PEM-Übergangsphase, Exporteuren

PEM-Übergangsphase läuft aus: Exporteuren droht ab Januar Compliance-Verlust

09.12.2025 - 21:50:12

Für europäische Exporteure läuft die Zeit ab. Am 31. Dezember 2025 enden die Übergangsbestimmungen des Pan-Euro-Med-Abkommens (PEM) – unwiderruflich. Wer seine Zollprozesse bis dahin nicht angepasst hat, riskiert ab Neujahr ungültige Präferenznachweise und empfindliche Nachzahlungen. Parallel sorgt eine EU-Reform für Aufsehen: Handelsprivilegien werden künftig direkt an die Rücknahme abgelehnter Asylbewerber gekoppelt.

Seit Januar 2025 konnten Unternehmen bei PEM-Exporten flexibel zwischen alten Konventionsregeln und liberaleren Übergangsbestimmungen wählen. Diese Wahlfreiheit ist Geschichte. Ab dem 1. Januar 2026 gelten ausschließlich die revidierten Ursprungsregeln – und zwar für alle Abkommen, die in der offiziellen PEM-Matrix mit Status “R” (Revised) gekennzeichnet sind.

Die Konsequenzen treffen Zollabteilungen unmittelbar: Lieferantenerklärungen auf Basis der Übergangsregeln verlieren ihre Gültigkeit. Langzeit-Lieferantenerklärungen müssen überprüft, gegebenenfalls widerrufen und neu ausgestellt werden. Wer seine Stammdaten und Kalkulationen nicht bis Silvester aktualisiert, steht im Januar mit wertlosen Präferenznachweisen da.

„Die Unternehmen müssen jetzt zwingend die aktuelle PEM-Matrix prüfen”, warnt Dr. Thomas Müller, Außenhandelsberater aus Hamburg. Nur Länder mit dem Status “CR” (Convention Revised) haben die neuen Regeln vollständig ratifiziert. Für alle anderen Relationen gelten weiterhin die alten Bestimmungen – allerdings ohne die bisherigen Erleichterungen.

Anzeige

Fehlerhafte oder veraltete Lieferantenerklärungen können Exporteure teuer zu stehen kommen – ungültige Präferenznachweise führen zu Nachzahlungen und Verzögerungen. Unser kostenloser Praxisleitfaden liefert ausfüllbare Muster für Langzeit‑Lieferantenerklärungen, eine Prüf‑Checkliste sowie eine Anleitung zum Widerruf und zur Neuausstellung. Speziell für Zollabteilungen, Einkauf und Exportverantwortliche erklärt er, worauf Prüfstellen besonders achten. Schützen Sie Ihre Präferenzen jetzt proaktiv. Jetzt kostenlosen Lieferantenerklärungs‑Leitfaden herunterladen

GSP-Reform koppelt Zollvorteile an Migrationspolitik

Eine weitere Zäsur bahnt sich beim Allgemeinen Präferenzsystem (GSP) an. Anfang Dezember einigten sich EU-Rat und Parlament auf eine Reform, die Handelsvorteile für Entwicklungsländer künftig explizit an deren Kooperationsbereitschaft bei Rückführungen eigener Staatsangehöriger knüpft.

Das Signal aus Brüssel ist eindeutig: Neben Menschenrechts- und Umweltstandards wird die Migrationspolitik zu einem harten wirtschaftlichen Kriterium. Länder, die bei Rückführungen blockieren, könnten ihren GSP-Status deutlich schneller verlieren als bisher.

Zwar greift die neue Verordnung nicht sofort – die aktuelle GSP-Regelung läuft formal bis Ende 2027. Doch Importeure sollten sich bereits jetzt darauf einstellen, dass die “Conditionalities” strenger überwacht werden. Ein erhöhtes Risiko besteht besonders bei Handelspartnern aus sensiblen Regionen.

EUR.1 wird zum Auslaufmodell

Der Trend zur Selbstzertifizierung beschleunigt sich weiter. Seit dem 1. Februar 2025 akzeptiert Chile im Warenverkehr mit der EU keine behördlich abgestempelten EUR.1-Bescheinigungen mehr. Stattdessen müssen EU-Exporteure bei Sendungen über 6.000 Euro als Registrierter Ausführer (REX) eingetragen sein und ihre REX-Nummer in der Ursprungserklärung angeben.

Dasselbe Muster gilt bereits seit Mai 2024 für Neuseeland. Die Botschaft der EU-Kommission ist klar: Neue Freihandelsabkommen setzen fast ausschließlich auf das REX-System oder “Importer’s Knowledge”. Die klassische EUR.1-Bescheinigung verschwindet schrittweise aus der Handelspraxis – zunächst bei neuen Abkommen, perspektivisch auch bei älteren.

Zweiteilung der Compliance-Welt

Die Entwicklungen markieren einen Wendepunkt im europäischen Außenhandel. „Wir erleben eine Zweiteilung”, erklärt Müller. „Einerseits Vereinfachung durch Digitalisierung und Selbstzertifizierung. Andererseits massive Zunahme der inhaltlichen Komplexität durch neue Ursprungsregeln und politische Konditionalität.”

Für die Praxis bedeutet das: Die formale Richtigkeit eines Dokuments reicht längst nicht mehr aus. Das Origin Management muss dynamisch auf Änderungen in Lieferketten und geopolitischer Lage reagieren. Der Wegfall der PEM-Übergangsregeln zwingt viele Unternehmen, ihre Stücklisten (Bill of Materials) komplett zu überarbeiten – die Listenregeln für erlaubte Vormaterialanteile ändern sich ab Januar teilweise erheblich.

Was 2026 auf Exporteure zukommt

Mit dem Jahreswechsel beginnt eine neue Ära der Zollabwicklung. Die Behörden werden verstärkt prüfen, ob Präferenznachweise fälschlicherweise noch auf ausgelaufenen Übergangsregeln basieren. Gleichzeitig treibt die EU das Projekt “e-PoC” (Electronic Proof of Origin) voran – papiergebundene EUR.1-Bescheinigungen werden auch in den verbleibenden Relationen schrittweise durch digitale Pendants ersetzt.

Nach der politischen GSP-Einigung im Dezember wird die technische Finalisierung der Reform für die erste Jahreshälfte 2026 erwartet. Importeure aus kritischen Regionen sollten ihre Lieferantenbeziehungen vorsorglich überprüfen.

Die entscheidende Frage für Dezember lautet: Sind REX-Status aktuell, ERP-Systeme auf “Revised Rules” umgestellt und alle Lieferantenerklärungen validiert? Wer diese Hausaufgaben bis Silvester nicht erledigt, startet mit erheblichen Compliance-Risiken ins neue Jahr.

Anzeige

PS: Sind Ihre REX‑Nummern und Ursprungserklärungen wirklich konform? Mit unseren praktikablen Mustervorlagen, einer Schritt‑für‑Schritt‑Ausfüllhilfe und einer 5‑Punkte‑Prüfliste überprüfen Sie in wenigen Minuten die Gültigkeit eingegangener Lieferantenerklärungen. Perfekt, um die Umstellung von EUR.1 auf REX und die neuen PEM‑Regeln sicher zu managen und teure Compliance‑Fehler zu vermeiden. Jetzt Mustervorlagen & Checkliste herunterladen

@ boerse-global.de