
Für Compliance-Manager bedeutet das Ende der Übergangsphase konkreten Handlungsbedarf:
1. Neue Erklärungen (ab 1.1.2026): Keine Kennzeichnung eines Regelwerks mehr nötig. Es gilt automatisch das für das Bestimmungsland gültige Recht.
2. Bestehende Erklärungen (2025 für 2026): Hier ist Vorsicht geboten. Erklärungen, die 2025 mit dem Zusatz „Revised Rules“ ausgestellt wurden, bleiben gültig. Alte Erklärungen ohne diesen Zusatz können für Exporte in ‘R’-Länder riskant sein, besonders bei Waren der Kapitel 1-24 (Agrarprodukte).
Handelsexperten begrüßen die Vereinfachung, warnen aber vor blindem Aktionismus. „Das Wegfallen des Kennzeichnungsfeldes entlastet automatisierte Systeme“, heißt es in einer Analyse einer deutschen IHK. „Die Verantwortung verlagert sich jedoch auf die Stammdaten.“ Unternehmen müssten sicherstellen, dass der in ihren ERP-Systemen hinterlegte Präferenzstatus tatsächlich den Regeln von 2026 entspreche. Ein simples Übernehmen der Daten von 2025 sei riskant.
Ziel bleibt ein einheitlicher Wirtschaftsraum
Das Aus für den „Revised Rules“-Vermerk markiert einen Meilenstein in der Modernisierung der PEM-Zone. Das langfristige Ziel ist ein einheitlicher Handelsraum mit flexiblen Ursprungsregeln, die moderne Produktionsverhältnisse abbilden. Bis die verbliebenen Partnerländer das reformierte Abkommen ratifizieren, müssen Exporteure jedoch weiter mit dem „Zwei-Zonen-Denken“ leben. Die tägliche Richtschnur bleibt die EU-Matrix. Zumindest auf dem Papier ist eine Ära der Bürokratie nun beendet.


